Beim Kostenansatz ergibt sich der Wert eines Patents durch die Kumulation der Kosten, die sich durch das Patent ergeben haben. Hierbei sind sowohl die Anschaffungskosten, also die Kosten für die Erstehung der Patente, als auch die laufenden Kosten, insbesondere die Jahresgebühren, zu berücksichtigen.
Ein Kritikpunkt ist es, dass anfallende Kosten keine Aussage über den Wert eines Patents machen können. Hohe Kosten können nicht mit einem hohen Wert gleichgesetzt werden.
Andererseits ist der Vorteil des Kostenansatzes darin zu sehen, dass bei einem Verkauf oder bei Lizenzverhandlungen der richtige Wert betrachtet wird, nämlich die Kosten, die durch den Verkauf mindestens wieder erhalten werden sollten.