Übersicht:
Generierung von Patenten: Generierung
Patentverwertung: Verwertung
Organisation des Patentmanagements: Organisation
Einflussfaktoren bei der Bewertung eines Patentportfolios: Einflussfaktoren
Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentportfolios: Vorgehensweisen
Es werden die einwertigen, zweiwertigen und mehrwertigen Methoden besprochen: ein-/mehrwertig
Praxisbewährte Patentbewertungsmethoden: Praxis
Wozu Bewertung eines Patentportfolios? Wozu?
Einflussfaktoren bei der Bewertung eines Patentportfolios: Einflussfaktoren
Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentportfolios: Vorgehensweisen
Generierung von Patenten
Es gibt im wesentlichen drei Gründe, warum Unternehmen Patente anmelden: Zum einen möchte man die eigene Handlungsfreiheit sicherstellen und vermeiden, dass fremde Schutzrechte die eigenen Möglichkeiten am Markt tätig sein zu können, beschneiden. Zusätzlich möchte man gerade, dass dieses Schicksal der Wettbewerb erleidet, also aus dem Markt gedrängt wird, da durch das eigene Patent die wesentlichen Bereiche des Markts abgedeckt sind. Wahlweise möchte man den Wettbewerb schon tätig sein lassen, aber dann sollten Lizenzeinnahmen generiert werden.
Bei der Generierung von Patenten ist insbesondere der Innovationsprozess und die Verfahrensführung vor den Patentämtern relevant. Statt eine Erfindung zum Patent anzumelden, kann sie auch geheim gehalten werden. Eine weitere Alternative zur Patebntanmeldung stellt eine Defensivpublikation dar, die auch als Sperrveröffentlichung bezeichnet wird. Hierbei wird die Erfindung nachweislich veröffentlicht, um so keinen Unternehmen mehr zu ermöglichen, den Gegenstand der Erfindung zu monopolisieren. Hierdurch wird die Erfindung zum gemeinfreien Stand der Technik und kann ohne Gefahr einer Patentverletzung genutzt werden. Allerdings gilt dies auch für die Wettbewerber.
Iterativer Patententwicklungsprozess Verfahrensführung Kosten von Patenten Geltungsbereich von Patenten Defensivpublikation
Patentverwertung
Bei der Patentverwertung wird zunächst an die Generierung von Lizenzeinnahmen gedacht. In der Tat ist diese Form der Patentverwertung eine sehr wichtige. Die Lizenzeinnahmen, die insgesamt in Deuschland erzielt werden, steigen von Jahr zu Jahr. Dies gilt auch für eine weltweite Betrachtung. Das Problem dieser Verwertungsform ist sicherlich, dass ein Lizenznehmer gesucht werden muss, der die betreffende Erfindung bereits einsetzt oder davon überzeugt werden kann, das für ihn ein Produkt, das die Erfindung realisiert, ein Markterfolg werden kann. Die nächste Schwierigkeit ist die Gestaltung des Lizenzvertrags. Grundsätzlich besteht hier Vertragsfreiheit. Der Vertragsgegenstand kann daher frei verhandelt werden. das stellt aber vielleicht auch die Schwierigkeit dar, denn dann muss eben auch alles selbst vertraglich geregelt werden.
Weitere Verwertungsmöglichkeiten sind das Erreichen von eigener Handlungsfreiheit und das Gegenteil davon, die Blockade der Wettbewerber.
Handlungsfreiheit Blockade von Wettbewerbern Lizenzeinnahmen
Organisation des Patentmanagements
Es gibt grundsätzlich drei mögliche Varianten, um eine Patentabteilung zu organisieren. Zum einen kann die Patentabteilung eine Stabsabteilung innerhalb des Unternehmens bilden. Diese Stabsabteilung kann der Geschäftsleitung oder der F&E-Leitung oder Rechtsabteilung zugeordnet sein. Zum anderen kann statt einer zentralen IP-Abteilung in jedem Technologiebereich ein IP-Zuständiger installiert sein, der in Voll- oder Teilzeit sich um die Patente und Marken kümmern. Eine dritte Variante ist die Auslagerung der IP-Abteilung als eigenes Unternehmen.
