Bitte beachten Sie, dass das Patentamt keine Prüfung auf ältere Rechte durchführt, bevor eine Marke in das Register des Patentamts eingetragen wird.
Besteht Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke können Schadensersatzpflichten auf Sie zukommen und Sie dürfen Ihre Marke nicht länger verwenden.