Patentberatung mit WIPANO: So erhalten Sie ihre Patentförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Erfindern einen Patentschutz zu erhalten. Sie erhalten dabei bis zu 50% der Kosten ersetzt, die Sie für Ihren Patentschutz einsetzen müssen.
Das Wipano-Programm fördert finanziell Patentanmeldungen
Der Patentschutz ist nach wie vor das geeignete rechtliche Mittel, um seine originelle Idee gegen Nachahmung zu schützen. Zu groß ist die Gefahr, dass gerade Startups mit pfiffigen Ideen durch Nachahmungen um ihren wirtschaftlichen Erfolg gebracht werden. Eine Alternative zu einem Patent ist das Gebrauchsmuster, das denselben Schutzumfang bietet. Allerdings ist die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters nur 10 Jahre im Vergleich zur 20-jährigen Laufzeit eines Patents. Allerdings ist ein Patentschutz teuer, insbesondere wenn nicht nur ein Schutz in Deutschland sondern auch im Ausland erforderlich ist. Gründer stehen hier vor einem großen Problem, da in der Regel die finanziellen Ressourcen sehr begrenzt sind. Oftmals ist daher einem Gründer der Patentschutz aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten verwehrt. Hier hilft das Wipano-Programm, das die Kosten zur Hälfte übernimmt. Das Wipano-Programm hat die Nachfolge der erfolgreichen SIGNO-Förderung übernommen.
Was sind die Leistungspakete des Wipano-Programms
Das Wipano-Programm ist ein umfassendes Förderprogramm, das nicht nur an der reinen Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung ansetzt. Vielmehr wird auch die Vorabrecherche nach relevantem Stand der Technik gefördert und Unterstützung bei der Verwertung des Schutzrechts geboten. Hierbei werden die einzelnen Förderteile in sogenannte Leistungspakete (LP) unterteilt.
LP 1 bei WIPANO: Dieses Paket umfasst eine Prüfung der Erfindung auf grundsätzliche Patentfähigkeit. Beispielsweise wird hier geprüft, ob eine Software ausreichende technische Merkmale aufweist, damit sie dem Patentrecht überhaupt zugänglich ist.
LP 2 bei WIPANO: Es findet eine Recherche nach Stand der Technik statt und eine Bewertung, ob die Erfindung neu und ausreichend erfinderisch ist, damit eine Patenterteilung in Aussicht gestellt werden kann.
LP 3 bei WIPANO: In diesem Modul wird eine Suche nach einem geeigneten Patentanwalt unterstützt, der die Erfindung professionell in einer Patentanmeldung herausarbeiten kann.
LP 4 bei WIPANO: Patentanmeldung. Dieses Leistungspaket umfasst die Ausarbeitung der eigentlichen Patentanmeldung. Außerdem werden die Amtsgebühren teilweise erstattet.
LP 5 bei Wipano: Maßnahmen zur Verwertung des Patents. Es findet eine Unterstützung bei der Verwertung des Schutzrechts statt. Es wird eine Verwertungsstrategie erarbeitet.
Die Leistungspakete LP1 bis LP5 können auch bei der Erarbeitung eines Gebrauchsmusters in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für eine Wipano-Förderung
Förderungsberechtigt sind nur KMUs mit Sitz in Deutschland. Außerdem müssen die Erfinder ihr KMU als Hauptbetätigung betreiben. Außerdem darf in den letzten fünf Jahren noch keine Förderung stattgefunden haben und das Projekt darf noch nicht begonnen sein.
Vorgehensweise
Sie müssen Ihre Förderung online über das elektronische Formular-System „easy-online" eintragen. Nach der Erstellung der Dokumente, sind diese auszudrucken und zu unterzeichnen. Sie senden diese Unterlagen bitte an den Projektträger Jülich, der die WIPANO Patentförderung im Auftrag des BMWi steuert:
Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Fachbereich GTI 5 Postfach 61 02 47 10923 BerlinWipano-Förderung und Patente: Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen:
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Kann Software patentiert werden?
Viele glauben, dass Software keinesfalls patentrechtlich geschützt werden kann. Das stimmt nicht. Es sind aber Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise wäre es ausreichend, wenn die Software einen technischen Effekt dadurch erzielt, dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Konzeption der Software auf technischen Erwägungen beruhen würde.
