FAQs

Unternehmensgründung

1Tauge ich zum Unternehmer?

Als Unternehmer müssen Sie einige wichtige Eigenschaften mitbringen. Zum einen benötigen Sie Durchhaltewillen. Ihre Idee wird sehr wahrscheinlich nicht sofort erfolgreich sein. Man braucht Ausdauer, um langfristig erfolgreich sein zu können.

Außerdem müssen Sie Menschen begeistern können, seien es Kunden oder die eigenen Mitarbeiter. Ein Chef, der ständig schlechte Laune hat, wird keine Kunden gewinnen können, und wird auf Dauer seine Mitarbeiter verlieren.

2Wo finde ich meine Geschäftsidee?

Es ist natürlich möglich eine neue und innovative Geschäftsidee verwirklichen zu wollen. Das stellt aber ein hohes Risiko dar. Sie sollten dann eine gründliche Planung vornehmen und den Markt genau analysieren.

Eine weitere Möglichkeit ist es, sich einfach umzuschauen. Welche Geschäftsideen haben sich in Ihrer Branche als erfolgreich erwiesen? Passen Diese Geschäftsideen in Ihr Konzept?

Die dritte Variante ist es, sich für ein Franchise-Modell zu entscheiden.

3Wie wird aus der Idee ein Geschäftsmodell?

Um aus einer Geschäftsidee ein Geschäftsmodell zu formen, kann Ihnen beispielsweise das Canvas Business Model helfen:

Business Model Canvas
4Wie verdiene ich das Geld mit der Existenzgründung?

Jetzt sollten Sie noch einmal genau Ihr Geschäftsmodell und Ihren Finanzplan studieren und herausarbeiten, welche Schlüsselfaktoren wichtig sind, damit Ihr Geschäftsmodell rentabel ist.

Das Geschäftsmodell ist bezüglich folgender Punkte zu optimieren:

  • Kunden
  • Markt & Wettbewerb
  • Preis & Strategie
  • Marketing & Vertrieb
  • Einnahmen, Ausgaben
  • Ressourcen
5Wie läuft die Aquise?

Häufig unterschätzen Existenzgründer Marketing und Aquise.

Es ist schon ordentliche Arbeit, Kunden auf sich aufmerksam zu machen.

Sie sollten auch nicht den Fehler begehen, nach ersten Anfangserfolgen, Ihre Marketingmassnahmen wieder einzustellen.

Das Marketing und die Aquise ist tatsächlich ein ständig zu betreibendes Geschäft.

6Wie steht es um die Buchhaltung?

Die Buchhaltung ist natürlich eine lästige Pflicht. Allerdings kann sie Ihnen auch wertvolle Informationen geben. Sie können dadurch quasi Revue passieren lassen, welche Geschäfts rentabel waren, welche Kunden für Ihr Geschäft wichtig sind, etc.

Aus den nüchternen Zahlen der Buchhaltung kann sich daher ein plastisches Bild der vergangenen Geschäftstätigkeit ergeben, das Ihnen Lehren für die Zukunft geben kann.

7Wo sind meine Mitarbeiter?

Das Personal ist ganz entscheidend für Ihren Unternehmenserfolg. Das gilt ganz besonders in der Wachstumsphase, wenn es darum geht, die bislang erfolgreiche Geschäftstätigkeit auszudehnen.

8Wie intensiv soll ich die Unternehmensgründung planen?

Möglichst detailliert. Sie erhöhen auf diese Weise enorm Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Unternehmen.

Es werden dennoch Punkte geben beim Start, an die Sie nicht gedacht haben. Aber die Anzahl wird deutlich weniger hoch sein, als ohne gründliche Planung. Und jeder dieser Punkte kann ein Risikofaktor sein.

Patentrecht

1Was bedeutet ein Patentrecht?
Ein Patent stellt zunächst fest, dass Sie als Erster die Erfindung zum Patent angemeldet haben. Sie erhalten daher ein Prioritätsrecht.

Es kann Ihnen daher nach der Anmeldung zum Patent, die Erfindung nicht mehr gestohlen werden.

Nach der Erteilung zum Patent erhalten Sie ein Monopolrecht. Sie können daher jedem Dritten die Benutzung ihrer Erfindung verbieten.

