Wie recherchiert das Patentamt?
Es ist von großer Bedeutung, welche Dokumente das Patentamt recherchiert, wenn Sie eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster eingereicht haben. Anhand dieser Dokumente entscheidet sich letzten Endes, ob Sie ein Patent erhalten oder das Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist.
Recherchenbericht
Das Patentamt erstellt einen Recherchenbericht mit den Recherchenergebnissen, also die gefundenen Dokumente und eine Bewertung deren Relevanz. Der Recherchenbericht dient dem Anmelder und dem EPA dazu, sich ein Bild von der Patentfähigkeit der Erfindung zu machen. Nach der Veröffentlichung, insbesondere nach 18 Monaten, dient der Recherchenbericht auch der Information der Öffentlichkeit.
B X, 9 Art. 92 Art. 93 (1) Regel 61 (1)Der Recherchenbericht enthält eine sogenannte Stellungnahme zur Recherche. Diese Stellungnahme ist eine Bewertung der gefundenen Dokumente nach deren Wichtigkeit. Insbesondere enthält sie eine Einschätzung, ob ein Dokument bezüglich Neuheit oder nur erfinderischer Tätigkeit zu berücksichtigen ist.
Vollständigkeit der Recherche
Das Patentamt strebt eine vollständige Recherche an. Es soll nicht nötig sein, mehrmals im Laufe eines Erteilungsverfahrens zu recherchieren. Sie können tatsächlich davon ausgehen, dass eine Recherche des Patentamts eine gründliche, alles umfassende Recherche ist, die hohen qualitativen Anforderungen gerecht wird. Das kann ich durch meine langjährige Tätigkeit als Patentanwalt nur bestätigen. Die amtliche Recherche stellt nach wie vor eine hervorragende Basis dar, um die Patentwürdigkeit der zugrundeliegenden Erfindung zu bewerten. Allerdings ist zu beachten, dass eine hundertprozentige Vollständigkeit, allein schon wegen einer Unzulänglichkeit der Datenbanken nie auszuschließen ist. Die Inhalte der Datenbanken werden als Prüfstoff bezeichnet.
Recherche in gleichartigen Gebieten
Als Grundlage der Recherche werden Datenbanken verwendet, die Prüfstoff auf allen für die Erfindung maßgeblichen technischen Gebieten enthalten. Zunächst soll dabei nur in unmittelbar relevanten technischen Sachgebieten recherchiert werden. Unter Umständen wird die Recherche auf gleichartige benachbarte Gebiete ausgeweitet.
B III, 3.2Ein gleichartiges technisches Gebiet liegt dabei vor, wenn augenscheinlich der wesentliche technische Beitrag der Erfindung das betreffende technische gebiet zumindest tangiert. Eine derartige Bewertung sollte dabei objektiv erfolgen. Es sollte nicht versucht werden, die subjektive Rolle des Erfinders einzunehmen und sich zu überlegen, welche Anwendungsmöglichkeiten in welchen technischen Gebieten der Erfinder gemeint haben könnte. Vielmehr sollte abgeschätzt werden, ob in einem benachbarten Sachgebiet ein Rechercheergebnis zu erwarten ist, das die entsprechenden Mühen rechtfertigen würde. Die Fragestellung ist daher, kann durch die Recherche ein Mangel wegen fehlender Neuheit oder fehlender erfinderischer Tätigkeit erwartet werden?
T 176/84, T 195/84und G VII, 3Recherche im Internet
Die Patentämter suchen mittlerweile regelmäßig auch nach Quellen im Internet. Ein beliebte Quelle für Nachforschungen ist wikipedia. Außerdem werden Online-Fachzeitschriften, Online-Datenbanken und sonstige Internetseiten zu Rate gezogen. Hierbei sollte die Recherchenabteilung aber darauf achten, dass die Erfindung durch eine Online-Recherche nicht bekannt werden darf. Es ist keinesfalls zulässig, dass in ein Suchfeld ein kompletter Anspruch der Patentanmeldung eingegeben wird. Es sollten allenfalls Schlagworte eingegeben werden, die einen Rückschluss auf den Gegenstand der Erfindung nicht erlauben.
Beginn der Recherche
Beginnt eine Recherche ist beispielsweise eine Rückerstattung der Recherchengebühr nach Rücknahme der Patentanmeldung ausgeschlossen. Hierzu sollte die Recherchenabteilung vermerken, ab welchem Tag die Recherche begonnen hat.
A X, 10.2.1Gegenstand der Recherche
Der Ausgangspunkt einer Recherche stellen die Ansprüche der Anmeldung dar. Allerdings ist dabei zu beachten, dass diese zu eng gefasst sein können. Immerhin ist es gerade die Aufgabe des Erteilungsverfahrens die beste Fassung der Ansprüche, das bedeutet auch die größtmögliche Fassung der Ansprüche, zu finden. Es ist daher ausgehend von den Ansprüchen eine Verallgemeinerung erforderlich, auch um nicht bei jeder Änderung der Ansprüche eine nach-Recherche zu provozieren. Hierbei sollten alle Ausführungsformen und Aspekte der Erfindung umfasst werden. Nur so kann von einer wertvollen Recherche für das Erteilungsverfahren ausgegangen werden.
Probleme während der Recherche könnten sich ergeben, weil Gegenstände beansprucht werden, die von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind oder da eine mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung vorliegt(siehe oder weil eine sinnvolle Recherche unmöglich ist.
B VII, 1.1 B VIII, 1 Regel 63 Regel 62aErstellung des Recherchenberichts
In den Recherchenbericht werden nicht sämtliche ermittelten Dokumente aufgenommen, sondern nur diejenigen, die von besonderer Bedeutung sind. Weniger bedeutsame Dokumente sollten nur Erwähnung finden, wenn Aspekte beschrieben werden, die ansonsten nicht offenbart werden. Im Zweifel sollte ein Dokument erwähnt werden. Es sollte beachtet werden, nur soviele Dokumente zu beschreiben, wie erforderlich. Liegen zwei Dokumente mit gleichem Offenbarungsinhalt vor, sollte nur eins erwähnt werden.
B III, 1.1Diese Website verwendet auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit f. EU-DSGVO Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und mittels Google Analytics zu verstehen, wie auf diese Website zugegriffen wird. Durch die weitere Nutzung dieser Website geben Sie Ihre Zustimmung, dies zu tun.
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Praktische Patentstrategien
Reichen Sie zunächst für Ihre Erfindung eine deutsche Patentanmeldung ein. Sie haben dann ein Jahr Zeit, sich zu überlegen, ob Sie noch in weiteren Ländern Nachanmeldungen einreichen wollen. Es kann außerdem sinnvoll sein, zur gleichen Erfindung sowohl eine Patentanmeldung als auch ein Gebrauchsmuster parallel einzureichen. Durch das Gebrauchsmuster genießt Ihre Erfindung eine Neuheitsschonfrist. Allerdings ist die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters nur 10 Jahre. Die Patentanmeldung gibt Ihnen eine Schutzdauer von 20 Jahren. Stellen Sie sofort Prüfungsantrag. Sie erhalten dann nach ca. 8 Monaten den Prüfungsbescheid und können Ihre Entscheidungen bezüglich Nachanmeldungen fundiert treffen.
