Kommt ein Blockchain-Patentkrieg und wie könnte er geführt werden?
Die Claims werden abgesteckt Die Anzahl der Patentanmeldungen, die die Technologie der Blockchain betreffen, nimmt deutlich zu. Aktuelle Anmeldezahlen sind nicht erhältlich, wegen der Veröffentlichungssperre von 18 Monaten ab Anmeldetag. Das heißt, es kann nicht ermittelt werden, wieviele Anmeldungen vor eineinhalb Jahren oder danach bei den Patentämtern eingereicht wurden. Allerdings wird von einer steigenden Anzahl an Schutzrechtsanträgen ausgegangen. Warum gibt es noch keine Auseinandersetzungen? Die Protagonisten rüsten auf, aber es finden noch keine Streitigkeiten statt. Woran liegt das? Immerhin gibt es schon einige Schutzrechte, die sich auf die Blockchain-Technologie beziehen. Der Grund kann darin gesucht werden, dass es einfach noch nichts zu verteilen gibt. Aktuell gibt es keine Anwendungen der Blockchain-Technologie, die Geld in erheblichem Ausmaß erwirtschaftet. Alle warten jedoch darauf, dass es dazu kommen wird und deswegen versuchen alle Parteien sich mit Patenten zu wappnen. Welche Szenarien sind vorstellbar? Es können aktuell zwei Szenarien von Patentstreitigkeiten zukünftig möglich sein. Zum einen können Patenttrolls versuchen größere Unternehmen anzugreifen. Eine andere Variante ist es, dass größere Unternehmen ihre Patentportfolios dazu verwenden, unliebsame Start-ups zu behindern bzw. zu vernichten. Auf der Lauer? Es ist derzeit unklar, wer welche grundlegende Aspekte der Blockchain für sich beanspruchen kann. Es ist auch vorstellbar, dass die Anmelder sozusagen Fallen ausgelegt haben und nun warten, bis eine Beute hineintappt. Da es bislang keine fette Beute gibt, gab es noch keine Streitigkeiten, auch wenn ein Anmelder eine Verletzung entdeckt haben sollte. Es macht eben keinen Sinn, ein Start-up zu verklagen, das eh kein Geld hat. Da ist klüger abzuwarten, ob aus dem Start-up ein respektables Unternehmen wird und dann zur Kasse zu bitten.
Welche Firmen melden Blockchain-Patente an und aus welchen Branchen stammen diese? Welchen Beweggrund haben diese Unternehmen sich in Blockchain-Patente zu engagieren?
Durch die Blockchain-Technologie können Daten sicher und unveränderbar gespeichert werden und von jedem Punkt der Erde gelesen werden. Diese Technologie weist erhebliches Potential auf, das von allen unterschiedlichen Unternehmen genutzt werden kann, von einem Hotelzimmeranbieter bis zu einem Hersteller von Fahrradersatzteilen. Entsprechend eifrig werden Patentanmeldungen bei den jeweiligen Patentämtern eingereicht. Welche Themengebiete werden durch Blockchain-Anmeldungen abgedeckt? Die Blockchain-Anmeldungen befassen sich zum einen mit Kryptowährungen oder mit der allgemeinen Blockchaintechnologie. Die Anmeldungen zu Kryptowährungen werden vorzugsweise von kleinen Unternehmen getätigt, während sich die großen Unternehmen eher der allgemeinen Technologie zuwenden und dort ihre Anmeldungen ausarbeiten. China spielt bei den Patentanmeldungen für Kryptowährungen eine zunehmend wichtigere Rolle. Aktuell werden die meisten Kryptowährungsanmeldungen in China getätigt. Die großen Anmelder Die Finanzinstitute sind auf alle Fälle starke Anmelder bei Blockchain-Anmeldungen. Das ist nicht überraschend, da das Thema Währung ein zentrales Thema bei Blockchains ist. Banken, Kreditkartenfirmen und Fonds agieren daher als große Patentanmelder. Es ist auch nicht überraschend, dass man die großen Tech-Firmen wie Google und Facebook als bedeutende Anmelder findet. Immerhin handelt es sich bei der Blockchain-Technologie um eine Software-Technologie. Die Finanzbranche In der Finanzbranche geht es um Sicherheit und eine Vielzahl an Daten aufgrund von abzuwickelnden Transaktionen und Sicherheitscodes. Außerdem zählt Verfügbarkeit. Ein Kunde möchte egal wo er ist über sein Geld verfügen können. Die Blockchain-Technologie ist hierfür ideal geeignet. Sie bietet Sicherheit, jederzeitige Verfügbarkeit und ist gerade eine Datenbank, also geeignet für das Speichern und Sichern von Daten. Die Blockchain-Technologie drängt sich der Finanzbranche daher geradezu auf. Keine vertrauenswürdige Authorität erforderlich Allerdings ist die Blockchain-Technologie derart, dass es gerade keine vertrauenswürdigen Authoritäten wie Banken geben muss, damit eine finanzielle Transaktion abgewickelt werden kann. Ein weiterer Grund für die Finanzbranche sich für einen Patentschutz zu bemühen.
