Die Nichtigkeitsklage ist die einzige Möglichkeit ein Patent anzugreifen, falls die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Ein Nichtigkeitsverfahren ist mit hohen Kosten verbunden. Es ist daher nur dann sinnvoll, ein Patent nichtig klagen zu wollen, falls dem weiteren Bestehen des Patents eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, und zwar nachteilige Bedeutung, beizumessen ist.
Ein Patentnichtigkeitsverfahren wird vor einem Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts verhandelt.
Besteht noch die Möglichkeit, ein Einspruchsverfahren einzuleiten, ist eine Nichtigkeitsklage nicht zulässig.
Das Urteil des Bundespatentgerichts kann durch eine Klage vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden. Allerdings ist der Bundesgerichtshof nur Revisionsinstanz und keine Tatsacheninstanz. Es können daher im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof keine neuen Beweismittel eingeführt werden.