Erfindungsmeldung

KOLLISION DES ARBEITSRECHTS MIT DEM PATENTRECHT

Der Grund für das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist in der Kollision von Arbeitsrecht und Patentrecht zu sehen. Das Arbeitsrecht fordert, dass ein Arbeitsergebnis, beispielsweise eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber gehört. Immerhin hat der Arbeitgeber dafür durch das Gehalt bereits gezahlt und stellt die betrieblichen Rahmenbedingungen zur Verfügung, damit der Erfinder tätig sein konnte.

Andererseits bestimmt das Patentgesetz unmissverständlich, dass eine Erfindung seinem Erfinder gehört. Das Patentgesetz unterscheidet dabei nicht nach der jeweiligen Situation. Das Eigentum an der Erfindung steht dem Erfinder zu.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen löst diesen Konflikt auf, wobei der Arbeitgeber das Eigentum an der Erfindung erwerben kann und der Arbeitnehmer erhält einen Vergütungsanspruch.

Der Ausgangspunkt der Erfindervergütung stellt die Erfindungsmeldung dar, in der der Erfinder seine Erfindung detailliert beschreibt.

ZIEL DER ERFINDERMELDUNG

Der Arbeitnehmer ist nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen verpflichtet, seinen Kenntnisstand über die Erfindung seinem Arbeitgeber mitzuteilen.

Dem Arbeitgeber ist die fertige Erfindung mitzuteilen, das heißt, sämtliche Details, die erforderlich sind die Erfindung nachzubauen, sind dem Arbeitgeber zu erläutern.

Ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber selbst erfinderisch ist, um die Erfindung zu verstehen, so ist die Erfindungsmeldung nicht ordentlich erfolgt und muss nachgeholt werden. Der Arbeitgeber muss in die Lage versetzt werden, die Erfindung derart zu beschreiben, dass er sie als Patentanmeldung beim deutschen Patentamt einreichen kann. Hierzu gehört, dass die Erfindung ausführbar ist.

Erkennt der Arbeitgeber wesentliche Mängel der Erfindungsmeldung, kann er vom Erfinder Nachbesserung verlangen. Der Erfinder ist in diesem Fall verpflichtet, die zusätzlichen Details mitzuteilen.

INHALT DER ERFINDERMELDUNG

Der Erfinder muss die technische Aufgabe und die Lösungswege nachvollziehbar erläutern. Der Erfindungsmeldung sind geeignete technische Unterlagen beizufügen.

Außerdem sind die Vorteile und erforderlichenfalls die Beschränkungen der Erfindung zu beschreiben. Die Möglichkeiten der Anwendung sind zu erläutern.

Außerdem sind Angaben zu machen, die es ermöglichen die Erfindervergütung zu berechnen, insbesondere welcher Mitarbeiter mit welchem Anteil an der Erfindung beteiligt war.

Die Erfindungsmeldung sollte folgende Punkte aufweisen:

PUNKTE EINER ERFINDUNGSMELDUNG

  • Titel der Erfindung: Im Titel sollte das wesentliche Thema der Erfindung aufgenommen werden.
  • Aufgabe: Das technische Problem, das es zu lösen galt, ist zu beschreiben. Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund des Stands der Technik erfolgen, also was wurde im Stand der Technik bislang nicht gelöst bzw. welches Problem hat der Stand der Technik übersehen?
  • Lösung des Problems: Beschreibung des Lösungswegs. Welche Vorteile ergeben sich hierdurch? Die Beschreibung der Erfindung kann insbesondere durch eine oder mehrere Zeichnungen erfolgen. Es ist auch anzugeben, welches Know-How des Unternehmens hierbei genutzt wurde.
  • Beschreibung der Erfindung: Wann wurde die Erfindung fertiggestellt? Wurde sie bereits Dritten offenbart (wann, wo und bei welcher Gelegenheit)? Wann soll das Produkt hergestellt werden? Sind Umgehungsmöglichkeiten denkbar?
  • Ausgangspunkt der Erfindung: Wurde die Erfindung durch ein firmeneigenes Projekt veranlasst?
  • Erkennen einer Verletzung: Kann die Anwendung der Erfindung an dem Produkt selbst erkannt werden? In diesem Fall ist eine Patentanmeldung geeignet, da eine Verletzung sofort erkannt werden kann. Andernfalls könnte die Erfindung als Geschäftsgeheimnis geheim gehalten werden.
  • Erfinder: Welche Beteiligten an der Erfindung gibt es?
  • Datum und Unterschrift: Die Erfindungsmeldung ist zu datieren und zu unterschreiben
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