Die Grundlagen der Blockchain-Technologie
Blockchains sind verteilte Datenstrukturen, die eine Abfolge von Transaktionen fälschungssicher und nachvollziehbar protokollieren. Es wird keine zentrale Instanz benötigt. Blockchains eignen sich daher gerade in einer globalisierten Welt, um eine Kontrolle und Sicherheit für Sequenzen von Transaktionen zu bieten. Blockchains stellen daher eine digitale Alternative für jegliche Register oder Herstellfolgen dar, die kontrolliert und protokolliert werden müssen. Verteilte Datenstruktur Die Blockchains können als Tabellen verstanden werden, wobei die Tabelle fortgeführt werden kann, aber deren Einträge nicht abgeändert werden kann. Es handelt sich auch nicht um eine zentral geführte Tabelle, sondern alle Teilnehmer des Blockchains-Netzwerks besitzen eine identische Kopie dieser Tabelle. Es ist daher nicht notwendig, eine zentrale Authoritätsinstanz zu unterhalten. Die Tabellen werden kontinuierlich abgeglichen. Durch die Datenhaltung auf allen Computern des Netzwerks ergibt sich eine ausgesprochen hohe Ausfallsicherheit. Fortschreibung der Blockchain Jeder Teilnehmer hat jederzeit Zugang zur Blockchain und kann jederzeit die Tabelle fortschreiben. Allerdings muss diese Fortschreibung von der Mehrzahl der anderen Teilnehmer des Netzwerks bestätigt werden, damit die Blockchain fortgeschrieben wird. Nach der Bestätigung kann die Fortschreibung der Blockchain nicht mehr geändert werden. Bitcoin Die Kryptowährung Bitcoin ist die bekannteste Anwendung der Blockchain-Technologie. Bei Bitcoin handelt es sich um die erste dezentrale, virtuelle, digitale Währung. Aufgrund der Nachteile der aktuellen Blockchain-Technologie bleibt es abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung dieser Kryptowährung ergibt. Distributed Ledger Technology Bei der Distributed Ledger Technology handelt es sich um eine verteilte Datenstruktur, bei der es ebenfalls keine oder zumindest mehrere vertrauenswürdige Instanzen gibt, da das entscheidende Dokument, beispielsweise die entscheidende Tabelle, nicht nur von einer Instanz verwaltet wird. Netzwerkknoten Ein Netzwerkknoten oder node ist ein Computer des Blockchain-Netzwerks. Auf dem Computer wird die Blockchain und eine Client-Software abgelegt. Beispielsweise bei der Kryptowährung Bitcoin kann jeder node Bitcoins „schürfen“, indem er die Bestätigungsprozedur zur Fortschreibung der Blockchain aktiv unterstützt. Hierzu werden kryptographische Rätsel gelöst. Nodes, die schürfen, werden als Miner bezeichnet. Löst ein Miner ein kryptographisches Rätsel, erhält er Bitcoins zur Belohnung. Es schließen sich Miner zu Mining-Pools zusammen, um bessere Chancen zur Lösung der kryptographischen Rätsel zu erhalten. Sicherheit Es gibt bei der Blockchain-Technologie keine zentrale Instanz, die das „Hauptbuch“ verwaltet. Es kann daher kein Angriff auf diese zentrale Instanz geben. Zur Manipulation der Blockchain müsste ein Angreifer die Mehrzahl der Nodes manipulieren können, was bei großen Netzwerken ausgeschlossen sein dürfte. Konsensmechanismen Damit die Blockchain fortgeschrieben wird, muss es ein Konsens der Mehrzahl der Netzwerkknoten geben. Hierzu gibt es unterschiedliche Mechanismen, beispielsweise Proof-of-Work, Proof-of-Stake und Ripple Consensus. Public und Private Blockchains Blockchains können in öffentliche/dezentralisierte oder private/zentralisierte blockchains unterschieden werden. Bei öffentlichen Blockchain-Netzwerken haben alle Netzwerkknoten dieselben Rechte. Außerdem betreibt nicht nur ein Netzwerkknoten, sondern mehrere die Blockchain bzw. den Ledger. Bei einem privaten Blockchain existiert eine zentrale Instanz. Die Netzwerkknoten haben daher nicht alle dieselben Rechte. Oft startet ein Blockchain-Netzwerk mit einer zentralen Instanz und wird ab einer Mindestanzahl an Netzwerkknoten als öffentliche Blockchain fortgeführt. Damit verhindert man das Risiko, eines Angriffs auf eine kleine Anzahl an Teilnehmer, der erfolgreich enden könnte. Ein Angriff auf eine große Anzahl an Teilnehmer kann ausgeschlossen werden.
