Bei einem Logo ist zunächst an einen Schutz als Marke zu denken. Allerdings können Sie auch parallel einen Designschutz für Ihr Design anstreben.
Soll das Logo die Herkunft der gekennzeichneten Ware darstellen, ist ein Markenschutz die richtige Schutzrechtsart. Ihr Logo sollte fantasievoll und nicht beschreibend sein, damit es als Marke vom relevanten Verkehr erkannt werden kann. Andernfalls ist es nicht unterscheidungskräftig und/oder verletzt ein Freihaltebedürfnis und wird nicht eingetragen.
Der große Vorteil einer Marke ist die Tatsache, dass sie beliebig oft verlängert werden kann.
Ein Design schützt die Erscheinungsform eines Logos, wobei die Erscheinungsform durch Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc. bestimmt wird.
Möchten Sie unterschiedliche Waren auf deren Oberfläche mit dem Design versehen, kommt der Schutz als eingetragenes Design in Frage. Beispielsweise könnten Sie T-Shirts, Tassen oder Druckerzeugnisse mit Ihrem Logo bedrucken.
Ein Designschutz ist vergleichsweise kostengünstig, da es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt. Die maximale Schutzdauer ist 25 Jahre.