Eine weitere Alternative zu eigenen IP-Kapazitäten sind externe Patentanwälte. Ein Nachteil ist hierbei darin zu sehen, dass ein externer Patentanwalt mit den internen Verhältnissen nicht im Detail vertraut ist. Außerdem wird ein externer Patentanwalt die Produkte und Dienstleistungen nicht in einem derartigen Detail verstehen, wie es ein interner Anwalt können sollte. Ein Vorteil ist natürlich, dass ein externer Patentanwalt nur dann beauftragt werden muss, wenn er benötigt wird. Ein externer Patentanwalt kostet daher nur dann Geld, wenn er benötigt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit bei einem externen Patentanwalt, dass man sich einen Spezialisten für das jeweilige Fachgebiet aussuchen kann.
Stabsabteilung Integriert in Geschäftsbereiche Externe Technologiegesellschaft Externe Patentanwälte
Monovariate Patentbewertung
Es werden die einzelnen Patente nach einem oder mehreren Kriterien qualitativ bewertet. Hierbei wird versucht, die Qualität des jeweiligen Patents zu erfassen. Es werden für jedes Kriterium eine Einschätzung beispielsweise in Schulnoten gegeben. Diese Einzelergebnisse können aufaddiert werden und ergeben so einen ausgewogenen Gesamteindruck. Diese Kriterien können insbesondere sein:
Umgehungsschwierigkeit: Wie schwierig ist es, das Patent zu umgehen? Gibt es mögliche Alternativlösungen?
Marktattraktivität: Wie attraktiv ist der Gegenstand des Patents für den Markt? Würden Wettbewerber gerne das Produkt auch herstellen und dem Markt anbieten?
Durchsetzbarkeit: Kann eine Verletzung des Patents einfach überprüft werden? Bezieht sich das Patent auf einen Gegenstand oder ein Verfahren. Muss zur Prüfung der Verletzung des Verfahrens eine Inspektion der Betriebsstätte erfolgen? Kann der Gegenstand des Patents käuflich erworben werden und dann analysiert werden?
Eigene Benutzung: Wird das Patent selbst genutzt?
Bivariate Patentbewertung
Bei einer bivariaten Patentbewertung werden die Patentportfolios von mindestens zwei Unternehmen miteinander verglichen.
Eine derartige Untersuchung kann insbesondere erforderlich sein, wenn eine Kreuzlizenzierung durchgeführt werden soll. Hierzu muss festgestellt werden, ob die Patentportfolios der jeweiligen Unternehmen als ungefähr gleichwertig einzuschätzen sind, oder ob ein Patentportfolio wertvoller ist als das Vergleichs-Patentportfolio. Bei einer bivariaten Patentbewertung wird man im besonderen betrachten müssen, inwieweit die Produkte der Unternehmen von den Patenten tangiert werden. Es können hierzu jeweilige Umsätze ermittelt werden, die durch das Patentportfolio abgedeckt werden. Es erfolgt dann ein Vergleich der durch das Patentportfolio tangierten Umsatzes.
Eine Kreuzlizenzierung zwischen zwei Unternehmen kann der Beginn der Bildung eines Patentpools sein.
Multivariate Patentbewertung
Es kann eine noch komplexere, aber dafür genauere, Portfolio-Patentbewertung dadurch durchgeführt werden, dass mehrere relevante Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere kann die relative Patentposition, die Technologieattraktivität und die Technologiebedeutung bewertet werden. Hierbei findet insbesondere eine Berücksichtigung der jeweiligen Technologiefelder statt.
Relative Patentposition: Zunächst werden die Patente eines Technologiefelds betrachtet. In einem nächsten Schritt werden die eigenen Patente desselben Technologiefelds in Relation zu diesen Patente gestellt. Hierdurch ergibt sich relative Patentposition des eigenen Patentportfolios zum Technologiefeld.
Technologieattraktivität: Es wird eine relative Attraktivität des Technologiefelds berechnet, wobei die Zunahme der Patente dieses Technologiefelds in Relation zur gesamten Zunahme der Patente aller Technologiefelder genommen wird.
Technologiebedeutung: Es wird die Bedeutung des Technologiefelds für das eigene Unternehmen bestimmt. Hierzu werden die Patente des Unternehmens für dieses Technologiefeld in Relation zu sämtlichen Patenten des Unternehmens gestellt.
Praxisbewährte Patentbewertungsmethoden
In der Praxis wurden mehrere Methoden zur Patentbewertung entwickelt, die als "Daumenregeln" bezeichent werden können. Sie haben allesamt den Vorteil, dass eine Berechnung relativ einfach erfolgen kann. Diese Daumenregeln sind für das Gros der praktischen Fälle sehr geeignet. Allerdings haben Sie den Nachteil, dass Fälle mit besonderen Merkmalen nicht als solche erkannt werden und daher Bewertungsvorschläge entstehen, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten nichts mehr zu tun haben.
