Ein Design ist eine "zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon". Ein Design ergibt sich daher aus Linien, Konturen, Farben, der Gestalt oder der Oberflächenstruktur eines Erzeugnisses.
Es kann nicht jedes Design geschützt werden. Eine Voraussetzung ist, dass das Design neu und Eigenart aufweist.
Ein Design ist neu, falls zum Anmeldetag des Designrechts kein identisches Design bekannt war. das Design darf also nicht dem vorbekannten Formenschatz angehören.
Ein Design gilt als offenabrt, falls die Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs das Design kennen konnten. Eine Bekanntmachung kann durch eine Ausstellung, eine Verwendung im Warenverkehr oder auf sonstige Weise geschehen.
Ein Design hat Eigenart, falls sich der Gesamteindruck, den das Design hervorruft, von dem Gesamteindruck anderer Gestaltungen, die vor dem Anmeldetag des Designs bekannt waren, erheblich unterscheidet.
Bei der Bewertung der Unterscheidung ist die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers zu berücksichtigen. Gab es im Formenschatz bei dem Entwurf des Designs bereits sehr viele Designs kann ein kleiner Unterschied zum Formenschatz genügen, um die notwendige Eigenart zu erhalten. Gab es andererseits im Formenschatz nur wenige vorbekannte Designs ist ein deutlicher Unterschied zum Formenschatz erforderlich, um das Kriterium der Eigenart zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur ein Design für ein Erzeugnis oder ein Teil eines Erzeugnisses schützen können.
Ein Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand oder eine Verpackung eines Gegenstands. Ein Erzeugnis muss daher materiell vorhanden sein. Ein Designschutz für ein Computerprogramm ist daher ausgeschlossen.