Die technischen Prinzipien der Blockchain-Technologie
Eine Blockchain ist eine Abfolge von Datensätzen, die als Blöcke bezeichnet werden. Jeder Block weist einen kryptographisch sicheren Hash des vorhergehenden Blocks auf. Außerdem umfasst jeder Block einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Welche Daten durch die Transaktionsdaten gespeichert werden, ist unerheblich. Es können grundsätzlich jegliche Arten von Daten gespeichert werden. Ein besonderes Charakteristikum des Blockchains ist es, dass die gespeicherten Transaktionen aufeinander aufbauen. Aus den späteren Transaktionen kann auf die Korrektheit der früheren Transaktionen geschlossen werden. Ein Teilnehmer des Blockchain-Netzwerks kann daher Manipulationen der Blockchain an Inkonsistenzen entdecken. Entdeckt der Teilnehmer der Blockchain, dass er eine manipulierte Blockchain vorliegen hat, kann er auf eine beliebige Anzahl anderer Nodes zugreifen, um eine andere Version der Blockchain zu erhalten. Diese kann er wiederum prüfen, bis er eine korrekte Blockchain erhalten hat. Fortschreibung Das Anhängen eines neuen Blocks erfolgt durch ein Konsensverfahren. Verbreitete Konsensverfahren sind Proof-of-Work, Proof-of-Stake, Proof-of-Capacity, Proof-of Burn und Proof-of-Activity. Das Konsensverfahren erfolgt dezentral durch die Mehrzahl der Teilnehmer der Blockchain. Auf eine vertrauenswürdige Instanz, die die Fortschreibung und Datenintegrität der Blockchain sicherstellt, kann daher verzichtet werden. Die Datenintegrität kann durch jeden Teilnehmer der Blockchain durch Prüfung der Blockchain auf Inkonsistenzen selbst überprüft werden. Prinzipien der Blockchain Abfolge von Blöcken: Die Blockchain ist eine Sequenz von Datensätzen (Blöcke). Dezentrale Speicherung: Die Blockchain ist auf allen Nodes gespeichert. Entdeckt ein Teilnehmer eine manipulierte Blockchain, kann aus einer beliebigen Anzahl an Computern eine andere Version der Blockchain erhalten. Konsensmechanismus: Neue Blöcke werden in einem Konsensverfahren der Teilnehmer hinzugefügt. Eine zentrale vertrauenswürdige Instanz wird nicht benötigt. Datenintegrität: Jeder einzelne Block weist einen Hashwert seines Vorgängers auf. Inkonsistenzen in Blockchains (manipulierte Blockchains) können daher leicht erkannt werden. Bitcoin Die Blockchain der Bitcoin weist Blöcke auf, die einen Header und Daten zu Transaktionen umfassen. Der Header weist einen gehashten Wert des Headers des Vorgänger-Blocks auf und einen Hash-Baum der Daten zu den Transaktionen. Dieser Header wird im nachfolgenden Block als gehashter Wert im Header aufgenommen. Auf diese Weise ergibt sich eine Verkettung der Blöcke. Eine Manipulation eines einzelnen Blocks führt zu Inkonsistenzen, die an den Headern der nachfolgenden Blöcke erkannt werden können.
