Was ist eine GbR?
Sie wollen mit einem Partner Produkte oder Dienstleistungen herstellen und dem Markt anbieten. Eventuell ist dann die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die richtige Unternehmensform. Durch die GbR ergibt sich eine Verpflichtung der Gesellschafter das gemeinsame Ziel anzustreben.
Die GbR ist eine Personengesellschaft und wird von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Es ist empfehlenswert, einen Gesellschaftsvertrag zu errichten, um die jeweiligen Rechte und Pflichten der Gesellschafter festzulegen.Eine GbR wird oft von Freiberuflern als Zusammenschluss gewählt. Beispielsweise schließen sich Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater oder Ärzte zu GbRs zusammen.
Wollen Sie nur handeln, ist eine GbR nicht zulässig. In diesem Fall ist eine OHG obligatorisch. Ergibt sich im Laufe der Zeit, dass die GbR aus diesem Grund nicht möglich ist, wird die GbR automatisch in eine OHG umgewandelt.
GbR gründen: Vor- und Nachteile
Es ist sehr einfach, eine GbR zu gründen. Dem steht der Nachteil gegenüber, dass eine GbR keinerlei Haftungsbeschränkung bietet.
Die wesentlichen Vorteile einer GbR sind daher die einfache Gründung, die hohe Kreditwürdigkeit, da der Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen haftet. Außerdem ist kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich. Für die Gründung ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. Ein großer Vorteil der GbR ist außerdem, dass eine Bilanzerstellung nicht nötig ist, es genügt eine Einkommen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Diesen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber: Entscheidungen können nur einvernehmlich mit allen Gesellschaftern getroffen werden. Eine GbR kann nicht ausschließlich Handel betreiben. Es besteht eine volle Haftung der Gesellschafter.GbR gründen: Wie geht das?
Allerdings sollten Sie zumindest einen schriftlichen Vertrag schließen. Er hilft Ihnen ein Grundgerüst zum Verständnis des gemeinsamen Vorhabens zu schaffen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gesellschafter von unterschiedlichen Annahmen über die GbR ausgehen und daher die GbR letzten Endes das gemeinsame Ziel nie erreichen wird.
Eine GbR ist daher für alle optimal, die schnell und unkompliziert gründen wollen.
Muster für GbR-Verträge können beispielsweise bei der IHK oder der Handwerkskammer beschafft werden. Zwar gilt die privatrechtliche Vertragsfreiheit, allerdings weist auch die Vertragsfreiheit Grenzen. Werden diese Grenzen überschritten kann der gesamte Vertrag unwirksam werden bzw. unwirksame Passagen werden durch entsprechende Passagen des BGB ersetzt, wodurch sich das Gegenteil von dem ergeben kann, was sich die Vertragsparteien vorgestellt haben.
Im Vertrag sollte zumindest das Gesellschaftsziel benannt werden, wer welche Entscheidungen allein (bis zu welcher Höhe) bzw. nur einvernehmlich entscheiden kann. Außerdem sollte eine Regelung über Privatentnahmen getroffen werden.
Übt eine GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, ist Sie beim Gewerbeamt zu melden und es ist eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen.
Der Name der GbR muss den Vor- und Nachnamen mindestens eines Gesellschafters umfassen. Reine Phantasienamen oder nur die Bezeichnung der Tätigkeit der geplanten GbR sind nicht statthaft.
Steuern und Kosten
Ist die GbR ein Zusammenschluss von Freiberuflern ist keine Gewerbesteuer zu bezahlen. Ansonsten fällt eine zu entrichtende Gewerbesteuer an.
Eine Umsatzsteuer muss auf alle Fälle bezahlt werden. Die abzuführende Umsatzsteuer ist um die Vorsteuer zu kürzen, die für fremde Produkte und Dienstleistungen entrichtet wurde.
Außerdem fällt eine Einkommenssteuer an, falls Gewinne erwirtschaftet wurden.
Es entstehen faktisch keine Kosten für die Gründung. Insgesamt sind daher nur die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes von 15 bis 60 Euro zu entrichten.
Eine GbR unterliegt nicht der Pflicht zur doppelten Buchhaltung wie eine GmbH. Es genügt daher eine Einnahmenüberschussrechnung, bei der die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt werden und das Saldo gebildet wird.
FAQs zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Verfolgt Ihre GbR einen gewerblichen Zweck, muss die GbR beim Gewerbeamt angemeldet werden. Handelt es sich bei der GbR um einen Zusammenschluss von Freiberuflern, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt nicht erforderlich.
Eine Anmeldung beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten, ist in jedem Falle erforderlich.
Eine Anmeldung im Handelsregister ist nicht vorgesehen.
Erwirtschaftet die GbR mehr als 500.000 Euro, so wird diese automatisch zur OHG und eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
Wird durch die GbR ein Gewerbe ausgeübt, fällt Gewerbesteuer an. Allerdings gilt dies nur, falls nicht mehr als 24.500 Euro im Jahr erwirtschaftet wird.
Entnehmen die Gesellschafter Gewinne aus der GbR ist Einkommenssteuer zu entrichten.
Wird ein Umsatz über 17.500 Euro erwirtschaftet, muss Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden.
Der größte Nachteil der GbR ist die Tatsache, dass die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie keinen Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer ernennen können und dass Sie bei der Namensgebung daran gebunden sind, einen Namen eines Gesellschafters zu verwenden.
Ansonsten ergeben sich nur Vorteile. Die Gründung ist unkompliziert und nahezu umsonst. Zur Gründung ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Es ist keine doppelte Buchhaltung zu führen. Es genügt eine Einnahmen-Überschußrechnung.