Grundlagen zu Patentpools
Patentpools stellen ein gemeinsames Patentportfolio von mehreren Unternehmen dar. Hierbei verfolgen die Teilnehmer des Patentpools einen bestimmten Zweck. Es soll den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht werden, ihre Produkte herzustellen und zu vertreiben, ohne dass es dabei zu Patentstreitigkeiten kommt. Die Teilnehmer eines Patentpools gewähren sich gegenseitig eine Lizenz, um die Patente des Pools zu nutzen zu können. Hierbei kann sehr wohl ein Finanzausgleich derart stattfinden, dass ein Unternehmen, das sehr viele Patente für sehr viele Produkte an die anderen Unternehmen, die die Patente dem Patentpool bereitgestellt haben, eine Ausgleichszahlung entrichten.
Ein wichtiger Beweggrund für die Installation eines Patentpools ist die Abwehr von Patenttrollen. Gerade bei aussichtsreichen neuen Technologien, wie etwa die Blockchain-Technologie, besteht die Gefahr, dass sogenannte Patenttrolle versuchen, Lizenzgebühren in astronomischer Höhe zu erzwingen. Ein Patentpool mit seinen vielen Patenten kann einen Patenttroll deutlich leichter niederringen und im Zaum halten im Vergleich zu einem einzelnen Unternehmen mit nur wenigen Patenten.
Vorteile eines Patentpools
Zunächst einmal kann das Monitoring fremder Schutzrechte zumindest eingeschränkt werden. Die essentiellen Patente sind in dem Patentpool gesammelt und eine Verletzung fremder Schutzrechte ist aufgrund der Kreuzlizenzierung durch den Patentpool ausgeschlossen.
Außerdem ergeben sich keine Verhandlungskosten mit Lizenzgebern mehr, da durch Eintritt in den Patentpool automatisch eine Lizenznahme und Lizenzgabe zu den grundsätzlichen Bedingungen des Patentpools erfolgt ist.
Es entfallen eventuelle Prozesskosten, da die Aufgabe des Patentpools gerade ist, Prozesse um Patente zu verhindern.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass fertige Technologien zur Verfügung stehen, die sofort eingesetzt werden können. Hierdurch ergeben sich kürzere Produktentwicklungszeiten. Auf einen Schlag kann daher die Entwicklungsabteilung auf die Entwicklungsergebnisse der anderen Unternehmen zugreifen. Für ein Unternehmen, das nur eine bescheidene Entwicklungsarbeit leisten kann, stellt das einen großen Vorteil dar. Hierdurch können auch kleinere Unternehmen mit nur geringem Entwicklungsbudget technisch komplexe Produkte herstellen.
Die Patentkategorie der "Sperrpatente" wird durch einen Patentpool vermieden, sodass die Unternehmen nicht mehr durch Sperrpatente behindert werden.
Voraussetzungen eines Patentpools
Ein Patentpool bietet große Vorteile für die Teilnehmer. Es können beliebige Technologien verwendet werden zu festgesetzten Konditionen. Ein Patentpool muss jedoch auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit er für seine Teilnehmer attraktiv ist:
Eintritt in den Patentpool: Die Konditionen, zu denen ein Eintritt in den Patentpool möglich ist, sollten angemessen sein. Nur so kann eine hohe Anzahl an Teilnehmern mit validen Patenten sichergestellt werden.
Kein Verbot von direkten Lizenzen: Es sollte einem Teilnehmer des Patentpools nicht verboten werden, Lizenzen an Unternehmen außerhalb des Patentpools zu vergeben.
Geheimhaltung: Die Konditionen zu denen sich die Teilnehmer verpflichten, sollten geheim bleiben.
Entwicklungsfortschritt: Der Patentpool sollte weiterentwicklungen nicht im Wege stehen und sich darum bemühen, diese in den Patentpool aufzunehmen.
Wozu Bewertung eines Patentpools?
Der Aufbau und der Unterhalt eines Patentportfolios erfordert finanzielle und zeitmäßige Ressourcen. Ein Patentportfolio ist dabei kein Selbstzweck. Auch ein Patentportfolio muss sich wirtschaftlichen Gegebenheiten unterordnen. Es ist daher ganz natürlich, dass auch ein Patentpool eines Unternehmens oder ein Patentpool, das mehreren Unternehmen gehört, ökonomisch betrachtet und damit bewertet werden muss.
Eine Patentbewertung eines einzelnen Patents ist sehr schwierig, da beispielsweise seine strategische Bedeutung in der Zukunft nur mit großer Unsicherheit prognostiziert werden kann. Werden viele Patente bewertet, stellt sich der vorteilhafte Effekt ein, dass sich Fehler gegenseitig neutralisieren.
Bei der Frage nach dem wozu der Bewertung ist immer auch zu berücksichtigen, an wen die Bewertung gerichtet ist. Wer soll über was über den Wert des Patentpools informiert werden?
Einflussfaktoren bei der Bewertung eines Patentpools
Zur Bestimmung des Werts eines Patentpools können beliebig viele Messgrößen verwendet werden. Sinnvollerweise werden die einzelnen Meßgrößen kategorisiert, um eventuelle Abhängigkeiten zwischen diesen Meßgrößen feststellen zu können. Eine probate Unterteilung der Kriterien bei der Bewertung eines Patentpools stellen die Einflußfaktorenkategorien Recht, Technologie und Markt dar.
Die rechtlichen Faktoren berücksichtigen beispielsweise den rechtlichen Status des einzelnen Schutzrechts. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Schutzrecht eine Patentanmeldung ist, und daher noch ungeprüft, oder bereits ein erteiltes Patent, und damit ein geprüftes Schutzrecht, oder etwa sich in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren befindet.
Die technologischen Faktoren betrachten das Patent bezüglich seines Technologielebenszyklus. Die wirtschaftlichen Faktoren bewerten ein Patent nach seiner Marktakzeptanz und seinem Marktpotenzial.
Rechtliche Faktoren Technologische Faktoren Wirtschaftliche Faktoren
Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentpools
Mittlerweile haben sich drei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentpools herauskristallisiert. Zum einen kann eine Bewertung der Patente eines Patentpools danach erfolgen, welche Kosten für die Schutzrechte insgesamt bislang oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft oder über die komplette Laufzeit des jeweiligen Schutzrechts aufgelaufen ist bzw. auflaufen wird. Ein anderer Ansatz betrachtet die erwirtschafteten Lizenzerträge. Die Frage hierbei ist, welches Einkommen wird erwirtschaftet. Allerdings werden hierbei Sperrpatente nicht berücksichtigt, die für das betreffende Unternehmen oder die betreffenden Unternehmen ebenfalls eine große bedeutung haben können. Ein dritter Ansatz geht von einer Bewertung der Patente nach marktüblichen Preisen aus.