Smart Contracts nutzen die Blockchain-Technologie für vertragliche Regelungen
Smart Contracts sind vertragliche Regelungen, die als Software-Code realisiert sind. Diese Software wird mit einer Blockchain realisiert. Der Smart Contract prüft regelmäßig die Vertragsbedingungen ab. Sobald die Vertragsbedingungen erfüllt sind, werden die vereinbarten Transaktionen ausgeführt. Nach Vertragsschluss ist daher ein weiteres menschliches Dazutun nicht mehr notwendig. Verträge werden dadurch direkt durchgesetzt. Transaktionskosten können gespart werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass Intermediäre nicht erforderlich sind und daher deren Kosten gespart werden können. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Intermediäre Fehler verursachen. Auch dieses Risiko ist durch die Anwendung von smart contracts gebannt.
Beispiele für die Anwendung der Blockchain-Technologie
Blockchain zur Verifikation einer Lieferkette Die Blockchain kann eine Sequenz von Informationen abspeichern und zum Abruf zur Verfügung stellen. Auf diese Weise kann beispielsweise die Herstellung eines Produkts verfolgt werden. Ist das Produkt fehlerhaft, kann anhand der Informationen der Blockchain ermittelt werden, an welcher Stelle des Herstellprozesses ein Fehler unterlaufen ist. Beispielsweise kann die Kühlkette eines Frischeprodukts festgehalten werden. Es kann festgehalten werden, wann und wo beispielsweise eine Charge Fisch war und ob eventuell zu lange ein ungekühlter Aufenthalt stattgefunden hat, der die Kühlkette unterbrochen hat. Blockchain als Patentregister Die sequentielle Aufzeichnung der Stationen eines Patents bzw. einer Patentanmeldung kann in einer Blockchain festgehalten werden. Das Register des Patentamts kann daher als Blockchain realisiert werden.
Hier haben wir die Kennzeichen einer Blockchain zusammengefasst
Eine Blockchain ist eine Abfolge von Datensätzen, Blöcke genannt, wobei jeder Block genau einen Vorgänger und genau einen Nachfolger hat. Der Block umfasst zu speichernde Daten und einen kryptographische Schlüssel, wobei anhand des kryptographischen Schlüssels festgestellt werden kann, ob der jeweilige Vorgänger des Blocks korrekt ist. Eine Blockchain ist auf allen Knoten des Netzwerks gespeichert. Eine Fortschreibung der Blockchain erfolgt in Konsensusverfahren zwischen den Teilnehmern des Netzwerks. Eine Blockchain ist daher eine lineare Aneinanderreihung von verketteten Daten, wobei die Blockchain auf Datenintegrität optimiert ist. Eine Blockchain kann für jeden frei zugänglich sein. Eine Blockchain bietet sich daher optimal zur Abbildung von zeitlichen oder logischen Folgen von Daten oder Transaktionen an, beispielsweise zur Abbildung eines Registers, Grundbuchregister oder Patentregister. Eine andere Anwendung wäre das zeitliche Verfolgen eines Produkts oder einer Ware, beispielsweise die Herstellung eines Produkts oder das Verfolgen der Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs.
Hier haben wir die wesentlichen Aspekte der Kryptowährung Bitcoin aus Sicht der Blockchain-Technologie zusammengefasst
Die virtuelle Währung ist die bislang bekannteste Anwendung der Blockchain-Technologie. Bitcoin ist ein weltweites Zahlungssystem ohne eine Zentralbank. In diesem Sinne kann Bitcoin als die erste Weltwährung verstanden werden. Anhand der Kryptowährung kann sehr gut veranschaulicht werden, welche Möglichkeiten in Blockchains stecken. Die Bitcoin Blockchain Eine Blockchain ist eine Sequenz von Datensätzen, wobei jeder Datensatz genau einen Vorgänger hat. Durch eine Blockchain lässt sich daher beispielsweise eine Abfolge von Transaktionen abspeichern. Bei der Währung Bitcoin speichert die Blockchain den Eigentümerwechsel an den Bitcoins ab. Die Blockchain ist als identische Kopie auf allen Netzwerksknoten abgelegt. Jeder Teilnehmer der Blockchain hat daher jederzeit einen Zugriff auf die Blockchain und kann ablesen, wem welche Bitcoins gehören und von dieser seine Bitcoins erworben hat. Die Bitcoin Wallet Die Bitcoin Wallet ist eine Geldbörse für die eigenen Bitcoin. Die Wallet erzeugt ein Schlüsselpaar, nämlich einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Mit