Das Prüfungsverfahren bzw. Erteilungsverfahren kann in zwei Abschnitte unterteilt werden. Zum einen die Offensichtlichkeitsprüfung und die Patentprüfung.
Offensichtlichkeitsprüfung: Bei der Offensichtlichkeitsprüfung werden die formalen Voraussetzungen geprüft, also ob die Patentanmeldung sämtliche erforderlichen Bestandteile aufweist, insbesondere eine Beschreibung, Ansprüche, eine Zusammenfassung und eine Zeichnung.
Gegebenenfalls setzt das Patentamt einen Formalbescheid ab, und fordert den Anmelder zur Beseitigung der Mängel auf.
Patentprüfung: In einer zweiten Phase wird die Erfindung inhaltlich geprüft, das heißt, es wird geprüft, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist. Die Patentprüfung startet nur, falls ein Prüfungsantrag gestellt wird und dieser bezahlt wird.
Damit ein Patent für eine Erfindung erteilt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: