Dem Patentamt sind Angaben zum Anmelder zu übermitteln. Außerdem ist eine Darstellung der Marke und die gewünschten Waren und Dienstleistungen anzugeben, für die die Marke benutzt werden soll.
Das Patentamt prüft, ob die Anmeldegebühr entrichtet wurde und ob der Anmelder rechtsfähig ist.
In einem zweiten Schritt werden formale Kriterien geprüft. Falls die Formalprüfung erfolgt ist, wird geprüft, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und kein Freihaltebedürfnis verletzt.
Das Eintragungsverfahren dauert typischerweise zwischen 3 und 4 Monate. Sind vom Anmelder Mängel zu beheben, verlängert sich das Verfahren entsprechend.