dem öffentlichen Schlüssel kann nur Bitcoin auf das Wallet geladen werden und mit dem privaten Schlüssel können Bitcoin auf das Wallet geladen werden und insbesondere von dem Wallet heruntergeladen werden. Der private Schlüssel besitzt der Eigentümer der Wallet. Den öffentlichen Schlüssel kann den Personen mitgeteilt werden, die sich verpflichtet haben Bitcoin auf das Wallet hochzuladen. Bitcoin-Transaktion Für eine Bitcoin-Transaktion wird die öffentliche Adresse des Empfänger-Kontos benötigt, also der öffentliche Schlüssel der Empfänger-Wallet, den Überweisungsbetrag, die öffentliche Adresse des Sender-Kontos, also den öffentlichen Schlüssel des Sender-Wallets und den privaten Schlüssel zur öffentlichen Adresse des Sender-Kontos, um die Transaktion des Überweisens zu signieren. Ein Intermediär, insbesondere eine Bank, wird nicht benötigt. Miner Die Miner betreiben und sichern das Blockchain-Netzwerk, indem sie Transaktionen validieren. Die validierten Transaktionen werden als neue Blöcke an die Blockchain angehängt. Miner kann jeder sein, der die Rechenkapazität seines Computers zur Verfügung stellt. Mining Durch das Mining wird die Blockchain fortgeschrieben. Miner fassen die Transaktionen eines bestimmten Zeitraums zusammen und erstellen einen neuen Block. Der neue Block wird über das Konsensverfahren proof-of-work erstellt, bei dem die Miner eine kryptographische Aufgabe lösen müssen. Der Miner, der als erster diese Aufgabe löst, stellt sie den Netzwerkteilnehmern vor. Die Teilnehmer überprüfen, ob die kryptographische Aufgabe gelöst wurde. Diese Überprüfung erfolgt sehr schnell. Der erfolgreiche Miner erhält derzeit 12,5 Bitcoin.
Hier finden Sie Informationen zum Bitcoin-Mining
Beim Mining wird Rechenleistung zur Fortschreibung der Blockchain zur Verfügung gestellt. Hierbei erfolgt eine Transaktionsverarbeitung, die eigentliche Fortschreibung der Blockchain durch Anfügen weiterer Blöcke, die Absicherung und Synchronisierung der Nodes der Blockchain. Das Mining wird vergütet. Die Vergütung richtet sich danach, ob kryptographiosche Aufgaben gelöst werden. Dieses Kriterium kann gleichgestellt werden mit der Rechenleistung, die zur Verfügung gestellt wird, sodass das Mining umso mehr einbringt, je mehr Rechenleistung der Blockchain angeboten wird. Die Vergütung erfolgt in Bitcoin. Ständig wechseln Bitcoin den Besitzer. Es ist die Aufgabe der Miner diese Transaktionen zu sammeln und in eine Liste aufnimmt, wodurch sich ein neuer Block der Blockchain ergibt. Die Miner bestätigen diese Transaktionen, wodurch der neue Block an die Blockchain angehängt wird. Die Blockchain ist sicher und deren Daten können nicht manipuliert werden. Diese Datenintegrität wird durch das hashen der Liste der Transaktionen eines bestimmten Zeitraums erzielt. Der Hashwert wird im Block am Ende der Blockchain angehängt. Zur Erzeugung eines Hashwerts werden nicht nur die Daten des neuen Blocks verwendet, sondern auch den Hashwert des Vorgänger-Blocks. Durch die Verwendung des Hashwerts des Vorgänger-Blocks zu Erzeugung des Hashwerts des aktuellen Blocks ergibt sich eine untrennbare Verkettung sequentieller Blöcke. Würde daher ein Block manipuliert werden, würde man dies an den Hashwerten sofort erkennen können. Das Hashen eines Datensatzes ist sehr einfach und sehr schnell. Gäbe es keine Schwierigkeit, würde jeder Miner in kurzer Zeit sehr viele Blocks erzeugen und alle Bitcoins wären sehr schnell geschürft. Es wird den Minern daher künstlich schwierig gemacht, indem ein bestimmtes Erscheinungsbild des Hashwertes gefordert wird, etwa eine Anzahl führender Nullen. Es kann vor der Erzeugung eines Hashwertes nicht erkannt werden, wie der Hashwert aussieht. Ein Miner muss daher einfach alle Varianten ausprobieren, um die gewünschten Hashwerte zu erhalten. Zur Variation des Datensatzes um den Hashwert zu verändern, ist ein gewisser Datenbereich vorgesehen, der Nonce genannt wird. Dieser Nonce kann der Miner variieren, um verschiedene Hashwerte erzeugen zu können. Mining-Pool In Mining-Pools wird die Rechenleistung mehrerer Miner gebündelt, wodurch deren Chance, die richtige Nonce zu finden, sich erheblich steigert.