Kosten eines Patents. Die Patentkosten setzen sich aus den Amtsgebühren und den Kosten für einen Patentanwalt zusammen
Sie sind nicht verpflichtet, einen Patentanwalt zu beauftragen. Allerdings kann es sein, dass eine selbstgeschriebene Patentanmeldung nicht zu dem Erfolg führt, der prinzipiell möglich wäre. Es ist nicht ganz einfach eine Erfindung derart zu beschreiben, dass auch sämtliche möglichen Umgehungslösungen darin umfasst sind. Aber nur eine derartige Patentanmeldung sichert Sie davor, dass Ihre Konkurrenten zwar aus der Veröffentlichung des Patents die technische Lehre lernen, aber nicht in die Lage versetzt werden, auf eine einfache Weise das Patent zu umgehen. Ein wesentlicher Posten der Patentkosten stellen die Jahresgebühren an das Patentamt dar. Diese steigen progressiv. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass die volle Schutzdauer von 20 jahren ausgeschöpft wird. Dies wird regelmäßig nur bei solchen Patenten vorgenommen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Wert aufweisen. Sie sollten sich daher möglichst frühzeitig Klarheit über den tatsächlichen ökonomischen Wert Ihrer Erfindung verschaffen und sich nicht scheuen, Patente aufzugeben, die sich im Nachhinein als wirtschaftlichen Flop erweisen.
Die Kollision von Patentrecht und Arbeitsrecht
Nach dem §6 Satz 1 des Patentgesetzes gehört eine Erfindung dem Erfinder (und nur diesem). Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer ergibt sich hierdurch eine Unverträglichkeit mit dem Arbeitsrecht, denn natürlich erhebt der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Arbeitsleistung Erfindung. Immerhin hat er für die Arbeitsleistung durch das Gehalt des Arbeitnehmers bereits gezahlt. Es ergibt sich daher eine Kollision von zwei Gesetzen. Diese Kollision wird durch das Spezialgesetz für Arbeitnehmererfindungen aufgelöst. Demnach steht dem Arbeitgeber die Erfindung zu. Allerdings ergibt sich durch die Eigentumsübergabe an den Arbeitgeber einen Anspruch auf finanzielle Kompensation für den Arbeitnehmer.
Was ist die innere und die äußere Priorität
Eine innere Priorität wird genutzt, wenn in demselben Land, insbesondere in Deutschland, eine Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht wird und dabei eine Priorität einer ersten deutschen Patentanmeldung in Anspruch genommen wird. Dies kann innerhalb einer frist von 12 Monaten erfolgen. Eine äußere Priorität wird genutzt, falls auf Basis einer ausländischen Patentanmeldung eine deutsche Patentanmeldung nachgereicht wird. Eine Kettenpriorität meint, dass fortlaufend die 12 Monats-Frist genutzt wird. Das ist nicht zulässig. Es gibt nur einmal eine 12-Montas-Frist innerhalb der ein Anmeldegegenstand nochmals beansprucht werden kann. Allerdings kann innerhalb der 12-Monats-Frist die Prioritäten beliebig vieler Patentanmeldungen beansprucht werden.
Die Fristen eines Patents oder einer Patentanmeldung
Die Fristen eines Gebrauchsmusters
Die Fristen einer Marke
Die Fristen eines Designs
Der Lebenslauf eines Patents
Zunächst muss die Erfindung fertig entwickelt werden, sodass die Erfindung in all ihren notwendigen Einzelheiten hergestellt werden kann und derart beschrieben werden kann, dass ein Fachmann sie reproduzieren kann. In einem zweiten Schritt ist die Erfindung durch Patentanmeldeunterlagen genau und präzise zu beschreiben. Hierbei ist es empfehelnswert technische Zeichnungen zu erstellen. Als dritten Schritt folgt die Einreichung der Patentanmeldeunterlagen beim Patentamt. Durch diesen Akt wird ein Anmeldetag für die Erfindung erzeugt, der dessen Zeitrang darstellt. Wird Prüfungsantrag gestellt, beginnt das Erteilungsverfahren vor dem Patentamt. Hierbei sind in der Regel 2 bis 3 Bescheide zu erwidern, bis es zu einer Erteilung eines Patents kommt. In einem nächsten Schritt wird das Patent erteilt und muss gegebenenfalls in einem Einspruchsverfahren oder in Nichtigkeitsverfahren verteidigt werden.
Was ist eigentlich der Prioritätsanspruch?
Sie können innerhalb eines Jahres Nachanmeldungen für Ihre Erfindung einreichen, für die Sie bereits eine Patentanmeldung beantragt haben. Dies gilt für jedes Land und für jede patentrechtlich organisierte Region, beispielsweise die Staaten des EPÜ. Basis dieses Anspruchs eines Anmelders ist die Pariser Verbandsübereinkunft. Ein deutsches Gebrauchsmuster begründet ebenfalls ein 12-monatiges Prioritätsrecht. Eine analoge Regelung gilt für eine Markenanmeldung, wobei das Prioritätsrecht für eine Markenanmeldung nur 6 Monate beträgt. Für ein angemeldetes Designrecht entsteht ein 6-monatiges Prioritätsrecht (bei einer vorausgegangenen Patentanmeldung ergibt sich ein 12-monatiges Prioritätsrecht).
4 gute Gründe kein Patent anzumelden
Es muss nicht immer ein Patent sein, selbst wenn eine Patentierbarkeit möglich wäre.
#1 Eine Verteidigung wäre zu teuer
Ein Patent muss eventuell verteidigt werden, was zu hohen Kosten führen kann. Insbesondere bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen hohe Kosten.
#2 Eine Veröffentlichung ist schädlich
Voraussetzung für einen Patentschutz ist die Veröffentlichung Ihrer Erfindung. Die Geheimhaltung Ihrer Erfindung ist damit vorbei. Es kann Fälle geben, bei denen die Geheimhaltung wichtig ist, da man davon ausgehen kann, dass Dritte niemals auf den Kern Ihrer Erfindung gelangen können. Insbesondere ist das der Fall, falls Sie der einzige Wissensträger sind.
#3 Die patentierte Erfindung kann umgangen werden
Ein Patent kann auch dann der falsche Weg sein, falls Ihre Erfindung durch ein Patent nicht umfassend geschützt werden kann. In diesem Fall gibt es Umgehungsmöglichkeiten. Ihr Patent bietet Ihnen daher keinen ausreichenden Schutz, sondern stellt vielmehr eine Anleitung dar, um Ihnen mit demselben Produkt Konkurrenz zu schaffen.
#4 Ihre Erfindung ist zu komplex für eine einzelne Patentanmeldung
Es kann der Fall gegeben sein, dass durch eine einzelne Patentanmeldung kein ausreichender Schutz möglich ist. Hier kann das Erfordernis der Einheitlichkeit gemäß Patentrecht problematisch sein. In diesem Fall ist es erforderlich, sehr viele Patentanmeldungen einreichen zu müssen, was hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Prinzip zur Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung
Es gibt Richtlinien zur Berechnung der Erfindervergütung, die allgemein anerkannt sind. Demnach wird zunächst der Wert der Erfindung berechnet. Wird aufgrund der Erfindung ein zusätzlicher Jahresumsatz von 500.000 Euro erzielt und ist es üblich in der betreffenden Branche einen Lizenzsatz von 5% anzusetzen, so ergibt sich ein Wert der Erfindung von 25.000 Euro. Außerdem ist ein Anteilsfaktor zu bestimmen. Dieser Anteilsfaktor ergibt sich aus der Stellung der Aufgabe: wie hat sich die Aufgabenstellung ergeben? Wurde sie von dem Betrieb gestellt oder hat der Erfinder sich die Aufgabe selbst gestellt? Außerdem ist zu bewerten, wie die Lösung der Aufgabe erfolgte. Beruht die Lösung der Aufgabe auf üblichen Überlegungen oder verhalf das betriebliche Know-how zur Lösung. Als dritter Aspekt ist zu bestimmen, wie die Stellung des Erfinders ist. Ist er ein Ingenieur, dessen Aufgabe es gerade ist, erfinderische tätig zu sein oder kam ein Mitarbeiter in der Produktion auf die zündende Idee?
