Haben Sie Ihr Design bereits veröffentlicht, können Sie dennoch einen Designschutz anstreben. Vorteilhafterweise sieht das Designrecht eine sogenannte Neuheitsschonfrist vor, das bedeutet, dass eine eigene Veröffentlichung durch den Entwerfer des Designs bei der Prüfung auf Neuheit nicht berücksichtigt wird.
Allerdings darf die eigene Veröffentlichung nicht länger als 12 Monate zurück liegen.
Sollte daher der Entwerfer zunächst den möglichen Markterfolg seines Designs getestet haben und daher sein Design veröffentlicht haben, kann dennoch das Design als Schutzrecht angemeldet werden.