Patente sind Verbietungsrechte, das heißt jegliche geschäftliche Tätigkeit eines Dritten, der eine patentgeschützte Erfindung verwendet, kann durch ein Patent wirksam unterbunden werden. Eine private Nutzung einer technischen Lehre eines Patents ist stets zulässig. Privat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mit der Anwendung des Patents keinerlei erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt wird.
Folgende Benutzungshandlungen sind verboten:
- ein durch ein Patent geschütztes Produkt herzustellen
- ein durch ein Patent geschütztes Produkt in Verkehr zu bringen oder zu verkaufen
- das Anbieten eines durch ein Patent geschütztes Produkt
- das Ausstellen eines durch ein Patent geschütztes Produkt auf einer Messe
- Werbung mit einem durch ein Patent geschützten Produkt
- das eigene Verwenden eines patentgeschützten Produkts oder eines patentgeschützten Verfahrens zu gewerblichen Zwecken
- bereits der Besitz eines durch ein Patent geschützten Produkts ist verboten
- der Import eines durch ein Patent geschützten Produkts