Eine Alternative zur UG ist eine Limited. Eine Limited richtet sich nach britischem Recht. Ein großer Vorteil einer Limited sind die geringe Gründungskosten.
FAQs zur Limited
Letzten Endes ist eine Limited eine englische Firma. Sie müssen daher die Limited in England bzw. Großbritannien anmelden. Es besteht daher die Pflicht, eine Möglichkeit zu schaffen, innerhalb Englands bzw. Großbritanniens Post erhalten zu können. Am besten wäre eine tatsächliche Niederlassung in England bzw. Großbritannien.
Da die Limited in Deutschland aktiv werden soll, muss sie auch in Deutschland angemeldet werden. Sie müssen also Ihre Limited beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden.
Außerdem ist die Eintragung im Handelsregister Pflicht.
Die Limited bietet einige Vorteile. Zum einen ist nur ein Stammkapital von 1 Pfund erforderlich. Außerdem ist zur Gründung keine notarielle Beurkundung notwendig. Die Gründung kann schnell vollzogen werden und ist unkompliziert. Die Haftung ist beschränkt und eine Limited ist international angesehen.
Die Nachteile sind, dass eine Postadresse in Großbritannien erforderlich ist. Es sind besondere Vorgaben beim Jahresabschluss und der Bilanz zu beachten. Neben einer Steuererklärung in Großbritannien ist zusätzlich eine in Deutschland erforderlich.
Vor der Einführung der UG war die Limited sehr beliebt und erfuhr einen gewissen Hype in Deutschland. Der deutsche Gesetzgeber hat nachgezogen und die UG geschaffen, wodurch jetzt statt einer Limited vernünftigerweise eine UG gewählt wird.
Heute besteht daher in der Regel keine Veranlassung mehr eine Limited statt einer UG zu gründen, wenn in Deutschland Geschäfte betrieben werden sollen.
Es sind 5 Schritte zur Gründung einer Limited erforderlich:
Firma: Wählen Sie einen Firmennamen.
Postadresse: Richten Sie eine Postadresse in Großbritannien ein
Geschäftskonto: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen Sie das Stammkapital von mindestens 1 Pfund ein.
Gewerbe: Melden Sie ihr Gewerbe an.
Handelsregister: Tragen Sie Ihre Limited im Handelsregister ein.