Nach der Patenterteilung kann jegliche Benutzung durch den Inhaber des Patents verboten werden, insbesondere das Anbieten, das Herstellen, der Import, der Export oder das Lagern der patentierten Erfindung.

Eine Ausnahme stellt die Benutzung im privaten Bereich dar. Eine private Nutzung kann durch ein Patent nicht verhindert werden.
2Was bedeutet "das Patent wurde erteilt"?
Wenn Sie eine Patentanmeldung einreichen, wird nicht automatisch ein Patent erteilt. Vielmehr müssen Sie noch zusätzlich einen kostenpflichtigen Antrag auf Prüfung ihrer Erfindung stellen.

Nach der Stellung des Prüfungsantrags startet das Patentamt mit der sachlichen Prüfung ihrer Erfindung. Das heißt, das Patentamt prüft, ob ihre Erfindung neu und erfinderisch ist. Im Zuge dieser Prüfung werden 2 bis 3 Bescheide vom Patentamt abgesetzt, die beantwortet werden müssen. Andernfalls wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Sie müssen insgesamt mit 3 bis 4 Jahren rechnen, bis das Erteilungsverfahren abgeschlossen ist und das Patent erteilt wird.
3Was bedeuutet "ein Patent ist anhängig"?
Ein Patent ist anhängig, falls es rechtlich besteht. Ein Patent besteht dann noch, wenn es nicht durch ein Verfahren für nichtig erklärt wurde.

Eine weitere Voraussetzung für Rechtswirksamkeit ist, dass die fälligen Verlängerungsgebühren bezahlt werden.

Der Ausdruck "ist in Kraft" kann als Synonym zu "Patent ist anhängig" aufgefasst werden.
4Wie patentiert man eine Idee?
Zunächst einmal muss Ihre Erfindung technisch sein. Ihre Erfindung ist sicherlich technisch, wenn sie aus den Gebieten des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik entstammen. Betrifft Ihre Erfindung Software wird es schon schwieriger. In diesem Fall kann Ihre Erfindung einen technischen Charakter haben, es muss aber zuvor geprüft werden.

Sie müssen Ihre Erfindung in einer Beschreibung formulieren, wobei Sie vorzugsweise Zeichnungen verwenden, die Sie mit Bezugszeichen versehen haben.

Außerdem sind Ansprüche zu formulieren, sodass klar wird, was unter Schutz gestellt werden soll.
5Wie recherchiert man Patente?
Eine sehr gute Möglichkeit ist die Benutzung der Datenbank depatisnet.de des deutschen Patentamts. Diese Datenbank wird auch von den Prüfern des Patentamts verwendet.

Depatisnet enthält über 80 Millionen Patentdokumente aus allen Ländern der Erde.

Es besteht ein Online-Zugang und die Benutzung ist kostenfrei.
6Wann sollte ein Patent angemeldet werden?
Sie sollten Ihre Erfindung zum Patent anmelden, sobald ihre Erfindung fertig ist, das bedeutet, Sie kennen alle wesentlichen Merkmale Ihrer Erfindung, die erforderlich sind, um sie auszuführen. Es ist nicht erforderlich, den Bau und das Ausprobieren eines Prototyps abzuwarten. Es ist schon garnicht nötig, die Marktreife eines Produkts abzuwarten. Bei der Entwicklung bis zur Marktreife werden oft nur unwesentliche Elemente angepasst, die ohnehin nicht in dem Patent beschrieben werden müssen.

Bitte bedenken Sie, dass manchmal "Erfindungen in der Luft liegen", das heißt technische oder organisatorsiche Umstände haben sich derart geändert, dass viele Personen an ähnliche Erfindungen denken.

Im Patentrecht gibt es jedoch keinen zweiten Sieger. Es ist daher stets Eile geboten.
7Wann wird ein Patent verletzt?
Ihr Patent wird verletzt, wenn das Produkt eines Dritten sämtliche Merkmale eines unabhängigen Anspruchs erfüllt.

Außerdem liegt eine Patentverletzung vor, falls eine nahe Abwandlung der Merkmale erfolgt, sodass von einem sehr ähnlichen oder analogem Produkt gesprochen werden kann.

Eine Patentverletzung setzt natürlich voraus, dass der Dritte keine Erlaubnis zur Benutzung hat. Ein Lizenznehmer ist kein Patentverletzer.