Warum eigentlich Patentschutz für Software?
Eine Software ist bereits durch das Urheberrecht geschützt. Warum sollte man daher auch noch einen zusätzlichen Schutz durch ein Patent anstreben? Der Grund ist der Schutzumfang des Urheberrechts. Das Urheberrecht schützt nur die konkrete Ausgestaltung, das heißt den konkreten Code, nicht jedoch die Konzeption oder die Idee der Software. Für den Schutz eines Buchs ist das Urheberrecht ausreichend, denn ändert man den Text eines Buchs, ist es nicht mehr das ursprüngliche Buch. Anders bei einer Software. Die Effekte einer Software können durch beliebig viele unterschiedliche Codes erzeugt werden. Wichtig daher ist es für einen Schutz einer Software, die wesentliche Idee zu schützen. Es besteht daher offensichtlich einen Bedarf an sogenannten Softwarepatenten. Der Gesetzgeber hat daher Softwarepatente auch nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen.
Was muss jetzt die Software aufweisen, um patentiert werden zu können?
Die Software muss einen technischen Beitrag leisten, beispielsweise dadurch dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Software technische Überlegungen realisiert. Beispielsweise kann die technische Bearbeitung eines Bilds einer entsprechenden Software den notwendigen technischen Charakter verschaffen.
Kann man eine App patentieren lassen? Welche Kosten fallen an?
Apps spielen eine immer wichtigere Rolle in unserem Leben. Es gibt Statistiken, die behaupten, dass jeder Bundesbürger im Schnitt 30 Apps auf seinem Handy hat. Aktuell sollen weit über 5 Millionen Apps verfügbar sein. Umso wichtiger ist die Fragestellung für einen Entwickler von Apps, ob seine geistige Arbeit rechtlich geschützt, insbesondere patentiert werden kann.
Patente für Apps?
Ist das Patentrecht denn für Apps zugänglich? Können Patente angemeldet werden, um Apps vor Nachahmern zu schützen? Hier muss das Kriterium der Technizität beachtet werden, das besagt, dass Erfindungen einen technischen Charakter aufweisen müssen, damit sie geschützt werden können. Software wird vom Patentrecht zunächst nicht als technisch angesehen. Allerdings gibt es doch Möglichkeiten, dass eine App durch ein Patent geschützt wird. Voraussetzung hierzu ist, dass die App eine technische Aufgabe löst. In diesem Fall kann das Verfahren geschützt werden, das der App zugrunde liegt. Ob nun tatsächlich diese Voraussetzungen vorliegen, muss in einer Einzelfallprüfung geklärt werden. Allgemeine Regeln können kaum gegeben werden.
Urheberrecht für Apps?
Kommt ein Patentschutz nicht in Frage, können andere rechtliche Instrumente weiterhelfen. Beispielsweise findet das Urheberrecht Anwendung. Das Urheberrecht schützt das konkrete Werk, beispielsweise die konkrete Software, allerdings nicht das Verfahren oder die Idee. Wird daher die Idee genutzt, um eine Software zu erstellen, die zwar dasselbe bewerkstelligt, wie Ihre App, ist das Urheberrecht nutzlos. Wird hingegen Ihr Softwarecode kopiert, um die App zu erstellen, kann das Urheberrecht hilfreich sein.
Wie ist das mit dem Marken- oder Designrecht für Apps?
Sie können sich eine Marke für Ihre App schützen lassen. Unter einer Marke kann ein Text, beispielsweise „McPatent“, ein Logo oder eine Kombination aus beidem verstanden werden. Außerdem kann sich ein App-Entwickler das „eigentümliche“ Design seiner App schützen lassen. Ein Schutz kann jeweils länderspezifisch oder EU-weit erfolgen.
Was kostet das alles?
Ein Markenschutz für Deutschland kostet derzeit 290 Euro. Ein EU-weiter Schutz kostet 900 Euro. Nach Ablauf von 10 Jahren muss der Markenschutz durch die Entrichtung einer weiteren Amtsgebühr verlängert werden.