Hier finden Sie mögliche zukünftige Anwendungen der Blockchain-Technologie in der IP-Welt
Die Blockchain-Technologie kann beispielsweise für die Registrierung von Schutzrechten, als Beweismittel, etwa für das bereits Nutzen der Erfindung zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung durch einen Dritten. Außerdem sind Anwendungsmöglichkeiten bei gerichtlichen Verfahren denkbar, wodurch die Verfahren beschleunigt werden können. Mögliche Anwendungen sind Der Nachweis der Herkunft, die Registrierung und das Clearing von IP-Rechten, die Kontrolle der Verteilung von IP, Nachweise für Verwendungen, wodurch sich beispielsweise Lizenzgebühren ergeben können, Verwaltung von IP-Rechten, beispielsweise dass ein Produkt gemäß Lizenzvertrag nur innerhalb einer Region verwandt weden darf, Festlegung und Durchsetzung von IP-Vereinbarungen insbesondere mittels smart contracts auf Blockchain-Basis. Die Blockchain-Technologie kann auch dazu genutzt werden, Fälschern auf die Schliche zu kommen. Aufzeichnung des Lebenslaufs eines IP-Rechts Durch eine Blockchain können sämtliche Ereignisse eines IP-Rechts aufgezeichnet werden, wie Anmeldung, Eintragung, Benutzung und in welcher Form. Beispielsweise könnte so die Frage der Benutzung einer Marke problemlos und unangreifbar geklärt werden. Eine Blockchain könnte daher verlässliche zeitgestempelte Aussagen zu der Verwendung und ernsthaften Benutzung einer Marke geben und einer erworbenen Unterscheidungskraft. Ein Blockchain könnte auch Hilfestellung für das Patentamt sein, um bereits bekannte Technologien nicht zu patentieren und dadurch marktschädigende Scheinrechte zu schaffen. Alternativ könnte eine Blockchain zu einer defensiven Veröffentlichung von Technologien beitragen. Nicht registrierte Schutzrechte Eine wichtige Rolle könnte die Blockchain bei nicht registrierten Schutzrechten einnehmen, da hierdurch ein verlässlicher Nachweis der Schöpfung gegeben ist. Fälschungssicherheit Eine Blockchain könnte Auskunft über die Lizenznehmer geben und dadurch Betrüger entlarven.
Hier finden Sie Informationen über die Patentfähigkeit von Blockchain-Erfindungen gemäß der Praxis des Europäischen Patentamts
Eine Blockchain stellt eine computerimplementierte Erfindung dar. Blockchain-Erfindungen werden daher beim deutschen Patentamt und dem EPA genau vor dem Hintergrund des Kriteriums der Technizität beurteilt. Die Guidelines des EPA bieten insbesondere zu folgenden Themen, unter denen Blockchain-Erfindungen fallen können, wichtige Anleitungen, wie der befasste Prüfer vorzugehen hat: Mathematische Methoden: G-II 3.3 und 3.6, Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen: G-II 3.3.1, Simulation, Entwurf oder Modellierung: G-II 3.3.2.2, Systeme, Regeln und Verfahren zur Durchführung von mentalen Handlungen, Spielen oder Geschäften (G-II 3.5), Präsentation von Informationen und grafischen Benutzeroberflächen: G-II 3.7 und vielleicht besonders wichtig: Erfindungen, die in einer verteilten Computerumgebung realisiert wurden: F-IV 3.9.3. Bei der Prüfung von Erfindungen, die sich mit Blockchains befassen, wird daher zunächst die Technizität geprüft. Falls die Erfindung ausreichend technischen Charakter aufweist, werden alle Merkmale, die zum technischen Charakter beitragen, bei der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit berücksichtigt. Die erfinderische Tätigkeit wird gemäß dem standardmäßig anzuwendenden problem-solution-approach geprüft. Ein interessantes Beispiel für ein erfolgreiches europäisches Erteilungsverfahren ist die EP 3125489 B1, die das Verhalten der Miner überwacht. Hierbei wird ein Code in die Blockchain aufgenommen, der das Mining überwacht und bei schädlichem Verhalten geeignete Aktionen auslöst. Der zusätzliche Code überwacht daher die Fortschreibung der Blockchain. Der Code überwacht daher die Einhaltung der Regeln für die Fortschreibung der Blockchain. Der Code kann in einer alternativen Fassung selbst Regeln für die Forstchreibung der Blockchain enthalten oder entwickeln. Das Patent EP 3125489 B1 befasst sich daher nicht mit einer Anwendung der Blockchain-Technologie, sondern mit der Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie. Ein weiteres interessantes europäisches Patent ist die EP 3 257 191 B1 mit dem Titel "Registry and automated management method for blockchain-enforced smart contracts". Das Patent enthält Ansprüche, die sich insbesondere auf ein eine computerimplementierte Methode zur Kontrolle der Sichtbarkeit und/oder Erfüllung eines Vertrages beziehen. Außerdem wird ein Verfahren zur Aufnahme eines Vertrages in eine Blockchain beansprucht, wobei eine Kryptowährung genutzt wird.
