Übersicht:
Definition eines Patenttrolls: Definition
Rechtliche Grundlagen eines Patenttrolls: Rechtliche Grundlagen
Blockchain und Patenttrolle: Blockchain
Definition eines Patenttrolls
Nicht-produzierende Unternehmen, auch als Patenttrolle bezeichnet, werden als böse oder schwarze Ritter angesehen, die das Recht zu ihren Nutzen beugen oder sogar rechtsmissbräuchlich handeln. Zunächst ist es schwierig, zu definieren, was ein Patenttroll ist. Es wäre unangemessen, jedes Unternehmen, das zwar Patente hält, diese aber nicht produziert als Patenttrolle zu bezeichnen. In diesem Fall wäre fast jedes Unternehmen, das Patentinahber ist, ein Patenttroll. Immerhin werden Gegenstände angemeldet, die tatsächlich zunächst nicht hergestellt werden, sonst wären diese nicht neu und daher nicht patentfähig. Erst zu einem späteren Zeitpunkt kann sich erweisen, ob die angemeldete Erfindung wirklich so wie beschrieben, realisiert wird.
Der Gesetzgeber hätte leicht einen Benutzungszwang einführen können. Im Markenrecht besteht eine derartige Regelung. Allerdings käme in gewisser Weise einer Enteignung gleich. Immerhin können aufwändige Entwicklungsarbeiten erforderlich gewesen sein, die hohe Kosten verschlungen haben könnten. Es erscheint sehr nachvollziehbar, dass das Unternehmen, auch wenn es selbst das Patent nicht herstellt, die Entwicklungskosten von anderen Unternehmen bezahlt haben möchte, die die Lehre des Patents ohne eigene Entwicklungsanstrengungen herstellen. Andernfalls wäre es fraglich, ob es noch Erfinder gäbe, die Patente anmelden würden. Die Entwicklung eines Produkts wäre ansonsten wertlos.
Außerdem gibt es noch den Fall des kleinen Erfinders, der zwar von der Muße geküsst wird, aber keine Fertigungsstätten besitzt. Ein Benutzungszwang würde ihn rechtlos zurücklassen.
Es ist daher klar, dass nicht jedes nicht-produzierende Unternehmen als Troll, in seiner herabsetzenden Bedeutung, bezeichnet werden sollte. Es ist außerdem explizit erlaubt und vom Gesetzgeber vorgesehen, dass Lizenzen vergeben werden. Auch die Lizenzbedingungen sind nicht definiert, das heißt insbesondere die Höhe der Lizenzsätze ist nicht vom Gesetzgeber vorgesehen oder sogar gedeckelt. Ein Patentinhaber, der daher den Gegenstand seines Patents recherchiert und einen Verletzer findet, kann von diesem eine Lizenz verlangen, und zwar zu beliebig zu vereinbarenden Bedingungen.
Eine Definition eines Patenttrolls ist daher zumindest schwierig, eventuell sogar unmöglich. Am Ende wird man einen Patenttroll danach beurteilen müssen, wie die Lizenzverhandlungen verlaufen. Werden mit einstweiligen Verfügungen gedroht, beharrt der Patentinhaber auf unangemessenen Lizenzgebühren und ist sein Verhalten tendenziell aggressiv, wird man eher dazu neigen, den Patentinhaber als Patenttroll zu bezeichnen. Allerdings ist festzustellen, dass das Recht auf Seiten des Patenttrolls ist und man auch den Verletzer als den Bösen erachten kann.
Es gibt aber auch den Patenttroll, der handelt im Bewusstsein, dass seine Rechtsposition nicht haltbar ist. Ein derartig bösgläubiger Patentinahber kann eher mit Fug und Recht als Patenttroll charakterisiert werden.
Rechtliche Grundlagen eines Patenttrolls
Der Anspruch eines Patenttrolls gegen ein Unternehmen basiert zunächst auf dem §9 Patentgesetz, der bestimmt, dass sämtliche Benutzungen eines Patents von dessen Inhaber verboten werden können. Außerdem regelt der §10 Patentgesetz die mittelbare Patentverletzung. Hierdurch können auch mittelbare Patentvereltzungen, also solche, die nicht sämtliche Merkmale eines Anspruchs verwirklichen, geahndet werden.
Diese Rechte nach §§9 und 10 Patentgesetz finden zumindest eine theoretische Einschränkung durch die §§13 und 23 Patentgesetz, in denen festgelegt ist, dass die Bundesregierung bzw. das Bundespatentgericht die Wirkung eines Patents beschränken können. Hierbei ist auch die Rechtsprechung zu Standard-essentiellen-Patenten relevant. Es wurde höchstrichterlich entschieden, dass bei SEPs der Patentinhaber jedem Lizenzsucher eine Lizenz zu Frand-Bedingungen anbieten muss.(FRAND = Fair Reasonable and Non-Discriminatory)
Außerdem ist noch der §145 Patentgesetz relevant, insbesondere bei Patenttrollen, die ein Patentdickicht aufbauen.
§9 Patentverletzung §10 Mittelbare Patentverletzung §13 Beschränkung §24 Zwangslizenz §139 Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch §145 Klagekonzentration
Blockchain und Patenttrolle
Die Blockchain-Technologie ist eine vollständig neue Technologie, der das Potenzial zugeschrieben wird, nahezu sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens und der kommerziellen Welt zu revolutionieren.
Diese Technologie weist daher zwei für Patenttrolle sehr interessante Aspekte auf. Zum einen ist die Technologie neu, das heißt es gibt noch kaum Patente. Es können daher noch viele Bereiche durch Patente mit großem Schutzumfang beansprucht werden. Zum anderen hat die Blockchain zukünftig voraussichtlich einen riesigen Anwendungsbereich. Auch hierdurch ergeben sich für Patenttrolle beliebige Möglichkeiten werthaltige Patente anzumelden, in der Hoffnung, dass ein interessantes Unternehmen diesen Bereich als seinen neuen Kernmarkt ansieht und entsprechende Aktivitäten und Investitionen vornimmt.
Grundlagen der Blockchain Anwendungen der Blockchain Attraktivität für Patenttrolle