Wurde außerdem das Produkt mit der Zustimmung des Patentinhabers im EU-Raum eingeführt, hergestellt oder angeboten, liegt Erschöpfung vor, das heißt der Patentinhaber kann die weitere Verwendung des Produkts nicht verhindern.
8Wieviel kostet ein Patent?
Sie müssen zunächst eine Anmeldegebühr zahlen. Diese beträgt 40 Euro.

Außerdem wird eventuell eine Recherchegebühr oder eine Prüfungsgebühr fällig. Die Recherche kostet 300 Euro. Die Prüfungsgebühr beträgt 350 Euro.

Haben Sie einen Patentanwalt in Anspruch genommen, so sind natürlich noch dessen Honorar zu berücksichtigen.

Markenrecht

1Was ist eine Marke?
Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als aus Ihrem Hause stammend kennzeichnen.

Eine Marke kann ein Text oder ein Bild, beispielsweise ein Logo sein.

Wollen Sie Ihre Marke eintragen lassen, können Sie eine nationale, beispielsweise deutsche, oder eine europäische Marke anstreben.

Voraussetzung für die Eintragung einer Marke in ein Markenregister eines Patentamts ist Unterscheidungskraft und dass Ihre Marke kein Freihaltebedürfnis verletzt.
2Wie entsteht Markenschutz?
Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen. Das sind die Voraussetzungen, die vom Patentamt vor der Eintragung geprüft werden. Außerdem sollte keine Verletzungsgefahr mit einer älteren, nicht-löschungsreifen Marke bestehen. Ansonsten droht eine Abmahnung, eine einstweiliger Verfügung oder ein Klageverfahren und Schadensersatz.

Unterscheidungskraft: Ihre Marke muss von den beteiligten Verkehrskreisen als solche erkannt werden. Eine bloße Anpreisung wie "Super" oder "Klassik" kann beispielsweise nicht als Marke erkannt werden.

Freihaltebedürfnis: Es gibt Bezeichnungen, die jedes Unternehmen benötigt, um auf die Eigenschaften oder die Qualität des Produkts hinweisen zu können. Diese Bezeichnungen können nicht als Marke monopolisiert werden. Beispielsweise kann die Bezeichnung "Brot" für Backwaren nicht geschützt werden. Allerdings ist eine Marke "Brot" beispielsweise für Personenkraftwagen eintragungsfähig.

Verwechslungsgefahr: Bitte beachten Sie, dass das Patentamt keine Prüfung daraufhin vornimmt, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Sie sollten daher selbst rechcherieren, ob Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke besteht.
3Wie melde ich eine deutsche Marke an?
Eine Marke wird durch einen schriftlichen Antrag beim Patentamt zur Eintragung angemeldet.

Hierzu sollten Sie sämtliche wesentlichen Bestandteile einer Markenanmeldung berücksichtigen. Ansonsten gilt die Anmeldung als nicht wirksam und es kann kein Anmeldetag zuerkannt werden. In diesem Fall haben Sie faktisch keine Anmeldung getätigt.

Es kann auch der Fall eintreten, dass die Anmeldung mangelhaft ist und kein Anmeldetag erhält und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet wird.

Achten Sie deswegen darauf, dass Ihre Anmeldung eine korrekte Darstellung der Marke und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufweist. Außerdem vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.
4Was ist bei einer Markenanmeldung anzugeben?
Folgende Angaben sind bei der Markenanmeldung vorzunehmen:

Angaben zum Anmelder: Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

Angaben zum Vertreter: Haben Sie einen Patentanwalt als Vertreter, dann geben Sie bitte auch dessen Name und Anschrift an.

Wiedergabe der Marke: Die Darstellung der Marke ist dem Antrag auf Eintragung beizufügen.

Angabe der Form der Marke: Handelt es sich um ein Wortmarke, eine Bildmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine Sonderform?

Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen: Für welche Waren wollen Sie Ihre Marke rechtlich schützen?

Unterschrift des Anmelders bzw. des Vertreters: Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Ansonsten ist der Antrag nicht wirksam.
5Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis listet die Waren und Dienstleistungen auf, für die Ihre Marke Schutz nachsucht.

Es handelt sich daher um eine Liste, die die Produkte umfasst, für die die Wettebwerber die eingetragenen Marke nicht verwenden dürfen.