Hier finden Sie Informationen über die Patentfähigkeit von computerimplementierten Erfindungen gemäß der Praxis des deutschen Patentamts
Derzeit enthalten etwa 10% der Patentanmeldungen, die beim deutschen Patentamt eingereicht werden, computerimplementierte Erfindungen. Software wird daher zunehmend wichtiger und auch das Bedürfnis, diese Erfindungen patentrechtlich zu schützen, nimmt zu. Das Patentgesetz schließt jedoch Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche aus. Es genügt daher nicht, dass eine Software eine Datenverarbeitungsanlage ansteuert, damit diese Software patentfähig ist. Vielmehr muss die Erfindung eine Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen. Die BGH-Entscheidung X ZR 47/07, Urteil vom 26.10.2010 – „Wiedergabe topografischer Informationen“ Diese Entscheidung befasst sich mit einer Erfindung eines Fahrzeugnavigationssystems, das eine topographische Karte in Abhängigkeit der Position und der Bewegungsrichtung darstellt. Durch diese Software ergibt sich daher eine Modifikation von Gerätekomponenten und der Ablauf der Software wird durch technische Gegebenheiten außerhalb einer Datenverarbeitungsanlage bestimmt. Aus diesem Grund sah der BGH das Kriterium der Technizität als erfüllt an. Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei computerimplementierten Erfindungen Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit werden nur diejenigen Merkmale berücksichtigt, die die Lösung des technischen Problems bestimmen. Die übrigen Merkmale bleiben unberücksichtigt. Im obigen Beispiel bleiben beispielsweise Merkmale, die die Darstellung der topographischen Karte am Bildschirm betreffen, außer Betracht.
Hier finden Sie Informationen über Anwendungsmöglichkeiten aufrüstbarer smart contracts wie sie beispielsweise von Ethereum abgeboten werden
Ethereum ermöglicht das Erstellen aufrüstbarer smart contracts. Hierbei enthält der smart contract neben den Daten der Vereinbarung eine Logik, durch die in die Ausführung des smart contracts eingegriffen werden kann. Hierdurch kann eine Steuerung des smart contracts auch nach dessen Start sichergestellt werden. Beispielsweise könnte so eine Kontrolle der smart contracts daraufhin erfolgen, ob deren Ausführung geltendem Recht des jeweiligen Landes entspricht. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit wäre es, falls hierdurch die Einhaltung von Standards oder allgemeiner Vertragsbedingungen überprüft und kontrolliert werden würde. Bei einem Fehlverhalten, wäre zwar ein Stoppen des smart contracts oder sogar ein Rückgängigmachen aufgrund der Unveränderlichkeit der Blockchain ausgeschlossen. Allerdings könnte beispielsweise ein weiterer smart contract gestartet werden, der beispielsweise das zu Unrecht bediente Konto einfriert und damit eine Rücküberweisung des betreffenden Geldbetrags ermöglichen würde. Hierdurch ergäbe sich sozusagen eine Polizeigewalt in Form von entsprechenden smart contracts, die das Einhalten übergeordneter Regelungen sicherstellen würden bzw. bei Fehlverhalten eingreifen würden.
