Einspruchsverfahren

Innerhalb einer Frist von 9 Monaten kann gegen die Erteilung eines deutschen oder europäischen Patents Einspruch erhoben werden.

Innerhalb der 9-Monats-Frist sind die Gründe des Einspruchs vorzulegen. Der Einspruch muss daher substantiiert eingereicht werden.

Folgende Gründe können vorgebracht werden, die einer Patenterteilung zuwider laufen:

  • Neuheit: Die Erfindung wird widerrufen, falls sie nicht neu ist.
  • Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren.
  • Ausführbarkeit: Die Erfindung ist nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass sie von einem Durchschnittsfachmann ausgeführt werden kann
  • Widerrechtliche Entnahme: Wurde die Erfindung dem Erfinder widerrechtlich entnommen, wird das Patent widerrufen.
  • Unzulässige Erweiterung: Wird in den Ansprüchen mehr beansprucht als ursprünglich offenbart, so wird das Patent für nichtig erklärt.

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