Die OHG kann als eine Alternative zur GbR aufgefasst werden. Wollen Sie beispielsweise Handel betreiben, kommt für Sie eine GbR nicht in Frage.Ansonsten weist die OHG von ihren Eigenschaften eine sehr große Ähnlichkeit zur GbR auf. Die Gründung ist sehr einfach und unkompliziert. Die OHG weist eine hohe Kreditwürdigkeit auf, um den Preis der unbeschränkten Haftung.
Der große Vorteil der OHG ist die unkomplizierte Gründung. Es wird zur Gründung kein Mindestkapital benötigt. Sie benötigen keinen Gesellschaftsvertrag, wir empfehlen diesen aber dringend. Wegen der Haftung der Gesellschafter ergibt sich eine hohe Kreditwürdigkeit.
Der große Nachteil für die Gesellschafter ist die unbeschränkte Haftung. Eine Haftung besteht auch nach Ausscheiden der Gesellschafter fort (bis zu 5 Jahre). Außerdem müssen Sie eine doppelte Buchhaltung durchführen.
Eine OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Hierfür fallen 150 Euro an.
Die OHG muss Gewerbesteuer abführen. Außerdem ist Umsatzsteuer zu entrichten (abzüglich der gezahlten Vorsteuer).
Die Gesellschafter müssen bei Gewinnentnahmen Einkommenssteuer bezahlen.
Der Gründungsablauf erfolgt in vier Schritten:
Gesellschaftsvertrag: Nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.
Handelsregister: Die OHG ist in das Handelsregister einzutragen.
Finanzamt: Die OHG ist beim Finanzamt anzumelden, um eine Steuernummer zu erhalten (nicht notwendig, falls der Umsatz weniger als 24 tausend Euro beträgt.)