1Was ist eine Marke?
Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als aus Ihrem Hause stammend kennzeichnen.
Eine Marke kann ein Text oder ein Bild, beispielsweise ein Logo sein.
Wollen Sie Ihre Marke eintragen lassen, können Sie eine nationale, beispielsweise deutsche, oder eine europäische Marke anstreben.
Voraussetzung für die Eintragung einer Marke in ein Markenregister eines Patentamts ist Unterscheidungskraft und dass Ihre Marke kein Freihaltebedürfnis verletzt.
2Wie entsteht Markenschutz?
Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen. Das sind die Voraussetzungen, die vom Patentamt vor der Eintragung geprüft werden. Außerdem sollte keine Verletzungsgefahr mit einer älteren, nicht-löschungsreifen Marke bestehen. Ansonsten droht eine Abmahnung, eine einstweiliger Verfügung oder ein Klageverfahren und Schadensersatz.
Unterscheidungskraft: Ihre Marke muss von den beteiligten Verkehrskreisen als solche erkannt werden. Eine bloße Anpreisung wie "Super" oder "Klassik" kann beispielsweise nicht als Marke erkannt werden.
Freihaltebedürfnis: Es gibt Bezeichnungen, die jedes Unternehmen benötigt, um auf die Eigenschaften oder die Qualität des Produkts hinweisen zu können. Diese Bezeichnungen können nicht als Marke monopolisiert werden. Beispielsweise kann die Bezeichnung "Brot" für Backwaren nicht geschützt werden. Allerdings ist eine Marke "Brot" beispielsweise für Personenkraftwagen eintragungsfähig.
Verwechslungsgefahr: Bitte beachten Sie, dass das Patentamt keine Prüfung daraufhin vornimmt, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Sie sollten daher selbst rechcherieren, ob Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke besteht.
3Wie melde ich eine deutsche Marke an?
Eine Marke wird durch einen schriftlichen Antrag beim Patentamt zur Eintragung angemeldet.
Hierzu sollten Sie sämtliche wesentlichen Bestandteile einer Markenanmeldung berücksichtigen. Ansonsten gilt die Anmeldung als nicht wirksam und es kann kein Anmeldetag zuerkannt werden. In diesem Fall haben Sie faktisch keine Anmeldung getätigt.
Es kann auch der Fall eintreten, dass die Anmeldung mangelhaft ist und kein Anmeldetag erhält und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet wird.
Achten Sie deswegen darauf, dass Ihre Anmeldung eine korrekte Darstellung der Marke und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufweist. Außerdem vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.
4Was ist bei einer Markenanmeldung anzugeben?
Folgende Angaben sind bei der Markenanmeldung vorzunehmen:
Angaben zum Anmelder: Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
Angaben zum Vertreter: Haben Sie einen Patentanwalt als Vertreter, dann geben Sie bitte auch dessen Name und Anschrift an.
Wiedergabe der Marke: Die Darstellung der Marke ist dem Antrag auf Eintragung beizufügen.
Angabe der Form der Marke: Handelt es sich um ein Wortmarke, eine Bildmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine Sonderform?
Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen: Für welche Waren wollen Sie Ihre Marke rechtlich schützen?
Unterschrift des Anmelders bzw. des Vertreters: Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Ansonsten ist der Antrag nicht wirksam.
5Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis listet die Waren und Dienstleistungen auf, für die Ihre Marke Schutz nachsucht.
Es handelt sich daher um eine Liste, die die Produkte umfasst, für die die Wettebwerber die eingetragenen Marke nicht verwenden dürfen.
Sie müssen die Liste der Waren und Dienstleistungen zusammen mit der Darstellung der Marke bei der Anmeldung Ihrer MArke einreichen.
Eine Anmeldung einer Marke, der ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fehlt, ist unvollständig. Es kann kein Anmeldetag zuerkannt werden. Diese Anmeldung entfaltet zu keinem Zeitpunkt einen rechtlichen Schutz.
6Wie lange dauert das Anmeldeverfahren?
Die Eintragung der Marke kann bis zu einem halben Jahr dauern. Voraussetzung ist jedoch, dass das Patentamt keine Mängel der Markenanmeldung bezüglich der Unterscheidunsgkraft der Marke und auch keine Verletzung des Freihaltebedürfnisses sieht.
Die Eintragung kann durch einen Antrag auf beschleunigte Eintragung innerhabl von 3 bis 5 Monate verkürzt werden. Allerdings ist hierzu eine zustätzliche Gebühr von 200 Euro zu entrichten.
7Was prüft das Patentamt?
Das Patentamt prüft Ihre Marke auf Unterscheidungskraft und ob Ihre Marke ein Freihaltebedürfnis verletzt.
Ihre Marke ist unterscheidungskräftig, falls die beteiligten Verkehrskreise Ihre Marke als solche erkennen. Stellt Ihre Marke eine bloße Anpreisung dar, beispielsweise "Klasse" oder "Super" ist die Marke als Kennzeichnung der Herkunft des Produkts nicht erkennbar und damit ist Ihre Marke nicht unterscheidungskräftig.
Eine Marke verletzt ein Freihaltebedürfnis, falls durch die Marke Begriffe monopolisiert werden sollen, die auch von den Wettbewerbern zur Beschreibung Ihrer Produkte genutzt werden kann.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Patentamt nicht prüft, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt.
8Kann man eine Marke nachträglich verändern?
Sie können das Aussehen der Marke nachträglich nicht mehr ändern.
Eine Änderung des Waren- und Dienstleistunsgverzeichnisses ist nur dahingehend möglich, dass Sie auf einzelne Waren und Dienstleistungen verzichten können.
Es ist nicht möglich, dass Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden.
Sie sollten daher mit großem Bedacht Ihre Anmeldeunterlagen ausarbeiten. Sind Sie sich nicht sicher, wäre die Beauftragung eines in Markenangelegenheiten erfahrenen Patentanwalts empfehlenswert.
9Wieviel kostet eine Markenanmeldung?
Das Anmelden einer Marke ist relativ günstig. Die Anmeldung einer deutschen Marke kostet gerade einmal 300 Euro, wobei drei Klassen von Waren und Dienstleistungen mit umfasst sind.
Eine europäische Marke kostet etwa das Dreifache. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass mit einer Unionsmarke ein sehr großer Wirtschaftsraum abgedeckt ist.
Werden zusätzliche Klassen benötigt, oder soll die Prüfung auf Eintragungsfähigkeit beschleunigt werden, fallen zusätzliche Kosten an.