Diese Problematik aufrund der Blindheit bezüglich eines Krieriums, kann dadurch zumindest gemildert werden, dass nicht nur eine Methode, sondern zumindest zwei Methoden unabhängig voneinander angewandt werden. Erkennt man dann einen erheblichen Unterschied, wird deutlich, dass ein spezieller Fall vorliegt, der nicht dem Normbereich entspricht. In diesem Fall ist eine Daumenregel nicht das adequate Mittel, zur Berechnung des Patentwerts. Wird andererseits erkannt, dass die zumindest zwei unterschiedlichen Daumenregeln zum gleichen Ergebnis führen, kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass mit der Daumenregel eine Patentbewertung errechnet wird, die in einem vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Patents oder des Patentportfolios steht.
Es können insbesondere folgende Methoden unterschieden werden: Bewertung nach Marktangebot, Bewertung durch Lizenzanalogie, Bewertung durch Substitutionskosten, Bewertung durch Discounted Cash Flow, Bewertung durch Technologiefaktor und Bewertung durch Patentindikatoren.
Bewertung nach Marktangebot Bewertung durch Lizenzanalogie Bewertung durch Substitutionskosten Bewertung durch Discounted Cash Flow Bewertung durch Technologiefaktor Bewertung durch Patentindikatoren
Wozu Bewertung eines Patentportfolios?
Der Aufbau und der Unterhalt eines Patentportfolios erfordert finanzielle und zeitmäßige Ressourcen. Ein Patentportfolio ist dabei kein Selbstzweck. Auch ein Patentportfolio muss sich wirtschaftlichen Gegebenheiten unterordnen. Es ist daher ganz natürlich, dass auch ein Patentpool eines Unternehmens oder ein Patentpool, das mehreren Unternehmen gehört, ökonomisch betrachtet und damit bewertet werden muss.
Eine Patentbewertung eines einzelnen Patents ist sehr schwierig, da beispielsweise seine strategische Bedeutung in der Zukunft nur mit großer Unsicherheit prognostiziert werden kann. Werden viele Patente bewertet, stellt sich der vorteilhafte Effekt ein, dass sich Fehler gegenseitig neutralisieren.
Bei der Frage nach dem wozu der Bewertung ist immer auch zu berücksichtigen, an wen die Bewertung gerichtet ist. Wer soll über was über den Wert des Patentpools informiert werden?
Einflussfaktoren bei der Bewertung eines Patentportfolios
Zur Bestimmung des Werts eines Patentpools können beliebig viele Messgrößen verwendet werden. Sinnvollerweise werden die einzelnen Meßgrößen kategorisiert, um eventuelle Abhängigkeiten zwischen diesen Meßgrößen feststellen zu können. Eine probate Unterteilung der Kriterien bei der Bewertung eines Patentpools stellen die Einflußfaktorenkategorien Recht, Technologie und Markt dar.
Die rechtlichen Faktoren berücksichtigen beispielsweise den rechtlichen Status des einzelnen Schutzrechts. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Schutzrecht eine Patentanmeldung ist, und daher noch ungeprüft, oder bereits ein erteiltes Patent, und damit ein geprüftes Schutzrecht, oder etwa sich in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren befindet.
Die technologischen Faktoren betrachten das Patent bezüglich seines Technologielebenszyklus. Die wirtschaftlichen Faktoren bewerten ein Patent nach seiner Marktakzeptanz und seinem Marktpotenzial.
Rechtliche Faktoren Technologische Faktoren Wirtschaftliche Faktoren
Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentportfolios
Mittlerweile haben sich drei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentpools herauskristallisiert. Zum einen kann eine Bewertung der Patente eines Patentpools danach erfolgen, welche Kosten für die Schutzrechte insgesamt bislang oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft oder über die komplette Laufzeit des jeweiligen Schutzrechts aufgelaufen ist bzw. auflaufen wird. Ein anderer Ansatz betrachtet die erwirtschafteten Lizenzerträge. Die Frage hierbei ist, welches Einkommen wird erwirtschaftet. Allerdings werden hierbei Sperrpatente nicht berücksichtigt, die für das betreffende Unternehmen oder die betreffenden Unternehmen ebenfalls eine große bedeutung haben können. Ein dritter Ansatz geht von einer Bewertung der Patente nach marktüblichen Preisen aus.