Schutz Ihrer Geschäftsidee durch ein Gebrauchsmuster
Eine Alternative zu einem Patent, um schnell einen vollwertigen Schutz zu erlangen, ist das Gebrauchsmuster. Allerdings können Sie keine Verfahren schützen lassen.zusätzlich ist nur eine maximale Schutzdauer von 10 Jahren vorgesehen. Das Patentamt prüft das Gebrauchsmuster nur nach formalen Aspekten, beispielsweise ob die Zeichnungen kopierfähig sind. Eine inhaltliche Prüfung ist nicht vorgesehen, was den schnellen Registrierungsvorgang innerhalb von wenigen Wochen erklärt. Ein besonderer Vorteil ergibt sich bei einem Gebrauchsmuster durch die allgemeine Neuheitsschonfrist. Das bedeutet, dass eine Veröffentlichung durch den Erfinder, beispielsweise auf einer website oder in einem Vortrag, bei der Prüfung auf neuheit und erfidnerischer Tätigkeit unberücksichtigt bleibt, wenn die veröffentlichung nicht länger als 6 Monate vor dem Anmeldetag des Gebrauchsmusters liegt. Das Gebrauchsmuster weist daher eine allgemeine Neuheitsschonfrist auf, im Gegensatz zu einem Patent, das nur eine besondere Neuheitsschonfrist umfasst, falls insbesondere eine Veröffentlichung zum Nachteil und im Bewusstsein des Nachteils durch einen Dritten erfolgt.
Wie finde ich meinen Patentanwalt?
Haben Sie eine technische Erfindung und möchten Sie Ihre Erfindung schützen lassen, suchen Sie sich einen Patentanwalt. Beauftragen Sie nicht einen Rechtsanwalt. Rechtsanwälte haben typischerweise keine technischen Kenntnisse im Gegensatz zu einem Patentanwalt, der ein technisches Studium absolviert hat und daher gewohnt ist in technischen Sachverhalten sich zu Recht zu finden. Streben Sie einen Markenschutz oder einen Designschutz an, können Sie dagegen bei einem Rechtsanwalt sehr gut aufgehoben sein. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Rechtsanwalt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist. Versuchen Sie einen Patentanwalt in räumlicher Nähe zu finden. Manchmal kann es sinnvoll sein, sich persönlich zu treffen, um schwierige technische Sachverhalte Ihrem Patentanwalt zu erläutern. Fragen Sie nach günstigen Tarifen für Start-ups. Oft bieten die Patentanwaltskanzleien Start-ups sehr preiswerte Angebote an. Außerdem ist die Erstberatung oft kostenlos. Sehr wichtig ist, dass Sie den fachlich geeigneten Patentanwalt aussuchen. Liegt Ihre Erfindung in Bereich Chemie oder Pharmazie benötigen Sie einen Patentanwalt, der sich mit chemischen Formeln auskennt, also einen Chemiker oder Pharmazeuten (LifeScience-Patentanwalt). Andernfalls, falls also Ihre Erfindung aus dem Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik stammt, sind Sie bei einem Ingenieur oder Physiker gut aufgehoben (Nicht-LifeScience-Patentanwalt).
Wie berechnet sich die Erfindervergütung
Die Berechnung der Erfindervergütung eines erfinderischen Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht fixiert. Allerdings gibt es Richtlinien des zuständigen Bundesministeriums, die allgemein anerkannt sind, und daher in der Regel angewandt werden. Die Berechnung der Erfindervergütung gemäß dieser Richtlinien kann dem Bild entnommen werden.
Was sind eigentlich die Vorteile und die Nachteile eines Patents?
Bevor man eine Patentanmeldung beim Patentamt einreicht, sollte man sich über den möglichen Nutzen eines Patents Klarheit verschaffen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Patentanmeldung auch Nachteile nach sich ziehen kann. Insbesondere unglücklich ist der Fall, dass zwar eine Patentanmeldung eingereicht wird, diese aber aius unterschiedlichen Gründen nicht zu einem Patent führt. In diesem Fall sind zwar die Kosten und die Mühen enstanden, ein verwertbares Patent steht aber nicht gegenüber. Als nachteilig kann gesehen werden, dass das Know-How veröffentlicht wird. Der Wettbewerb weiß daher, auf welchem Gebiet das eigene Unternehmen aktuell entwickelt. Andererseits können sich so für das eigene Unternehmen vorteilhafte Kooperationen dadurch ergeben, dass potentiellen Kooperationspartnern die Attraktivität des eigenen Unternehmens bekannt wird. Sicherlich sind die Kosten und der zeitliche Aufwand für ein Patent nicht zu vernachlässigen. Das Verfolgen einer Patentanmeldung bis zur erfolgreichen Patenterteilung erfordert einen hohen Einsatz.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
Ein Gebruchsmuster sollte immer dann genutzt werden statt einem Patent falls bereits eine Veröffentlichung der Erfindung beispielsweise durch die eigene Website oder einen Vortrag erfolgte. In diesem Fall ist die generelle 6-monatige Neuheitsschonfrist des Gebrauchsmusters sehr vorteilhaft. Ansonsten ist festzustellen, dass die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters nur halb solange wie die des Patents ist. Außerdem kann ein Gebrauchsmuster nicht durch ein Prüfungsverfahren zu einem geprüften Schutzrecht erstarken. Es ist nur eine Recherche über den Gegenstand des Gebrauchsmusters, also seinen ersten Schutzanspruch, möglich.
In 5 Schritten zur Patentanmeldung
Diese Anleitung richtet sich an Erfinder, die zwar keine patentrechtlichen Erfahrungen haben, die aber dennoch ihre Anmeldung schnell und professionell selbst erstellen wollen.
Die meisten Patentanwälte gehen bei der Erstellung einer Patentanmeldung nach folgendem Schema vor. Zunächst werden Ansprüche verfasst. Die Ansprüche beschreiben die erfindungswesentlichen Merkmale einer Erfindung. Typischerweise wird dieser Anspruchssatz dem Erfinder zur Durchsicht übermittelt.
Der Patentanwalt stellt auf diese Weise sicher, dass der Kern der Erfindung klar ermittelt wird und im Laufe der weiteren Ausarbeitung der Patentanmeldung nicht an der eigentlichen Erfindung vorbeigesegelt wird.
Diese Vorgehensweise ist hier nicht notwendig, da Sie nicht sicherstellen müssen, dass eine fremde Person, beispielsweise ein beauftragter Patentanwalt, Ihre Erfindung versteht. Außerdem stellt die Abfassung der Ansprüche auch einen hohen Schwierigkeitsgrad dar, da hierzu eine Abstrahierung von der konkreten Erfindung erforderlich ist. Ein ungeübter Verfasser wird diese Hürde typischerweise zunächst nicht bewältigen kann. Fangen Sie daher mit etwas Einfachem an, erstellen Sie Zeichnungen Ihrer Erfindung.
#1 Das Erstellen der Zeichnungen: Es muss nicht schön sein.
Eine Patentanmeldung sollte auf jeden Fall Zeichnungen enthalten. Anhand von Zeichnungen kann sehr schnell verstanden werden, worum es bei der betreffenden Erfindung geht. Verzichten Sie daher nicht darauf, aussagekräftige Zeichnungen für Ihre Patentanmeldung zu erstellen. Als Richtwert kann eine Anzahl von 3 bis 5 Zeichnungen je Patentanmeldung angesehen werden. Typischerweise können mit 3 bis 5 Zeichnungen die Erfindung umfassend dargestellt werden. Haben Sie viele unterschiedliche Ausführungsformen oder Varianten Ihrer Erfindung, kann auch eine größere Anzahl sinnvoll sein.