Sie müssen die Liste der Waren und Dienstleistungen zusammen mit der Darstellung der Marke bei der Anmeldung Ihrer MArke einreichen.

Eine Anmeldung einer Marke, der ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fehlt, ist unvollständig. Es kann kein Anmeldetag zuerkannt werden. Diese Anmeldung entfaltet zu keinem Zeitpunkt einen rechtlichen Schutz.
6Wie lange dauert das Anmeldeverfahren?
Die Eintragung der Marke kann bis zu einem halben Jahr dauern. Voraussetzung ist jedoch, dass das Patentamt keine Mängel der Markenanmeldung bezüglich der Unterscheidunsgkraft der Marke und auch keine Verletzung des Freihaltebedürfnisses sieht.

Die Eintragung kann durch einen Antrag auf beschleunigte Eintragung innerhabl von 3 bis 5 Monate verkürzt werden. Allerdings ist hierzu eine zustätzliche Gebühr von 200 Euro zu entrichten.
7Was prüft das Patentamt?
Das Patentamt prüft Ihre Marke auf Unterscheidungskraft und ob Ihre Marke ein Freihaltebedürfnis verletzt.

Ihre Marke ist unterscheidungskräftig, falls die beteiligten Verkehrskreise Ihre Marke als solche erkennen. Stellt Ihre Marke eine bloße Anpreisung dar, beispielsweise "Klasse" oder "Super" ist die Marke als Kennzeichnung der Herkunft des Produkts nicht erkennbar und damit ist Ihre Marke nicht unterscheidungskräftig.

Eine Marke verletzt ein Freihaltebedürfnis, falls durch die Marke Begriffe monopolisiert werden sollen, die auch von den Wettbewerbern zur Beschreibung Ihrer Produkte genutzt werden kann.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Patentamt nicht prüft, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt.
8Kann man eine Marke nachträglich verändern?
Sie können das Aussehen der Marke nachträglich nicht mehr ändern.

Eine Änderung des Waren- und Dienstleistunsgverzeichnisses ist nur dahingehend möglich, dass Sie auf einzelne Waren und Dienstleistungen verzichten können.

Es ist nicht möglich, dass Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden.

Sie sollten daher mit großem Bedacht Ihre Anmeldeunterlagen ausarbeiten. Sind Sie sich nicht sicher, wäre die Beauftragung eines in Markenangelegenheiten erfahrenen Patentanwalts empfehlenswert.
9Wieviel kostet eine Markenanmeldung?
Das Anmelden einer Marke ist relativ günstig. Die Anmeldung einer deutschen Marke kostet gerade einmal 300 Euro, wobei drei Klassen von Waren und Dienstleistungen mit umfasst sind.

Eine europäische Marke kostet etwa das Dreifache. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass mit einer Unionsmarke ein sehr großer Wirtschaftsraum abgedeckt ist.

Werden zusätzliche Klassen benötigt, oder soll die Prüfung auf Eintragungsfähigkeit beschleunigt werden, fallen zusätzliche Kosten an.

Gebrauchsmuster

1Was kostet ein Gebrauchsmuster?
Bei einem Gebrauchsmuster fallen folgende Amtsgebühren an:

Anmeldegebühr: 40 €

Recherchegebühr: 250 €

1. Aufrechterhaltungsgebühr: 210 €

2. Aufrechterhaltungsgebühr: 350 €

3. Aufrechterhaltungsgebühr: 530 €

Löschungsantrag: 300 €
2Wie lange ist ein Gebrauchsmuster gültig?
Zunächst gilt der Gebrauchsmusterschutz für 3 Jahre. Durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren kann der Schutz auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

1. Aufrechterhaltungsgebühr: 210 €

2. Aufrechterhaltungsgebühr: 350 €

3. Aufrechterhaltungsgebühr: 530 €
3Was ist ein Gebrauchsmusterschutz?
Mit einem Gebrauchsmuster kann eine technische Erfindung geschützt werden.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Sie keine Verfahren mit einem Gebrauchsmuster schützen können.

Außerdem kann eine Software ebenfalls nicht mit einem Gebrauchsmuster vor Imitation geschützt werden.
4Was macht ein Patentanwalt?
Ein Patentanwalt berät und vertritt Sie vor dem Patentamt und dem Bundespatentgericht. Wird Ihre Erfindung nicht als Patent akzeptiert oder wird ihr Patent angegriffen, so kann Ihnen ein erfahrener Patentanwalt beraten, wie Sie vorgehen können.

Ein Patentanwalt hilft Ihnen auch bei der Erstellung der Anmeldeunterlagen für Ihre Erfindung.

Arbeitnehmererfinder

1Muss der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nehmen?
Nein. Der Arbeitgeber kann die Erfindung in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden. Alternativ kann der Arbeitgeber die Erfindung freigeben. In diesem Fall kann der Erfinder frei über seine Erfindung verfügen.
2Muss der Arbeitgeber eine Erfindung zum Patent anmelden?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ihm gemeldete Erfindung zum Patent anzumelden. Alternativ kann er ein Gebrauchsmuster einreichen.

Von dieser Pflicht zur Anmeldung kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden, insbesondere falls die Erfindung ein Geschäftsgeheimnis betrifft.
3Besteht ein Vergütungsanspruch auch vor dem Herstellen der Erfindung?
Grundsätzlich ja. Beispielsweise gibt es Sperrpatente, bei denen zu keinem Zeitpunkt die Absicht besteht, eine Herstellung aufzunehmen. Tatsächlich ergibt sich ausschließlich durch den wirtschaftlichen Vorteil ein auszahlbarer Anspruch auf Vergütung.

Dieser wirtschaftliche Vorteil ist bei der Herstellung von Produkten sehr leicht messbar und augenfällig, sodass spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Auszahlungsanspruch des Arbeitnehmererfinders besteht.
4Was macht man, wenn keine Einigung möglich ist?
Ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Höhe der Vergütung nicht möglich, kann die Schiedsstelle des deutschen Patentamts angerufen werden. Die Schiedsstelle ist bemüht, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.

Ist eine oder beide Parteien mit dem Vorschlag der Schiedsstelle nicht einverstanden, bleibt nur noch der Gang zum ordentlichen Gericht, in diesem Fall dem Landgericht.
5Muss der Erfinder eine Erfindung seinem Arbeitgeber melden?
Ja. Direkt nachdem die Erfindung gemacht wurde, muss der Erfinder seine Erfindung derart nennen, dass der Arbeitgeber erkennen kann, dass es sich um eine Erfindungsmeldung handelt. Außerdem muss der Erfinder die Erfindung in allen Details nennen und angeben, wer mit welchem Anteil an der Erfindung beteiligt war.
6Ist der Arbeitgeber zu einer Vergütung dem Erfinder gegenüber verpflichtet?
Ja. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, muss der Arbeitgeber eine angemessene Erfindervergütung zahlen. Eine Inanspruchnahme kann durch einfaches Benutzen stattfinden, beispielsweise dadurch, dass der Arbeitgeber die Erfindung zum Patent anmeldet.
7Was ist eigentlich der Anwendungsbereich des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen?
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist nur anwendbar auf Erfindungen, die von einem Arbeitnehmer, also einem Angestellten, gemacht wurden. Die Erfindung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft oder eines Geschäftsführers stellen in diesem Sinne keine Erfindungen von Arbeitnehmern dar.
8Was ist die Intention des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen?
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen soll die Kollision zwischen Arbeitsrecht (das Arbeitsergebnis gehört dem Arbeitgeber) und Patentrecht (die Erfindung gehört dem Erfinder) aufheben.

Es strebt dabei eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer an.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sieht vor, dass der Arbeitgeber das Eigentum an der Erfindung erwerben kann und der Arbeitnehmer im Gegenzug einen Anspruch auf Vergütung erhält.

Designrecht

1Was bedeutet Designschutz?
Designschutz liegt vor, wenn das Design bei dem Patentamt registriert bzw. eingetragen ist. In diesem Fall liegt ein eingetragenes Design vor.
2Was bringt der Designschutz?
Rechtssicherheit. Außerdem kann mit einem eingetragenen Design geworben werden. Es erhöht das Renommée des eigenen Sortiments.
3Wie lange dauert es bis zur Eintragung des Designs?
Das Eintragungsverfahren dauert 2 bis 6 Monate. Es kann ein Beschleunigungsantrag gestellt werden, wodurch sich das Verfahren erheblich beschleunigen lässt.
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