Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen trat am 26. April 2019 in Kraft. Es dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Unberechtigte.
Ein schutzwürdiges Geschäftsgeheimnis ist demnach eine nicht allgemein bekannte Information, die auch nicht ohne weiteres zugänglich ist.
Außerdem muss das Geschäftsgeheimnis einen wirtschaftlichen Wert aufweisen, da es geheim ist und das Geschäftsgeheimnis muss durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden. Außerdem muss der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung haben.