Ein Patent können Sie als einen Vertrag mit einem Staat auffassen, für dessen Territorium dieser Staat gilt. Der Staat gewährt Ihnen, die Imitation Ihrer Erfindung gegenüber jedem Dritten zu verbieten. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, die Erfindung zu veröffentlichen. Ein Patent ist daher keine staatliche Benutzungserlaubnis, sondern ein Verbietungsrecht.
Der Erwerb eines Patents ist an Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss Ihre Erfindung neu sein. Das bedeutet, dass bislang nirgends auf der Welt Ihre Erfindung veröffentlicht sein darf.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine Erfindung eine erfinderische Tätigkeit aufweisen muss. Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, falls die Erfindung für einen Fachmann nicht nahe liegt.
Nicht jede Erfindung kann zum Patent angemeldet werden. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Software als solche ist vom Patentrecht ausgeschlossen.