Die Zeichnungen müssen nicht „schön“ sein. Es genügen zunächst schematische Freihandzeichnungen. Das Patentamt wird, falls die Formvorschriften für die Zeichnungen erheblich verletzt sind, einen Bescheid absetzen und Sie auffordern, die Mängel zu beseitigen. Es wird Ihnen typischerweise eine Frist von einem Monat hierzu gesetzt. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Die Zeichnungen sind dann entsprechend zu korrigieren. Es entstehen Ihnen dadurch jedoch keine Nachteile. Ihre Anmeldung ist trotzdem rechtswirksam. Solange die Zeichnungen die Erfindung genau, klar und eindeutig zeigen, stellen Sie daher einen wichtigen Bestandteil Ihrer Patentanmeldung dar.
Allerdings wäre es gut, wenn Sie die Strichstärke und Abstände einhalten würden. Schauen Sie dazu in der PatV nach:
Die Formvorschriften finden Sie hier. »
Es genügen daher zunächst Freihandzeichnungen. Gerne können Sie unterschiedliche Ansichten erstellen, beispielsweise Vorderansicht, Seitenansicht, Draufsicht, etc. Außerdem ist es empfehlenswert, Darstellungen unterschiedlicher Varianten in Ihre Patentanmeldung aufzunehmen.
Was sind Bezugszeichen?
Einen Punkt sollten Sie allerdings beachten. Sie müssen Ihre Zeichnungen mit Bezugszeichen versehen. Bezugszeichen sind Zahlen in Kreisen, die ein einzelnes Element einer Zeichnung kenntlich machen. Hierzu wird ausgehend von dem zu kennzeichnenden Element eine geschwungene Linie nach außen gezogen und am Ende der Linie die Zahl im Kreis gesetzt. Wenn auf mehreren Zeichnungen dasselbe Element gezeigt wird, benutzen Sie bitte dasselbe Element. Erstellen Sie am besten eine Bezugszeichenliste, bei der links die Zahlen stehen und rechts das Element beschrieben wird.
#2 Die Beschreibung der Zeichnung erklärt die erfindungswesentlichen Merkmale
Die Beschreibung der Zeichnungen stellt ein wesentliches Element Ihrer Anmeldung dar. Es sollte dabei das grundsätzliche Konzept und spezielle Ausführungsformen beschrieben werden.
Bei der Beschreibung der Zeichnungen sollten Sie folgendermaßen vorgehen: Beschreiben Sie zunächst, was auf den Zeichnungen dargestellt ist. Was sehen Sie also auf den Zeichnungen? Beispielsweise können Sie formulieren, dass auf der Figur 1 ein Motor dargestellt ist, wobei dieser …etc. etc.
In einem zweiten Schritt sollten Sie beschreiben, wie die einzelnen Elemente, die Sie beschrieben haben, zusammenwirken, insbesondere wie die einzelnen Elemente derart zusammenwirken, dass sich der vorteilhafte Effekt der Erfindung ergibt. Beispielweise könnten Sie beschreiben, dass der Motor in dem Rahmen des Fahrzeugs derart angeordnet ist, dass der Elch-Effekt ausgeschlossen ist.
#3 Der einleitende Teil der Patentanmeldung: von der Aufgabe zur Idee.
Der einleitende Teil der Beschreibung dient dazu, die Entwicklung der Erfindung logisch zu erklären. Zunächst wird der Stand der Technik erläutert. Was gibt es bereits und wie funktioniert es. Als nächsten Schritt werden die Nachteile des Stands der Technik herausgearbeitet. Daraus folgt zwingend die Aufgabe: Wie können diese Nachteile überwunden werden? Als letzten Schritt werden die Ausführungsformen beschrieben, die sich aus den Ansprüchen ergeben. Es wird erläutert, warum diese erfinderischen Ausführungsformen die sich aus den Nachteilen des Stands der Technik ergebende Aufgabe erfüllen.
#4 Was sind Patentansprüche?
Die Ansprüche beschreiben den beanspruchten Schutzbereich. Die Ansprüche können anhand der Beschreibung der Zeichnungen erarbeitet werden. Sie sollten folgendermaßen vorgehen: • Bestimmen Sie die Elemente der Zeichnung, die die Erfindung darstellen. • Welche Elemente sind dabei unbedingt notwendig, damit die Erfindung funktioniert. Diese Elemente müssen im Hauptanspruch (Anspruch 1) enthalten sein. • Die nicht notwendigen Elemente können in den Unteransprüchen beschrieben werden (Ansprüche 2 bis 10). • Schreiben Sie nicht mehr als 10 Ansprüche. Weitere zusätzliche Ansprüche müssen bei den Patentämtern extra bezahlt werden.
Gibt es Anspruchsarten?
Es können im Wesentlichen zwei Anspruchsarten unterschieden werden. Zum einen Sachansprüche und zum anderen Verfahrensansprüche. Sachansprüche beschreiben Vorrichtungen, beispielweise einen Motor oder eine Maschine. Ein Verfahrensanspruch beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Gegenstands, beispielsweise des Motors oder der Maschine, oder ein Verfahren zur Anwendung eines Gegenstands.
Abstraktion
Der Hauptanspruch, also Anspruch 1, legt Ihren Schutzbereich fest. Ihr Schutzbereich sollte möglichst groß sein, damit es keine Umgehungslösungen gibt, die zwar die grundsätzliche Idee Ihrer Erfindung realisieren, allerdings nicht von Ihnen verboten werden können.
Einen möglichst großen Anspruch können Sie durch Abstraktion erreichen. Hierzu kann der Ansatz means plus function dienen. Means plus function bedeutet, dass Sie beispielsweise statt einem Lenkrad ein Mittel zum Lenken beschreiben. Ein Mittel zum Lenken ist ein Lenkrad aber eben auch ein Joystick, etc. Sie haben durch Abstraktion also ausgehend von dem Lenkrad eine Abstraktion vorgenommen und damit Ihren Schutzbereich auf alle Varianten ein Fahrzeug zu lenken ausgedehnt.
Ist jedoch gerade die besondere Art zu lenken die Erfindung, wäre eine Abstraktion natürlich falsch, da dadurch die Erfindung verschwinden würde. Die konkreten Möglichkeiten zu lenken, können Sie jedoch stets in den Unteransprüchen aufnehmen.
Geeignete Formulierungen
Bei der Formulierung eines Anspruchs sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, welchen Titel der Gegenstand des Anspruchs tragen kann. Der Gegenstand eines Anspruchs kann immer als Vorrichtung oder Verfahren bezeichnet werden. Es kann allerdings deutlich sinnvoller sein, als Bezeichnung des zu beanspruchenden Gegenstands des Anspruchs eine konkretere Bezeichnung zu wählen. Beispielsweise kann statt der Bezeichnung Vorrichtung eine Bezeichnung Motor, Fahrrad oder Haushaltsgegenstand geeigneter sein, um den Gegenstand des Anspruchs zu beschreiben.
Ein Anspruch beschreibt einen zu schützenden Gegenstand, beispielsweise eine Vorrichtung oder ein Verfahren. Im Anspruch wird daher die Bezeichnung genannt, Vorrichtung, Verfahren, Motor, Fahrrad oder Haushaltsgegenstand, und die technischen Merkmale, die den Gegenstand kennzeichnen. Hierbei sind die Merkmale zu nennen, nicht jedoch die Vorteile. Eine Beschreibung „Ein Motor, der wenig Kraftstoff verbraucht“ beschreibt keine Merkmale einer Erfindung und ist daher als Anspruch ungeeignet. Eine Beschreibung „Ein Motor, der aus Aluminium besteht“ (und daher wenig wiegt und dadurch wenig Kraftstoff verbraucht) beschreibt auf geeignete Weise einen Motor.
