Das Patentamt prüft nicht die Erfindung auf Neuheit und erfinderischen Schritt, das heißt es findet amtsseitig keine sachliche Prüfung statt. Es kann allenfalls vom Patentamt eine Recherche veranlasst werden. Diese Recherche ist kostenpflichtig. Ein Gebrauchsmuster ist daher ein ungeprüftes Recht.
Der große Vorteil des Gebrauchsmusters ist es, dass es schnell zu einem vollwertigen Schutzrecht durch die Eintragung in das Register erstarkt und dadurch sehr früh die Rechte des Anmelders geltend gemacht werden können.
Bitte beachten Sie, dass Verfahren durch ein Gebrauchsmuster nicht geschützt werden können. Software können daher nicht durch ein Gebrauchsmuster, sondern nur durch ein Patent rechtlich geschützt werden.