Hier finden Sie Informationen zum Kriterium der Technizität, deren Erfüllung eine Voraussetzung zur Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen ist
Bei dem Kriterium der Technizität handelt es sich um die Frage nach dem technischen Charakter eines Anspruchs bzw. eines Merkmals eines Anspruchs. Der Begriff der Technizität entwickelt sich synchron mit dem Fortschritt der Technik. Der BGH ist regelmäßig aufgefordert, sich mit der Definition des Begriffs der Technizität zu beschäftigen. Rote Taube, 1969 „Technisch ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.“ Dispositionsprogramm, 1977 „... als patentierbar anzusehen [ist] eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges.“ Walzstabteilung 1980 „Der Begriff der technischen Erfindung lässt sich dahin formulieren, dass darunter die planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges zu verstehen ist.“ Logikverifikation 2000 „Wenn eine Lehre für ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen durch eine Erkenntnis geprägt ist, die auf technischen Überlegungen beruht, ist mithin ein auch anderweit akzeptiertes und eine einheitliche Patentrechtspraxis für Europa förderndes Abgrenzungskriterium gegeben, das die Feststellung des erforderlichen technischen Charakters einer Lehre für ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen erlaubt.“
Hier finden Sie wichtige Tipps für das Abfassen Ihrer Blockchain-Patentanmeldung
#1 Verwenden Sie nicht den Begriff Blockchain in ihren Ansprüchen Der Begriff „Blockchain“ wird von den Prüfern als nicht eindeutig betrachtet. Verwenden Sie den Begriff „Blockchain“ in einem Anspruch in der Annahme, hierdurch seien technische Inhalte beschrieben, täuschen Sie sich. Beschreiben Sie daher konkret die technischen Merkmale, statt den allgemeinen Begriff Blockchain zu verwenden. #2 Technischer Charakter muss vorliegen Eine distributed ledger oder ein smart contract werden nicht als technisch angesehen. Sie müssen daher tatsächlich auch einen technischen Bezug schaffen. #3 Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Einzelanwendung Denken Sie daran, dass ihre Ansprüche auch durchsetzbar sein sollten. Wenn Sie einen Anspruch formulieren, der alle Computer, bzw. Nodes, einer Blockchain umfasst, wird ein einzelner Anwender ihren Anspruch nicht unmittelbar verletzen, sondern nur mittelbar. Beim Abfassen eines Anspruchs stellen Sie sich daher immer einen einzelnen Anwender vor und fassen Sie ihren Anspruch so ab, dass dieser Anwender ihren Anspruch unmittelbar verletzen könnte.
Hier finden Sie wichtige wichtige Hinweise, wie das Europäische Patentamt Blockchain-Patentanmeldungen prüft
Zunächst kann festgestellt werden, dass Blockchain-Anmeldungen als computerimplementierte Erfindungen angesehen werden. Blockchain-Anwendungen stellen daher kein grundsätzlich neuartiger Gegenstand für das Europäische Patentamt oder das deutsche Patentamt dar. Das Europäische Patentamt wendet bei computerimplementierten Erfindungen die Zwei-Hürden-Methode an. Eine Zwei-Hürden-Methode ist notwendig, falls eine Erfindung vorliegt, die nicht offensichtlich ausschließlich technischen Charakter hat, wie beispielsweise ein neuartiger Motor, sondern falls eben auch Aspekte in der Erfindung enthalten sind, die „als solche“ von der Patentierung ausgeschlossen sind. Computerimplementierte Erfindungen weisen naturgegeben einen Aspekt auf, der Software „als solche „ ist, also nicht patentfähig ist und einen oder mehrere Aspekte, die technischen Charakter aufweisen, und daher patentfähig ist. Die erste Hürde, die die Patentanmeldung daher nehmen muss, ist festzustellen, ob neben der Software „als solche“ auch ein technischer Aspekt der computerimplementierten Erfindung vorliegt. Die zweite Hürde stellt dann noch die Prüfung auf Neuheit und erfinderischer Tätigkeit der Anmeldung dar. Es ist wichtig festzuhalten, dass nichttechnische Merkmale keinen Beitrag zur erfinderischen Tätigkeit der Erfindung leisten können. Weist die Patentanmeldung nur Software „als solche“, beispielsweise da ein Geschäftsmodell implementiert wurde, das Europäische Patentamt spricht dann von einer rein abstrakten Erfindung, in diesem Fall ist eine Patentfähigkeit ausgeschlossen.