Ökonomische Vorteile eines Patentportfolios
Der Aufbau eines validen Patentportfolios ergibt zahlreiche wirtschaftliche Vorteile:
Markteinnahmen absichern: Durch ein Patentportfolio kann sichergestellt werden, dass der aktuelle Markterfolg der eigenen Produkte zementiert wird.
Zugangshandelsware: Ein eigenes Patentportfolio ermöglicht den Zugang zu relevanten Patentpools, wodurch die Markterschließung erheblich vereinfacht wird.
Blockade der Wettbewerber: Durch das eigene Patentportfolio kann es den Wettbewerbern verboten werden, in die eigene Marktnische einzudringen.
Lizenzeinnahmen: Es können erhebliche Lizenzeinnahmen generiert werden.
Imagegewinn: Das eigene, umfassende Patentportfolio demonstriert die Innovationskraft des eigenen Unternehmens.
Themen
Wie wird ein Patentportfolio bewertet?
Welche grundlegenden Aspekte sind bei dem Management eines Patentportfolios zu beachten?
Management eines Patentportfolios »
Ein Patentportfolio hat die Tendenz, immer größer zu werden. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem ein Patentportfolio nicht mehr von einer Person allein gemanagt werden kann. Es wird notwendig, ein Team von Portfoliomanagern zu bilden. Welche Grundsätze sollten dabei befolgt werden, damit das Team erfolgreich ist?
Teammanagement zum Management eines Patentportfolios »
Es werden die grundsätzlichen Erfordernisse eines Patentportfoliomanagements erläutert.
Die Grundlagen des Patentportfoliomanagements »
Es werden die Grundsätze eines guten Patentportfoliomanagements beschrieben.
Was ist ein gutes Patentportfoliomanagement »
Es werden die Gründe für ein Patentportfoliomanagement beschrieben.
Gründe für ein Patentportfoliomanagement »Zweck einer Patentportfolioanalyse
Die Erstellung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs) dient nicht dem Selbstzweck. Vielmehr geht es darum, die Gesamtstrategie des Unternehmens zu unterstützen bzw. Schwergewichte und Stärken des eigenen Patentportfolios zu erkennen, um neue strategische Geschäftsfelder aus- oder aufzubauen.
Patentportfolio-Analyse
Eine Patentportfolio-Analyse umfasst drei Schritte: Bestandsaufnahme, Bewertung und Ableitung patentstrategischer Handlungsanweisungen.
Varianten von Patentportfolios
Es können unterschiedliche Varianten von Patentportfolios unterschieden werden. Zum einen kann ein Patentportfolio den Zweck verfolgen, herauszuarbeiten auf welchen Technologiefeldern das eigene Unternehmen stark ist bzw. welche Technologiefelder anzustreben sind. Zum anderen kann ein Patentportfolio dazu dienen, die Produkttypen zu benennen, die eine hohe Attraktivität für das eigenen Unternehmen darstellen.
Aspekte eines Patents
Die Attraktivität eines Patents ergibt sich aus mehreren Faktoren. Insbesondere werden mit Patenten die Unternehmensneuheiten geschützt. Außerdem ergibt sich eine Verbesserung des Firmenimages, ferner wird eine Sicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens erreicht und Patente stellen eine Demonstration der eigenen Leistungskraft dar. Bei der Patentportfolio-Analyse ist besonders wichtig das strategische Geschäftsfeld in dem das betreffende Patent angesiedelt ist und dessen Schutzumfang.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme der Schutzrechte ist deren Status zu berücksichtigen: Anmeldung, erteiltes Patent, registriertes Gebrauchsmuster, Einspruch anhängig, Einspruch überlebt, Löschungsverfahren anhängig, Löschungsverfahren überstanden, Nichtigkeitsverfahren anhängig, Nichtigkeitsverfahren überstanden, Patentfamilie in welchen Ländern, technologische Zusammengehörigkeit.
Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen
Eine Verwechslungsgefahr liegt vor, falls die betreffenden Marken ähnlich sind und die hierfür geschützten Waren und Dienstleistungen zumindest ähnlich sind. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen muss auf die besonderen Umstände der wirtschaftlich bedeutsamen Verwendung geachtet werden. Wichtige Aspekte sind eine ähnliche Beschaffenheit, ähnliche Vertriebswege, eine ähnliche Herstellungsweise und ein ähnlicher Verwendungszweck. Handelt es sich um jeweils ergänzende oder konkurrierende Produkte kann ebenfalls von einer Waren-Ähnlichkeit ausgegangen werden.
Lizenzierung von Patenten
Eine Arbeitsteilung ist immer volkswirtschaftlich sinnvoll. Es soll nicht jeder alles selbst machen müssen, sondern sich fokussieren auf das, was er gut kann. Darauf beruht eine Volkswirtschaft bzw. eine effiziente Volkswirtschaft, die zum ökonomischen Nutzen der Teilnehmer der Volkswirtschaft führt. Aus dieser Perspektive kann eine Lizenzierung von Patenten als Realisierung dieses Prinzips verstanden werden. Eine Arbeitsteilung besteht derart, dass der Lizenzgeber eine Technologie erarbeitet und diese an den Lizenznehmer übergibt. Der Lizenzgeber erhält die Lizenzgebühren und kann neue Technologien entwickeln und der Lizenznehmer verfügt sofort über eine geeignete Technologie und spart sich eigene Entwicklungsaufwändungen. Insbesondere spart sich der Lizenznehmer die Entwicklungszeit.
Eine bewährte Patentstrategie
Eine Patentstrategie, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, umfasst zunächst das Einreichen einer deutschen Patentanmeldung als Erstanmeldung, bei der sofort ein Prüfungsantrag gestellt wird. In diesem Fall haben Sie die Sicherheit, dass innerhalb der Prioritätsfrist der erste Prüfungsbescheid vorliegt. Auf Basis dieses amtlichen Bescheids, zusammen mit den ermittelten Dokumenten des Stands der Technik, können Sie entscheiden, ob die Erfindung erfinderisch genug ist, dass sich Nachanmeldungen im Ausland wirtschaftlich lohnen.
Der Ausdruck Patentportfolio wird immer dann angewendet, wenn es darum geht, bestehende Patente oder Gebrauchsmuster in der strategischen Unternehmensplanung einzuordnen und daraus Handlungsanleitungen abzuleiten. Handlungsanleitungen sind typischerweise: Desinvestieren, selektives Investieren, Investieren, stark Investieren. Marken und Designs werden dabei oft gesondert betrachtet, obwohl diese auch gewerbliche Schutzrechte darstellen. Wendet man daher die Portfolio-Technik auf Patente an, geschieht dies stets unter Berücksichtigung der übergeordneten strategischen Planung des betreffenden Unternehmens. Je nach der Strategie des Unternehmens kann sich daher ergeben, ob bestimmte Patente und Gebrauchsmuster aufgegeben werden oder ob diese weiter verfolgt werden. Die Portfoliotechnik ist stets zweidimensional. Sie stellt daher bewusst eine Vereinfachung der eventuell mehrdimensionalen Wirkzusammenhänge dar, um zu simplen Handlungsanweisungen zu gelangen. Es ergeben sich daher stets Portfolios mit zwei Achsen, wobei für dieselbe Situation, heißt dieselben Patente in demselben Unternehmen unterschiedliche Achsenbezeichnungen verwendet werden kann, um so dennoch der tatsächlichen Komplexität gerecht zu werden. Durch die Verwendung von mehreren Portfoliotypen mit unterschiedlichen Achsenbezeichnungen kann eine Handlungsanweisung auf deren Richtigkeit geprüft werden.
Durchführen einer Patentportfoliotechnik
Ein Portfolio ist daher immer gleichzeitig eine Analyse der Ist-Situation und eine Empfehlung für eine Soll-Situation. Hierzu kann das Vorgehen in drei Schritte unterteilt werden: Bestandsaufnahme, Ist-Analyse und Handlungsempfehlung.
Bestandsaufnahme
Zunächst ist festzustellen, welche Patente und Gebrauchsmuster bestehen. Das heißt, in welchem Status sind diese, handelt es sich noch um Anmeldungen oder bereits Patente, liegen Verfahren vor, Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren, bzw. sind die Schutzrechte überhaupt noch rechtsbeständig? Außerdem sollte eine Zuordnung zu Technologiefeldern erfolgen, um eine Strukturierung der eigenen Schutzrechte zu erhalten.
Ist-Position des einzelnen Patents bzw. Gebrauchsmusters
An diesem Punkt ist zu entscheiden, welchen Portfoliotyp zu wählen, das heißt welche Achsenbezeichnungen Ihr Portfolio hat. Beispielsweise könnten Sie Marktattraktivität und Patentstärke wählen. Die Marktattraktivität ergibt sich daraus, wie zukunftsträchtig der betreffende Markt für Ihr Unternehmen ist, für das das betreffende Patent relevant ist. Die Patentstärke ergibt sich daraus, ob Ihr Patent eine grundlegende Technologie rechtlich schützt oder nur ein Detail, das leicht umgangen werden kann.
Ableitung von Handlungsanweisungen
Das Ziel eines Portfolios ist letztlich, Handlungsanweisungen zu geben, wie zu verfahren ist, das heißt wie die eigenen finanziellen Ressourcen zu verwalten sind. Bei einem 4-Felder-Portfolio gilt:
Geringe Marktattraktivität und geringe Patentstärke
Desinvestieren. Der Markt ist unattraktiv und die eigene Patentstärke ist gering. Keine neuen Anmeldungen einreichen und die eigenen Schutzrechte nicht verteidigen.
Geringe Marktattraktivität und hohe Patentstärke
Selektiv investieren. Hier geht es darum, die eigene Patentstärke zu wahren und dabei nicht zu viele Ressourcen einzusetzen.
Hohe Marktattraktivität und geringe Patentstärke
Selektiv investieren. Diese Situation ist unklar. Gelingt es nicht, die eigene Patentstärke auszubauen, sollte ein geplanter Rückzug stattfinden.
Hohe Marktattraktivität und hohe Patentstärke
Investieren. Das ist der Markt der Zukunft für das eigene Unternehmen.
Die Kollision von Patentrecht und Arbeitsrecht
Nach dem §6 Satz 1 des Patentgesetzes gehört eine Erfindung dem Erfinder (und nur diesem). Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer ergibt sich hierdurch eine Unverträglichkeit mit dem Arbeitsrecht, denn natürlich erhebt der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Arbeitsleistung Erfindung. Immerhin hat er für die Arbeitsleistung durch das Gehalt des Arbeitnehmers bereits gezahlt. Es ergibt sich daher eine Kollision von zwei Gesetzen. Diese Kollision wird durch das Spezialgesetz für Arbeitnehmererfindungen aufgelöst. Demnach steht dem Arbeitgeber die Erfindung zu. Allerdings ergibt sich durch die Eigentumsübergabe an den Arbeitgeber einen Anspruch auf finanzielle Kompensation für den Arbeitnehmer.
Welche Patentstrategie soll ich wählen
Die Patentstrategie sollte sich nach der Attraktivität des betreffenden Marktes und der eigenen Patentstärke richten. In einem wenig interessanten Markt, der in der Zukunft kaum noch wirtschaftlichen Erfolg verspricht, sollten bei eigener geringen Patentstärke keine Anstrengungen mehr unternommen werden. Weist man in einem wenig interessanten Markt eine hohe eigene Patentstärke auf, bietet es sich an, diese Patentstärke zu halten und selektiv zu investieren. Bei hoher Marktattraktivität und hoher Patentstärke sollte investiert werden und die bestehenden Patente konsequent verteidigt werden.
Was ist die innere und die äußere Priorität
Eine innere Priorität wird genutzt, wenn in demselben Land, insbesondere in Deutschland, eine Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht wird und dabei eine Priorität einer ersten deutschen Patentanmeldung in Anspruch genommen wird. Dies kann innerhalb einer frist von 12 Monaten erfolgen. Eine äußere Priorität wird genutzt, falls auf Basis einer ausländischen Patentanmeldung eine deutsche Patentanmeldung nachgereicht wird. Eine Kettenpriorität meint, dass fortlaufend die 12 Monats-Frist genutzt wird. Das ist nicht zulässig. Es gibt nur einmal eine 12-Montas-Frist innerhalb der ein Anmeldegegenstand nochmals beansprucht werden kann. Allerdings kann innerhalb der 12-Monats-Frist die Prioritäten beliebig vieler Patentanmeldungen beansprucht werden.
Der Lebenslauf eines Patents
Zunächst muss die Erfindung fertig entwickelt werden, sodass die Erfindung in all ihren notwendigen Einzelheiten hergestellt werden kann und derart beschrieben werden kann, dass ein Fachmann sie reproduzieren kann. In einem zweiten Schritt ist die Erfindung durch Patentanmeldeunterlagen genau und präzise zu beschreiben. Hierbei ist es empfehelnswert technische Zeichnungen zu erstellen. Als dritten Schritt folgt die Einreichung der Patentanmeldeunterlagen beim Patentamt. Durch diesen Akt wird ein Anmeldetag für die Erfindung erzeugt, der dessen Zeitrang darstellt. Wird Prüfungsantrag gestellt, beginnt das Erteilungsverfahren vor dem Patentamt. Hierbei sind in der Regel 2 bis 3 Bescheide zu erwidern, bis es zu einer Erteilung eines Patents kommt. In einem nächsten Schritt wird das Patent erteilt und muss gegebenenfalls in einem Einspruchsverfahren oder in Nichtigkeitsverfahren verteidigt werden.
Was ist eigentlich der Prioritätsanspruch?
Sie können innerhalb eines Jahres Nachanmeldungen für Ihre Erfindung einreichen, für die Sie bereits eine Patentanmeldung beantragt haben. Dies gilt für jedes Land und für jede patentrechtlich organisierte Region, beispielsweise die Staaten des EPÜ. Basis dieses Anspruchs eines Anmelders ist die Pariser Verbandsübereinkunft. Ein deutsches Gebrauchsmuster begründet ebenfalls ein 12-monatiges Prioritätsrecht. Eine analoge Regelung gilt für eine Markenanmeldung, wobei das Prioritätsrecht für eine Markenanmeldung nur 6 Monate beträgt. Für ein angemeldetes Designrecht entsteht ein 6-monatiges Prioritätsrecht (bei einer vorausgegangenen Patentanmeldung ergibt sich ein 12-monatiges Prioritätsrecht).
Wie finde ich meinen Patentanwalt?
Haben Sie eine technische Erfindung und möchten Sie Ihre Erfindung schützen lassen, suchen Sie sich einen Patentanwalt. Beauftragen Sie nicht einen Rechtsanwalt. Rechtsanwälte haben typischerweise keine technischen Kenntnisse im Gegensatz zu einem Patentanwalt, der ein technisches Studium absolviert hat und daher gewohnt ist in technischen Sachverhalten sich zu Recht zu finden. Streben Sie einen Markenschutz oder einen Designschutz an, können Sie dagegen bei einem Rechtsanwalt sehr gut aufgehoben sein. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Rechtsanwalt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist. Versuchen Sie einen Patentanwalt in räumlicher Nähe zu finden. Manchmal kann es sinnvoll sein, sich persönlich zu treffen, um schwierige technische Sachverhalte Ihrem Patentanwalt zu erläutern. Fragen Sie nach günstigen Tarifen für Start-ups. Oft bieten die Patentanwaltskanzleien Start-ups sehr preiswerte Angebote an. Außerdem ist die Erstberatung oft kostenlos. Sehr wichtig ist, dass Sie den fachlich geeigneten Patentanwalt aussuchen. Liegt Ihre Erfindung in Bereich Chemie oder Pharmazie benötigen Sie einen Patentanwalt, der sich mit chemischen Formeln auskennt, also einen Chemiker oder Pharmazeuten (LifeScience-Patentanwalt). Andernfalls, falls also Ihre Erfindung aus dem Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik stammt, sind Sie bei einem Ingenieur oder Physiker gut aufgehoben (Nicht-LifeScience-Patentanwalt).
Wie berechnet sich die Erfindervergütung
Die Berechnung der Erfindervergütung eines erfinderischen Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht fixiert. Allerdings gibt es Richtlinien des zuständigen Bundesministeriums, die allgemein anerkannt sind, und daher in der Regel angewandt werden. Die Berechnung der Erfindervergütung gemäß dieser Richtlinien kann dem Bild entnommen werden.
Wie teuer ist eigentlich ein Patent?
Das Patent ist ein rechtlicher Schutz Ihrer Erfindung und wird durch den jeweiligen Staat garantiert. Allerdings ist der Schutz nicht umsonst. Es müssen Anmeldekosten, Jahresgebühren und Prüfungsgebühren an das Patentamt entrichtet werden. Benötigen Sie hierzu Hilfe, ist die Inanspruchnahme eines Patentanwalts empfehlenswert, der ebenfalls Rechnungen an Sie schreiben wird.
Die Patentkosten während der Laufzeit des Patents
Es ist sinnvoll entweder Ihre Erfindung beim deutschen Patentamt oder beim europäischen Patentamt einzureichen. Innerhalb eines Jahres können Sie noch Nachanmeldungen in weiteren Ländern einreichen. Als ein Grundsatz gilt: eine Patentanmeldung beim deutschen Patentamt ist wesentlich günstiger als beim europäischen Patentamt. Ist Ihnen daher nicht von vorneherein klar, dass Sie einen europaweiten Schutz benötigen, ist es empfehlenswert zunächst Ihre Erfindung beim deutschen Patentamt anzumelden.
Es fallen grundsätzlich folgende Kosten an:
• Amtsgebühren für die Einreichung, die Prüfung und die Aufrechthaltung • Honorar eines Patentanwalts • Kosten für weiteren Schutz im Ausland
Amtsgebühren für die Einreichung, die Recherche bzw. die Prüfung
Für Ihre Patentanmeldung müssen Sie zunächst ca. 350 Euro Amtsgebühren zahlen, je nachdem ob Sie Ihren Antrag elektronisch oder in Papierform einreichen und je nachdem ob Sie zunächst nur eine Recherche oder eine Prüfung durch das patentamt durchführen lassen wollen. Sie müssen dabei beachten, dass Sie diese Amtsgebühren innerhalb von 3 Monaten ab Einreichung Ihrer Unterlagen bezahlen. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.
Jahresgebühren
Die Jahresgebühren nehmen während der Laufzeit des Patents zu. Anfangs belaufen sie sich noch auf nur 70 Euro. Die Jahresgebühren nehmen stetig zu. Tipp: Zeigen Sie Ihre Lizenzbereitschaft an, können Sie Ihre Kosten für die Aufrechthaltung halbieren.
Defensive Strategie ohne Patente
Sie können grundsätzlich zwei unterschiedliche Strategien bezüglich des Patentrechts verfolgen. Zum einen können Sie vorwiegend defensiv vorgehen, das heißt das Patentrecht nicht aktiv nutzen.
Aktive Patentstrategie
Anderenfalls können Sie das Patentrecht aktiv nutzen. Diese Vorgehensweise ist vor allem in ohnehin schon umkämpften Märkten zu empfehlen. Hierbei wird insbesondere eine Blockade des Wettbewerbs durch eigene Patente mit großem Schutzbereich angestrebt. Vorteilhafterweise kann den eigenen Abnehmern eine bedeutsame wirtschaftliche Einzelstellung ermöglicht werden, die höhere Preise für die eigenen Produkte rechtfertigen können. Mit Patenten kann geworben werden (sogenannte Patentberühmung). Ein wirtschaftliches Monopol durch Patente kann ein Eintrittstor zu angrenzenden neuen Technologien darstellen. Natürlich können eigene Patente Lizenzeinnahmen generieren. Ein großes Patentportfolio demonstriert die eigene Kreativität, wodurch sich eine hohe Attraktivität für Unternehmen ergibt, die nach einem F&E-Kooperationspartner suchen. Außerdem eröffnen Patente die Möglichkeit aggressiv gegen die Abnehmer von Konkurrenzprodukten vorzugehen und zumindest eine Verunsicherungsstrategie zu „fahren“.