Ein Patenterteilungsverfahren kann im Wesentlichen in sieben Phasen unterteilt werden:
#1: Unterlagen einreichen
Reichen Sie bitte Ihre Patentunterlagen ein und bezahlen Sie die Anmeldegebühr. Dadurch erhalten Sie einen Zeitrang, das heißt, die Erfindung kann Ihnen nicht mehr gestohlen werden.
#2: Vorprüfung
Das Patentamt prüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Patenterteilung erfüllt sind. Außerdem wird Ihre Erfindung in ein international geltendes, fein unterteiltes Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation, IPC) eingeordnet.
#3: Prüfung beantragen
Sie müssen einen gebührenpflichtigen Antrag zur Prüfung stellen. Erst danach beginnt das Patentamt mit der Prüfung der Anmeldung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
Sie haben zum Stellen des Antrags sieben Jahre Zeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch wenn Sie den Prüfungsantrag noch nicht gestellt die Jahresgebühren für das dritte Jahr und jedes folgende Jahr bezahlen müssen.
#4: Offenlegung
Spätestens nach 18 Monaten wird Ihre Patentanmeldung offen gelegt, das heißt, die Patentanmeldung wird veröffentlicht. Hierdurch soll die Öffentlichkeit über zu erwartende Patente relativ früh informiert werden.
Insbesondere sollen dadurch ökonomisch sinnlose Doppelentwicklungen verhindert werden.
#5: Stand der Technik
Das Patentamt führt zunächst eine Recherche nach dem Stand der Technik durch. Hierdurch wird es dem Prüfer ermöglicht, die betreffende Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen.
Ist der Prüfer der Auffassung, dass die Erfindung, so wie sie in den Ansprüchen beschrieben ist, nicht patentfähig ist, setzt er einen Prüfbescheid ab und fordert den Anmelder auf, die Mängel zu beheben.
Typischerweise umfasst das Erteilungsverfahren zwei bis drei Prüfbescheide, bis es zu einer Klärung kommt, ob mit einer Erteilung gerechnet werden kann.
#6: Erteilungsverfahren
Das Erteilungsverfahren dauert ca. 3 bis 4 Jahre. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Prüfungsantrag sehr früh stellen.
Stellen Sie Ihren Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmeldetag und bezahlen Sie die Prüfungsgebühr, wird Ihre Anmeldung bevorzugt geprüft. In diesem Fall können Sie mit dem ersten Prüfbescheid innerhalb von sechs bis neun Monaten rechnen.
#7: Einspruch
Innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung kann gegen das Patent Einspruch eingelegt werden. Einsprechender kann jedermann sein, es bedarf hierzu kein besonderes Rechtsschutzinteresse.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird das Patent rechtskräftig.