Ein Vorrichtungsanspruch könnte folgendermaßen formuliert sein: 1. Vorrichtung zum … umfassend die Merkmale: Merkmal 1 zum … Merkmal 2 zum …, wobei das Merkmal 1 mit dem Merkmal 2 derart zusammenwirkt, dass …
Eine alternative Anspruchskategorie ist der Verfahrensanspruch. Hierbei werden die Schritte angegeben, die das Verfahren kennzeichnen.
Ein Verfahrensanspruch könnte folgendermaßen formuliert sein: 1. Verfahren zum Herstellen eines … , umfassend die Schritte:…
#5 Wie schreibt man eine Zusammenfassung für eine Patentanmeldung?
Die Zusammenfassung muss erstellt werden, ist aber weniger wichtig. Die Zusammenfassung dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit. Sie können beispielsweise nicht aus der Zusammenfassung ein Merkmal verwenden, um sich gegenüber einem vom Patentamt recherchierten Stand der Technik abzugrenzen. Sie sollten daher keine Merkmale nur in der Zusammenfassung schreiben, sondern allenfalls zusätzlich. Es bietet sich an, den Text des Hauptanspruchs etwas umzuformulieren und als Zusammenfassung zu verwenden. Beispielsweise: Die Beschreibung offenbart und dann den Text des Anspruchs 1.
Sie finden in der Datenbank des deutschen Patentamts eine unendliche Anzahl an Beispielen für Anmeldungen:
Der Service McPatent der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH ermöglicht Ihnen, online Ihre Patentanmeldung zu erstellen.Wie das geht, sehen Sie hier:
In McPatent können Sie mehr als nur 3 Zeichnungen (der Patentanwalt spricht von Figuren) beschreiben und bis zu 10 Ansprüche formulieren. Außerdem können Sie Ihre Patentanmeldung in einem Login-Bereich abspeichern und jederzeit wieder bearbeiten. Sie können auch beliebig viele Patentanmeldungen parallel bearbeiten. Der Service McPatent ist kostenfrei.Hier geht es zu McPatent: McPatent
Sie müssen neben der Beschreibung Ihrer Anmeldung einen ausgefüllten Antrag zur Erteilung eines Patents ausgefüllt beim Patentamt einreichen. Den Antrag zur Erteilung eines Patents finden Sie hier.
Antrag zur Erteilung eines Patents. »
Jetzt sind Sie fertig. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Patent.
Sie können in dem Service McPatent der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH online Ihre Patentanmeldung erstellen und abspeichern. Sie können so je nach zeitlichen Möglichkeiten an Ihrer Patentanmeldung arbeiten. Hier geht es zu McPatent: McPatent
Eine Patentanmeldung schreiben und beim Patentamt einreichen kann jeder. Sie müssen keinen (teuren) Patentanwalt beauftragen. Allerdings kann es wichtig sein, dass gewisse Punkte berücksichtigt werden. Sie wollten auf alle Fälle eine gewisse Struktur befolgen. Diese Struktur bietet Ihnen McPatent. Zusätzlich werden geeignete Formulierungen vorgeschlagen bzw. verwendet, durch die Sie zu einer passenden Formulierung Ihrer Erfindung geführt werden. Ansonsten kann es passieren, dass die Erfindung zwar technisch richtig beschrieben wird, die sonstigen Anfordernissen jedoch nicht optimal erfüllt werden. Hierdurch kann sich ein Rechtsnachteil für Sie ergeben. Es ist in diesen Fällen meist auch für einen Patentanwalt nicht mehr möglich, den Schaden zu beheben. Es ist auf alle Fälle empfehlenswert, wenn Sie vor Ablauf eines Jahres erkennen, dass Ihre Patentanmeldung ökonomisch wichtig ist, einen Patentanwalt mit einer Revision Ihrer selbstgeschriebenen Patentanmeldung zu betrauen. In diesem Fall kann noch das Prioritätsrecht wahrgenommen werden. Ist das erste Jahr bereits abgelaufen, sollte wenigstens innerhalb der ersten 18 Monate eine Revision erfolgen, da vor Ablauf von 18 Monaten typischerweise keine Veröffentlichung der Anmeldung erfolgt.
Wie erwidere ich den Bescheid des Patentamts?
Neuheit
Bescheid des deutschen Patentamts zu Neuheit. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Mangelnde Neuheit ist eine der Hauptgründe, warum ein Bescheid negativ ausfällt. Die Neuheit einer Erfindung ist nicht gegeben, falls in einem einzelnen Dokument an einer einzigen Stelle des Dokuments sämtliche Merkmale der Erfindung beschrieben sind.
Erfinderische Tätigkeit
Bescheid des deutschen Patentamts zu Neuheit. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Mangelnde erfinderische Tätigkeit ist ein weiterer Hauptgrund, warum ein Bescheid negativ ausfällt. Eine ausreichende erfinderische Tätigkeit liegt vor, falls die Erfindung für den Fachmann nicht naheliegend ist, er daher mehr als übliche Anstrengungen aufwenden muss, um zur Erfindung zu gelangen.
Uneinheitlichkeit
Eine Patentanmeldung darf immer nur eine einzige Erfindung rechtlich schützen. Wird angestrebt durch die Ansprüche einer Patentanmeldung zwei oder mehr unterschiedliche Erfindungen zu schützen, liegt Uneinheitlichkeit vor.
Aufgabenhafte Formulierung
Eine aufgabenhafte Formulierung liegt vor, falls der betreffende Anspruch mit dem Zweck beschrieben wird, den der Anspruch oder zumindest ein Merkmal des Anspruchs erfüllen soll. Grundsätzlich ist es gestattet, einen Anspruch aufgabenhaft zu formulieren. Allerdings nur in dem Fall, falls eine konkrete Angabe der Merkmale nicht möglich ist, beispielsweise weil es hierzu zuviele unterschiedliche gibt. Eine aufgabenhafte Formulierung sollte daher grundsätzlich vermieden werden, da sie regelmäßig vom Prüfer des Patentamts beanstandet wird.
Senden Sie mir Ihren Bescheid, ich gebe Ihnen ein Angebot für die Erstellung einer fristgerechten Erwiderung auf den Bescheid des Patentamts. Email: meitinger@bodemeitinger.de Angebot für Bescheidserwiderung
Checkliste Patentanmeldung
Sie können hier eine Checkliste für Ihre Patentanmeldung herunterladen, um sicherzustellen, dass Ihre Patentanmeldung sämtliche wichtigen Elemente einer professionellen Patentanmeldung enthält.
Fristen und Jahresgebühren
Fristen sind im Patentrecht sehr wichtig. Das Versäumen einer Frist kann zum Rechtsverlust führen. Sie haben daher hier eine Liste der relevanten Fristen, die zu beachten sind.
