Sie müssen als Unternehmener eine Buchhaltung durchführen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Es stellt sich aber die Frage, ob Sie die Zeit dazu bzw. diese nicht sinnvoller nutzen sollten. Die Buchhaltung ist eine absolute Routinearbeit. Als Existenzgründer ist die Buchhaltung das erste, was Sie getrost in fremde Hände geben können. Bitte beachten Sie auch, dass sie Ihre Buchhaltungsunterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen, damit eine Buchprüfung durch das Finanzamt noch für die letzten 10 Jahre vorgenommen werden kann.
Einfache Buchführung versus doppelte Buchführung
Die einfache Buchführung wird auch als Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) bezeichnet. Hierbei erfolgt eine Addition der gesamten Einnahmen und eine Addition sämtlicher Ausgabe und eine Saldenbildung. Die EÜR ist für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende vorgesehen.
Die doppelte Buchhaltung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Buchung stets zu einer Änderung in 2 Konten führt. Außerdem wird eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Jahresabschluss erstellt. Die doppelte Buchhaltung muss bei einer GmbH durchgeführt werden.
Wie erstelle ich eine EÜR?
- Einnahmen: Zunächst werden alle Kundenzahlungen inklusive der Umsatzsteuer addiert.
- Ausgaben: Alle Betriebsausgaben, wie Miete, Personal, Werbung etc.zuzüglich die enthaltene Vorsteuer in den Betriebsausgaben und Investitionen, zuzüglich die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt, zuzüglich alle Abschreibungen aus dem Anlagenverzeichnis und die gesamten Zinsen für Darlehen und Finanzierungen ergeben die Ausgaben.
- Gewinn: Der Gewinn ergibt sich als Einnahmen abzüglich der Ausgaben
Sind Sie nicht Freiberufler oder ist Ihr Unternehmen keine GbR oder sind Sie nicht Kleingewerbetreibender, dann müssen Sie die doppelte Buchführung vornehmen.
Die doppelte Buchführung ist komplex, da jeder Geschäftsvorgang auf 2 Konten berücksichtigt werden muss (daher doppelte Buchführung). Angenommen Sie stellen eine Rechnung über 1000 Euro an einen Kunden, dann müssen Sie folgendermaßen buchen:
- 1000 Euro werden auf das Konto "Einnahme" gebucht
- außerdem werden 1000 Euro auf das Konto Ihres Kunden gebucht
Zahlt der Kunde dann die 1000 Euro, muss folgendes gebucht werden:
- 1.000 Euro entlasten das Konto des Kunden
- außerdem werden 1000 Euro auf das Konto Bank gebucht