Innerhalb einer Frist von 9 Monaten kann gegen die Erteilung eines deutschen oder europäischen Patents Einspruch erhoben werden.
Innerhalb der 9-Monats-Frist sind die Gründe des Einspruchs vorzulegen. Der Einspruch muss daher substantiiert eingereicht werden.
Folgende Gründe können vorgebracht werden, die einer Patenterteilung zuwider laufen: