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Wann sollte man bei Marken recherchieren?
Sie sollten vor der geplanten Anmeldung Ihrer Marke recherchieren, um nach älteren Marken zu suchen, die zu Schadensersatzforderungen oder Widersprüchen führen könnten. Nach der Anmeldung dient eine Recherche dazu, Ihre Marke zu verteidigen.
Zweck einer Patentportfolioanalyse
Die Erstellung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs) dient nicht dem Selbstzweck. Vielmehr geht es darum, die Gesamtstrategie des Unternehmens zu unterstützen bzw. Schwergewichte und Stärken des eigenen Patentportfolios zu erkennen, um neue strategische Geschäftsfelder aus- oder aufzubauen.
Patentportfolio-Analyse
Eine Patentportfolio-Analyse umfasst drei Schritte: Bestandsaufnahme, Bewertung und Ableitung patentstrategischer Handlungsanweisungen.
Varianten von Patentportfolios
Es können unterschiedliche Varianten von Patentportfolios unterschieden werden. Zum einen kann ein Patentportfolio den Zweck verfolgen, herauszuarbeiten auf welchen Technologiefeldern das eigene Unternehmen stark ist bzw. welche Technologiefelder anzustreben sind. Zum anderen kann ein Patentportfolio dazu dienen, die Produkttypen zu benennen, die eine hohe Attraktivität für das eigenen Unternehmen darstellen.
Aspekte eines Patents
Die Attraktivität eines Patents ergibt sich aus mehreren Faktoren. Insbesondere werden mit Patenten die Unternehmensneuheiten geschützt. Außerdem ergibt sich eine Verbesserung des Firmenimages, ferner wird eine Sicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens erreicht und Patente stellen eine Demonstration der eigenen Leistungskraft dar. Bei der Patentportfolio-Analyse ist besonders wichtig das strategische Geschäftsfeld in dem das betreffende Patent angesiedelt ist und dessen Schutzumfang.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme der Schutzrechte ist deren Status zu berücksichtigen: Anmeldung, erteiltes Patent, registriertes Gebrauchsmuster, Einspruch anhängig, Einspruch überlebt, Löschungsverfahren anhängig, Löschungsverfahren überstanden, Nichtigkeitsverfahren anhängig, Nichtigkeitsverfahren überstanden, Patentfamilie in welchen Ländern, technologische Zusammengehörigkeit.
Teilanmeldung
Eine bestehende Patentanmeldung kann jederzeit durch Teilungserklärung gegenüber dem Patentamt faktisch dupliziert werden. Eine Teilungserklärung weist typischerweise denselben Offenbarungsgehalt wie die Ursprungsanmeldung auf. Durch eine Teilungserklärung liegen daher zwei voneinander unabhängige Patentanmeldungen vor, durch die auch unterschiedliche Gegenstände verfolgt werden können.
Schadensberechnung nach Markenverletzung
Liegt eine Verletzung einer Marke vor, muss der Schaden ersetzt werden. Hierbei können unterschiedliche Ansätze gewählt werden. Zunächst kann der tatsächlich entstandene Schaden bestimmt werden. Es stellt sich also die Frage, was ist dem Verletzten an Gewinn entgangen. In einem zweiten Ansatz wird ermittelt, was der Verletzer erwirtschaftet hat. Dieser Verletzergewinn ist dem Verletzten zu übergeben. Ein dritter Ansatz geht von einer Lizenzanalogie aus. Der Verletzer wird einem vertraglichen Lizenznehmer gleichgestellt.
Schranken des Schutzes einer Marke
Die Rechte, die sich aufgrund der Inhaberschaft einer Marke ergeben, sind nicht unbegrenzt. Rechtlich wirksam auf Unterlassung und Schadesnersatz kann nur innerhalb gewisser Grenzen geklagt werden. Diese Grenzen ergeben sich aus der Verjährung, der Verwirkung und der Erschöpfung.
Aus welchen Phasen besteht eigentlich ein gutes Patentmanagement
Ein strukturiertes Patentmanagement kann in vier Phasen unterteilt werden. Zunächst ist die Erfindung anhand der Erfindungsmeldung zu bewerten. Es ist zu entscheiden, ob die Erfindung in Anspruch genommen werden soll bzw. sogar muss, da sie für den Betrieb einen hohen wirtschaftlichen Wert darstellt. In einer zweiten Phase sind geeignete Anmeldeunterlagen zu erstellen, die die Erfindung in allen Details genau und präzise beschreibt. Die Anmeldeunterlagen sind zusammen mit einem Antrag beim Patentamt einzureichen. Danach beginnt das Erteilungsverfahren, bei dem das Patentamt klärt, ob die Erfindung patentwürdig ist. In dieser Phase gilt es, einen möglichst großen Schutzbereich zu erzielen, damit Umgehungslösungen durch Wettbewerber verhindert werden können. In der letzten Phase ist das sich entwickelnde Patentportfolio zu managen. Insbesondere ist hierbei ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis anzustreben vor dem Hintergrund der Tatsache, Nachanmeldungen und jährlich steigende Jahresgebühren die Kosten für das einzelne Patent steigen lassen.
Kann Software patentiert werden?
Viele glauben, dass Software keinesfalls patentrechtlich geschützt werden kann. Das stimmt nicht. Es sind aber Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise wäre es ausreichend, wenn die Software einen technischen Effekt dadurch erzielt, dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Konzeption der Software auf technischen Erwägungen beruhen würde.
Warum eigentlich Patentschutz für Software?
Eine Software ist bereits durch das Urheberrecht geschützt. Warum sollte man daher auch noch einen zusätzlichen Schutz durch ein Patent anstreben? Der Grund ist der Schutzumfang des Urheberrechts. Das Urheberrecht schützt nur die konkrete Ausgestaltung, das heißt den konkreten Code, nicht jedoch die Konzeption oder die Idee der Software. Für den Schutz eines Buchs ist das Urheberrecht ausreichend, denn ändert man den Text eines Buchs, ist es nicht mehr das ursprüngliche Buch. Anders bei einer Software. Die Effekte einer Software können durch beliebig viele unterschiedliche Codes erzeugt werden. Wichtig daher ist es für einen Schutz einer Software, die wesentliche Idee zu schützen. Es besteht daher offensichtlich einen Bedarf an sogenannten Softwarepatenten. Der Gesetzgeber hat daher Softwarepatente auch nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen.
Was muss jetzt die Software aufweisen, um patentiert werden zu können?
Die Software muss einen technischen Beitrag leisten, beispielsweise dadurch dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Software technische Überlegungen realisiert. Beispielsweise kann die technische Bearbeitung eines Bilds einer entsprechenden Software den notwendigen technischen Charakter verschaffen.
Kann man eine App patentieren lassen? Welche Kosten fallen an?
Apps spielen eine immer wichtigere Rolle in unserem Leben. Es gibt Statistiken, die behaupten, dass jeder Bundesbürger im Schnitt 30 Apps auf seinem Handy hat. Aktuell sollen weit über 5 Millionen Apps verfügbar sein. Umso wichtiger ist die Fragestellung für einen Entwickler von Apps, ob seine geistige Arbeit rechtlich geschützt, insbesondere patentiert werden kann.
Patente für Apps?
Ist das Patentrecht denn für Apps zugänglich? Können Patente angemeldet werden, um Apps vor Nachahmern zu schützen? Hier muss das Kriterium der Technizität beachtet werden, das besagt, dass Erfindungen einen technischen Charakter aufweisen müssen, damit sie geschützt werden können. Software wird vom Patentrecht zunächst nicht als technisch angesehen. Allerdings gibt es doch Möglichkeiten, dass eine App durch ein Patent geschützt wird. Voraussetzung hierzu ist, dass die App eine technische Aufgabe löst. In diesem Fall kann das Verfahren geschützt werden, das der App zugrunde liegt. Ob nun tatsächlich diese Voraussetzungen vorliegen, muss in einer Einzelfallprüfung geklärt werden. Allgemeine Regeln können kaum gegeben werden.
Urheberrecht für Apps?
Kommt ein Patentschutz nicht in Frage, können andere rechtliche Instrumente weiterhelfen. Beispielsweise findet das Urheberrecht Anwendung. Das Urheberrecht schützt das konkrete Werk, beispielsweise die konkrete Software, allerdings nicht das Verfahren oder die Idee. Wird daher die Idee genutzt, um eine Software zu erstellen, die zwar dasselbe bewerkstelligt, wie Ihre App, ist das Urheberrecht nutzlos. Wird hingegen Ihr Softwarecode kopiert, um die App zu erstellen, kann das Urheberrecht hilfreich sein.
Wie ist das mit dem Marken- oder Designrecht für Apps?
Sie können sich eine Marke für Ihre App schützen lassen. Unter einer Marke kann ein Text, beispielsweise „McPatent“, ein Logo oder eine Kombination aus beidem verstanden werden. Außerdem kann sich ein App-Entwickler das „eigentümliche“ Design seiner App schützen lassen. Ein Schutz kann jeweils länderspezifisch oder EU-weit erfolgen.
Was kostet das alles?
Ein Markenschutz für Deutschland kostet derzeit 290 Euro. Ein EU-weiter Schutz kostet 900 Euro. Nach Ablauf von 10 Jahren muss der Markenschutz durch die Entrichtung einer weiteren Amtsgebühr verlängert werden.