Wie berechne ich die Fristen meines Patents, meiner Marke, meines Gebrauchsmusters oder meines Designs? Nutzen Sie den Fristenrechner für jede Schutzrechtsart
Jahresgebühren für die Aufrechthaltung von Patenten und Patentanmeldungen
Nach §17 Absatz 1 Patentgesetz ist für jede Patentanmeldung und für jedes Patent für das dritte und jedes folgende Jahr eine Jahresgebühr zu entrichten, um die Patentanmeldung oder das Patent aufrechtzuerhalten. Die Fälligkeit regelt das Patentkostengesetz: Gemäß §3 Absatz 2 Satz 1 Patentkostengesetz ist die Jahresgebühr jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Beispiel: Die Patentanmeldung wurde am 15. März 2017 eingereicht. Anmeldetag ist der 15.03.2017, das erste Jahr für das eine Jahresgebühr zu bezahlen ist: 2019. Zu zahlen ist im März 2019, und zwar am Ende des Monats: 31. März Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der ersten Jahresgebühr: 31. März 2019 Fälligkeit der zweiten Jahresgebühr: 31. März 2020 Fälligkeit der dritten Jahresgebühr: 31. März 2021 Fälligkeit der vierten Jahresgebühr: 31. März 2022 Fälligkeit der fünften Jahresgebühr: 31. März 2023 Fälligkeit der sechsten Jahresgebühr: 31. März 2024 Fälligkeit der siebten Jahresgebühr: 31. März 2025 Beispiel: Die Patentanmeldung wurde am 1. Februar 2014 eingereicht. Anmeldetag ist der 1.02.2014, das erste Jahr für das eine Jahresgebühr zu bezahlen ist: 2016. Zu zahlen ist im Februar 2016, und zwar am Ende des Monats: 28. Februar Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der ersten Jahresgebühr: 28. Februar 2016 Fälligkeit der zweiten Jahresgebühr: 28. Februar 2017 Fälligkeit der dritten Jahresgebühr: 28. Februar 2018 Fälligkeit der vierten Jahresgebühr: 28. Februar 2019 Fälligkeit der fünften Jahresgebühr: 28. Februar 2020 Fälligkeit der sechsten Jahresgebühr: 28. Februar 2021 Fälligkeit der siebten Jahresgebühr: 28. Februar 2022
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Verlängerungsgebühr für die Aufrechthaltung von Marken
Nach §47 Absatz 2 Markengesetz kann der Markenschutz beliebig oft verlängert werden. Eine Verlängerung erfolgt jeweils für eine Schutzdauer von 10 Jahren. Gemäß §47 Absatz 3 Markengesetz wird die Verlängerung durch Bezahlung einer Verlängerungsgebühr bezahlt. Umfasst die Marke mehr als drei Klassen ist für die vierte, fünfte, sechste, siebte und jede weitere Klasse jeweils eine Klassengebühr zu entrichten. Die Fälligkeit regelt das Patentkostengesetz: Gemäß §3 Absatz 2 Satz 1 Patentkostengesetz ist die Verlängerungsgebühr jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Beispiel: Die Markenanmeldung wurde am 15. März 2017 eingereicht. Anmeldetag der Marke ist der 15.03.2017, das erste Jahr für das eine Verlängerungsgebühr zu bezahlen ist: 2027, zu zahlen ist im Februar 2027, und zwar am Ende des Monats: 31. März Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der ersten Verlängerungsgebühr: 31. März 2027 Fälligkeit der darauffolgenden Verlängerungsgebühr: 31. März 2037 Fälligkeit der weiteren Verlängerungsgebühr: 31. März 2047 Beispiel: Die Markenanmeldung wurde am 1. Dezember 2012 eingereicht. Anmeldetag der Marke ist der 1.12.2012, das erste Jahr für das eine Verlängerungsgebühr zu bezahlen ist: 2022, zu zahlen ist im Dezember 2022, und zwar am Ende des Monats: 31. Dezember Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der ersten Verlängerungsgebühr: 1. Dezember 2022 Fälligkeit der darauffolgenden Verlängerungsgebühr: 1. Dezember 2032 Fälligkeit der weiteren Verlängerungsgebühr: 1. Dezember 2042
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Aufrechterhaltungsgebühren für die Verlängerung von Design-Schutzrechten
Gemäß §27 Absatz 2 Designgesetz beträgt die maximale Schutzdauer für ein Designrecht 25 Jahre. Nach §28 Designgesetz Absatz 1 Satz 1 Designgesetz ist zur Aufrechterhaltung des Schutzes die Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr jeweils für das 6. bis 10., 11. bis 15., 16. bis 20. und für das 21. bis 25. Jahr erforderlich. Die Fälligkeit regelt das Patentkostengesetz: Gemäß §3 Absatz 2 Satz 1 Patentkostengesetz ist die Aufrechterhaltungsgebühr jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Beispiel: Das Design wurde am 15. März 2017 eingereicht. Anmeldetag des Designs ist der 15.03.2017, das erste Jahr für das eine Aufrechterhaltungsgebühr zu bezahlen ist: 2023, zu zahlen ist im März 2023, und zwar am Ende des Monats: 31. März Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 6. bis 10. Jahr: 31. März 2023 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 11. bis 15. Jahr: 31. März 2027 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 16. bis 20. Jahr: 31. März 2031 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 21. bis 25. Jahr: 31. März 2035 Beispiel: Das Design wurde am 5. Juli 2010 eingereicht. Anmeldetag des Designs ist der 5.07.2010, das erste Jahr für das eine Aufrechterhaltungsgebühr zu bezahlen ist: 2016, zu zahlen ist im Juli 2016, und zwar am Ende des Monats: 31. Juli Es ergeben sich daher die konkreten Fälligkeiten: Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 6. bis 10. Jahr: 31. Juli 2015 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 11. bis 15. Jahr: 31. Juli 2019 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 16. bis 20. Jahr: 31. Juli 2023 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das 21. bis 25. Jahr: 31. Juli 2028
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Aufrechterhaltungsgebühren für die Verlängerung von Gebrauchsmustern
Nach §23 Absatz 1 Gebrauchsmustergesetz ist die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters auf 10 Jahre beschränkt. Gemäß §23 Absatz 2 Gebrauchsmustergesetz ist zur Aufrechterhaltung des Schutzes für das vierte bis sechste, siebte und achte und für das neunte und zehnte Jahr eine Aufrechterhaltungsgebühr zu entrichten. Nach §17 Absatz 1 Patentgesetz ist für jede Patentanmeldung und für jedes Patent für das dritte und jedes folgende Jahr eine Jahresgebühr zu entrichten, um die Patentanmeldung oder das Patent aufrechtzuerhalten. Die Fälligkeit regelt das Patentkostengesetz: Gemäß §3 Absatz 2 Satz 1 Patentkostengesetz ist die Jahresgebühr jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Beispiel: Die Gebrauchsmusteranmeldung wurde am 15. März 2017 eingereicht. Anmeldetag des Gebrauchsmusters ist der 15.03.2017, das erste Jahr für das eine Aufrechterhaltungsgebühr zu bezahlen ist: 2020, zu zahlen ist im März 2020, und zwar am Ende des Monats: 31. März Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das vierte bis sechste Jahr: 31. März 2020 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das siebte und achte Jahr: 31. März 2023 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das neunte und zehnte Jahr: 31. März 2025 Beispiel: Die Gebrauchsmusteranmeldung wurde am 2. Juli 2015 eingereicht. Anmeldetag des Gebrauchsmusters ist der 2.07.2015, das erste Jahr für das eine Aufrechterhaltungsgebühr zu bezahlen ist: 2018, zu zahlen ist im Juli 2018, und zwar am Ende des Monats: 31. Juli Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das vierte bis sechste Jahr: 31. Juli 2018 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das siebte und achte Jahr: 31. Juli 2020 Fälligkeit der Aufrechterhaltungsgebühr für das neunte und zehnte Jahr: 31. Juli 2022
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Aus welchen Phasen besteht eigentlich ein gutes Patentmanagement
Ein strukturiertes Patentmanagement kann in vier Phasen unterteilt werden. Zunächst ist die Erfindung anhand der Erfindungsmeldung zu bewerten. Es ist zu entscheiden, ob die Erfindung in Anspruch genommen werden soll bzw. sogar muss, da sie für den Betrieb einen hohen wirtschaftlichen Wert darstellt. In einer zweiten Phase sind geeignete Anmeldeunterlagen zu erstellen, die die Erfindung in allen Details genau und präzise beschreibt. Die Anmeldeunterlagen sind zusammen mit einem Antrag beim Patentamt einzureichen. Danach beginnt das Erteilungsverfahren, bei dem das Patentamt klärt, ob die Erfindung patentwürdig ist. In dieser Phase gilt es, einen möglichst großen Schutzbereich zu erzielen, damit Umgehungslösungen durch Wettbewerber verhindert werden können. In der letzten Phase ist das sich entwickelnde Patentportfolio zu managen. Insbesondere ist hierbei ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis anzustreben vor dem Hintergrund der Tatsache, Nachanmeldungen und jährlich steigende Jahresgebühren die Kosten für das einzelne Patent steigen lassen.
