Das Europäische Patentübereinkommen bietet ein zentrales Erteilungsverfahren für die Mitgliedsländer zur Verfügung. Die EPÜ-Mitgliedsstaaten sind nicht die EU-Staaten, beispielsweise kann über das EPÜ-Verfahren ein türkisches Patent erworben werden.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, national Erteilungsverfahren zu betreiben. Überschlägig kann man davon ausgehen, dass wenn man weniger als in vier Staaten ein Patent haben möchte, der jeweilige nationale Weg sinnvoll und billiger ist. Ansonsten lohnt es sich auf jeden Fall über das Europäische Verfahren ein Europäisches Patent für die jeweiligen Länder zu erhalten.