Ein Softwarepatent wird auch als computerimplementierte Erfindung bezeichnet. Eine Erfindung ist dabei eine konkrete Handlungsanweisung, wobei mit technischen Mitteln eine technische Aufgabe gelöst wird. Ein Patent kann daher nur für eine Software gewährt werden, die eine technische Aufgabe löst.
Eine Software, die eine organisatorische oder eine betriebswirtschaftliche Aufgabe löst, kann daher nicht patentiert werden.
Eine patentfähige Software ist beispielsweise eine Software, die den Speicher eines Computers derart organisiert, dass eine Aufgabe besser gelöst werden kann. Eine patentfähige Software ist außerdem eine Software, die technische Geräte optimal ansteuert.