Erfindervergütung für erfinderische Arbeitnehmer
Zur Berechnung der Erfindervergütung eines Arbeitnehmers sind drei Faktoren zu beachten: Was hat den Erfinder veranlasst, welche Position nimmt der Erfinder ein und welche Rolle spielt das Know-How des Betriebs bei der Erzeugung der Erfindung.
Wie berechne ich die Arbeitnehmervergütung? Nutzen Sie den Erfindervergütungsrechner
Ist es für mich sinnvoll ein Patent anzumelden?
Ein Patent ist ein „scharfes Schwert“. Mit einem derartigen rechtlichen Schutz können alle anderen Wettbewerber davon abgehalten werden, die betreffende Erfindung zu nutzen. Allerdings gibt ein Patent dem Inhaber nicht das Recht, die Erfindung selbst zu nutzen, was irrtümlich oft angenommen wird. Bei einem Patent handelt es sich daher um ein Verbietungsrecht und nicht um ein Erlaubnisrecht.Die Bedeutung von Patenten ist groß. Jedes Jahr werden ungefähr 70 Tausend Patente bzw. ca. 50 Tausend Gebrauchsmuster angemeldet. Die berühmten Patentschlachten zwischen Apple und Samsung verdeutlichen, welche Bedeutung Patente haben können. Allerdings können sich durch einen Antrag auf ein Patent Kosten und insbesondere ein erheblicher zeitlicher Aufwand ergeben. Die Frage danach, ob ein Patent verfolgt werden soll, ist daher gut zu überlegen. Hierbei können insbesondere zwei unterschiedliche Ausgangssituationen unterschieden werden, nämlich der eines Erfinders und der eines Unternehmers als Anmelder.
Der Anmelder ist Erfinder
In diesem Fall hat der Erfinder keine Produktionskapazitäten und eine Vermarktung der Erfindung durch die eigene Herstellung von Produkten scheidet zunächst aus. Der Erfinder wird daher zu allererst daran interessiert sein, fremde Unternehmen für seine Erfindung zu begeistern, um von diesen Lizenzeinnahmen zu erhalten. In diesem Fall ist es absolut notwendig ein Schutzrecht, etwa ein Patent zu haben, um den nötigen Anreiz, vielleicht sogar eine Drohkulisse, zu verschaffen, um eine angemessene Lizenzgebühr von dem betreffenden Unternehmen zu erhalten.
Der Anmelder ist ein Unternehmen
Das Unternehmen wird bei der Entscheidung mehrere Aspekte zu berücksichtigen haben, um eine angemessene Entscheidung zu treffen.
Wettbewerbsvorteil
Ein Patent stellt ein Wettbewerbsvorteil dar, da die Konkurrenz ausgeschlossen werden kann. Allerdings sollte es sich bei der betreffenden rechtlich geschützten Erfindung um ein Produkt handeln, das tatsächlich so hergestellt wird. Andernfalls wird durch das betreffende Patent nur Ressourcen verschwendet, die anderweitig besser eingesetzt werden.
Sperrpatent
Alternativ kann sich das Patent auf eine Erfindung beziehen, die zwar nicht selbst genutzt wird, bei der jedoch davon ausgegangen werden kann, dass sie der Wettbewerb sehr gerne nutzen würde. Hierbei stellt der Benefit für den Anmelder die Schwächung des Wettbewerbers im Markt dar. Auch diese Variante stellt eine zu rechtfertigende Vorgehensweise für den Anmelder dar.
Alternatives Betriebsgeheimnis
Es besteht alternativ zu einem Patent die Möglichkeit, die Erfindung geheim zu halten. Bei „kleinen“ Erfindungen handelt es sich hierbei um eine vertretbare Vorgehensweise vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass typischerweise Betriebsgeheimnisse erst innerhalb eines Jahres von der Konkurrenz durch beispielsweise Messekontakte oder personelle Fluktuation erkannt werden.
Durchsetzung des Patents
Die Durchsetzung stellt im deutschen bzw. europäischen Raum keine besondere Problematik dar. Auch in den asiatischen Ländern, wie beispielsweise China, kann davon ausgegangen werden, dass ein rechtsgültiges Patent durchgesetzt werden kann, sprich der Verletzer kann durch Schadensersatz bestraft werden und an der weiteren Anwendung der Erfindung gehindert werden.
Warum sollte ich überhaupt eine Patentanmeldung schreiben? Gründe für eine Patentanmeldung
Es können im Wesentlichen 3 Gründe für eine Patentanmeldung gesehen werden, und zwar der Schutz vor Imitation, das Verbietungsrecht als Grundlage für Lizenzgebühren und das Patent als Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen mit Investoren.
Schutz vor Imitation
Mit einem Patent kann im Einflussgebiet des Schutzrechts jedermann die Verwendung Ihrer Erfindung verboten werden. Sie erhalten daher durch das Patent ein Exklusivrecht.
Verbietungsrecht als Grundlage für Lizenzgebühren
Das Patent stellt ein mächtiges Schwert dar, um Ihre Forderungen gegenüber potenziellen Lizenznehmern durchzusetzen. Der Lizenznehmer muss eine Lizenz vom Patentinhaber erwerben, falls er die geschützte Erfindung einsetzen möchte.
Patent als Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen mit Investoren
Ein Patent erhöht die Attraktivität für Investoren, da eine Investition durch das Schutzrecht abgesichert werden kann. Fließen beispielsweise finanzielle Mittel in den Ausbau des Marketings kann davon ausgegangen werden, dass diese nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass ein Wettbewerber dasselbe Produkt bewirbt.
Voraussetzungen der Patentfähigkeit
Die wesentlichen Voraussetzungen der Patentfähigkeit sind Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Eine Erfindung ist gewerblich anwendbar, falls es funktioniert (und zwar nicht erst theoretisch in der Zukunft), realisierbar ist und tatsächlich produziert wird bzw. jederzeit herstellbar ist. Eine gewerbliche Anwendbarkeit kann immer angenommen werden, falls es für die Erfindung einen Markt gibt bzw. grundsätzlich ein Markt vorstellbar ist.
Eine Recherche ist zu empfehlen
Bevor eine Patentanmeldung ausgearbeitet wird, sollte eine Recherche durchgeführt werden. Zumindest eine Kurzrecherche ist empfehlenswert. Eine Recherche kann mittels Google erfolgen oder vorzugsweise eine Datenbank der Patentämter.
Prüfungsantrag
Sie können mit der Einreichung der Patentanmeldung einen Prüfungsantrag stellen. Wir empfehlen das, da Sie in diesem Fall sehr schnell eine amtliche Recherche vorliegen haben und auf Basis dieser Recherche Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen fundiert treffen können.
Rechercheantrag
Statt eines Prüfungsantrags kann ein Rechercherantrag gestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie nur die für Ihre Erfindung relevanten Dokumente.
Dauer bis zur Erteilung des Patents
Sie müssen zwischen 2 bis 3 Jahre rechnen, die benötigt wird, damit das Amt die Patentwürdigkeit Ihrer Erfindung bewerten kann.
Was ist ein Patent und wie bekomme ich es?
Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht alle anderen von dem Gebrauch seiner Erfindung auszuschließen. Allerdings kann aus einem Patent nicht direkt gefolgert werden, dass der Inhaber das Benutzungsrecht für seine Erfindung hat. Es können fremde Patente vorliegen, die dem Inhaber die Benutzung seiner Erfindung verbietet. Zur Klärung dieser Frage ist eine FTO-Analyse erforderlich (FTO=Freedom to operate). Handelt es sich bei der Erfindung um eine wirtschaftlich wertvolle Idee kann das Patent einen sehr hohen Wert haben. Die Verwertung kann der Patentinhaber anderen durch die Vergabe von Lizenzen erlauben. Hierzu muss der Lizenznehmer dem Patentinhaber Lizenzgebühren bezahlen.
Wann ist eine Idee eine Erfindung?
Eine Idee ist eine Erfindung falls die Idee einen technischen Charakter aufweist, das heißt die Idee stellt eine Lehre dar, die unter Zuhilfenahme der Naturkräfte zu einem vorhersehbaren Ergebnis gelangt. Ist die Idee außerdem neu und nicht naheliegend für einen Fachmann kann davon ausgegangen werden, dass eine Patenterteilung möglich ist.
Wie kann ich meine Idee anmelden?
Sie benötigen eine ausreichende Beschreibung Ihrer Idee. Sie müssen Ihre Idee genau, präzise und umfassend erklären, sodass ein Fachmann Sie jederzeit nachbauen kann. Hierzu ist es empfehlenswert Zeichnungen zu erstellen und diese genau zu erläutern. Insbesondere müssen Sie den Unterschied Ihrer Erfindung zum Stand der Technik herausarbeiten. Außerdem müssen Sie die Aufgabe beschreiben, die Ihre Erfindung erfüllt. Schlussendlich sind die Ansprüche zu formulieren, die beschreiben, was Sie als Ihr Recht beanspruchen. Die Erstellung der Patentanmeldungsunterlagen ist eine aufwändige Angelegenheit. Die Software McPatent gibt Ihnen Leitlinien an die Hand, um diese Anspruchsvolle Aufgabe erfolgreich zu lösen.
Wie läuft das Erteilungsverfahren ab?
Soll das Prüfungsverfahren beginnen, ist eine Prüfungsgebühr von aktuell 350 Euro zu bezahlen. Danach startet das Patentamt mit einer Recherche nach relevanten Dokumenten und vergleicht diese Dokumente mit den Patentansprüchen. Ist eine Patenterteilung nicht möglich, setzt das Patentamt einen Bescheid ab und fordert den Anmelder auf, die Patentansprüche zu überarbeiten. Können die überarbeiteten Patentansprüche dann immer noch nicht die Mängel vollständig ausräumen, setzt das Patentamt noch einmal einen Bescheid ab. Gelingt es den Prüfer mit der ersten oder der zweiten Erwiderung des Bescheids von der Patentfähigkeit zu überzeugen, wird ein Patent erteilt. Andernfalls wird die Patentanmeldung zurückgewiesen. In diesem Fall gibt es noch das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundespatentgericht gegen die Entscheidung des Patentamts.
Wie kann ich meine Idee in anderen Ländern schützen?
Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, Nachanmeldungen bei ausländischen Patentämtern einzureichen. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass innerhalb eines Jahres Nachanmeldungen bei den Patentämtern einzureichen sind, damit das Prioritätsrecht wahrgenommen werden kann.
Eine Europäischen Patentanmeldung
Eine europäische Patentanmeldung dient dazu, in einem vereinfachten Verfahren gleichzeitig in beliebigen europäischen Ländern zu einem Patent zu gelangen. Nach der Erteilung des Patents zerfällt das europäische Patent in die jeweiligen nationalen selbstständigen Patente.
PCT-Patentanmeldungen (Weltpatent)
Durch das PCT-Verfahren können Sie eine Nachanmeldung in jedem Land der Welt geltend machen. Allerdings sind hierzu jeweils nationale Erteilungsverfahren notwendig, wodurch sich erhebliche Kosten, insbesondere für die Anwälte vor Ort, ergeben können. Der besondere Vorteil der PCT-Anmeldung ist der Effekt, dass eine Entscheidung in welchem Land der Erde eine Nachanmeldung sinnvoll ist, um 30 bzw. 31 Monate hinausgezögert werden kann.
Wie gehe ich am besten vor?
Eine geschickte Vorgehensweise ist erforderlich, um einen ausreichenden rechtlichen Schutz bei angemessenen Kosten zu erzielen. Hierzu ist insbesondere das Prioritätsjahr bedeutsam. Sie könnten zunächst zum Beispiel mit Hilfe von McPatent einen ersten Schutz Ihrer Idee sicherstellen. Dann sollten Sie Gespräche mit Kunden bzw. Investoren führen, um abzuklären, auf welche Resonanz Ihre Erfindung trifft. Außerdem wäre eine Marktanalyse sinnvoll, um ein weiteres Instrument zu besitzen, um eine fundierte wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Außerdem sollten Sie gleich mit der Einreichung Ihrer Patentanmeldung einen Prüfungsantrag stellen. In diesem Fall können Sie sicher sein, dass eine Recherche und eine erste Stellungnahme des Patentamts vor Ablauf des Prioritätsjahrs vorliegt.
Patent anmelden – meine Patentanmeldung
Bei dem Schreiben Ihrer Patentanmeldung sollten Sie insbesondere zwei Aspekte im Kopf behalten. Zum einen sollten Sie versuchen, die Erfolgsaussichten für eine Patenterteilung zu maximieren. Es ist erstaunlich, wieviele Dokumente es auch zu exotischen Themen gibt. Sehr viele Menschen sind sehr kreativ, was natürlich schön ist. Andererseits verringert dieses Phänomen Ihre eigenen Chancen, ein Patent zu erhalten, da Ihre Erfindung neu sein muss und außerdem einen gewissen Abstand zu diesen Dokumenten aufweisen muss. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Erfindung bzw. Ihr Patent durchsetzbar ist, das heißt, Sie können Ihr Recht nötigenfalls vor einem Gericht geltend machen.
Wie erhöhe ich meine Erteilungschancen?
Das Problem ist die Vielzahl der Dokumente, die es in der Welt gibt, und daher als relevanter Stand der Technik anzusehen sind. Es wird daher sicherlich auch Dokumente geben, die die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung in Frage stellen könnten. Das Beste wäre, Sie hätten diese Dokumente vor dem Schreiben Ihrer Patentanmeldung. Das ist aber leider nicht möglich. Sie sollten aber zumindest selbst etwas recherchieren, sei es in google, google patents oder depatisnet.de. Können Sie zwischen 3 bis 5 Dokumente ermitteln, die sich mit Ihrem Thema beschäftigen, haben Sie eine erste Einsicht, was es gibt bzw. geben könnte. Hierdurch erhöhen Sie die Chancen auf eine Patenterteilung erheblich.
Was ist mit der Durchsetzbarkeit des Patents?
Ein Patentanspruch, der breit formuliert ist, ist auch gut durchsetzbar, da er ein großes Anwendungsfeld abdeckt. Sie sollten daher eine möglichst breite Formulierung wählen. Allerdings sollte ein Dokument, das Sie recherchiert haben, nicht in den Schutzbereich fallen, Sie erhalten diesen Schutzbereich sowieso nicht. So ersparen Sie sich einen Bescheid des Patentamts.
Hier ist eine Übersicht der Kosten für ein Patent
In der folgenden Tabelle sind die Kosten für ein Patent aufgeführt.