Was sollten Sie bei der Patentanmeldung beachten?
Warum eine Patentrecherche?
Der Lebenslauf Ihres Patents
Einreichung der Patentanmeldung und Formalprüfung
Das Patentamt recherchiert nach Dokumenten zur Beurteilung Ihrer Patentanmeldung
Das Patentamt prüft Ihre Erfindung: Sachprüfung
Es wird Einspruch gegen Ihre Patentanmeldung eingelegt: Einspruchsverfahren
Sie beschränken den Schutzbereich Ihres Patents: Beschränkungsverfahren
- ÜBERSICHT -
Sie haben eine geniale Idee und wollen jetzt Ihre Idee durch ein Patent schützen?
Sie wollen Ihr Patent durch die Vergabe von Lizenzen verwerten?
DER WEG ZUM PATENT
- nach Themengebieten geordnet -
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Auf einen Blick
Schutz: Da Patent schützt Sie davor, dass jemand Ihre Idee nachmacht.
Recht: Sie haben durch das Patent das alleinige Recht der Verwertung.
Voraussetzungen: Damit eine Patenterteilung möglich ist, muss Ihre Erfindung neu und erfinderisch sein.
Anmeldung: Sie können Ihre Erfindung insbesondere beim deutschen Patentamt in München zum Patent anmelden.
Erteilungsverfahren: Nach der Einreichung Ihrer Unterlagen müssen Sie damit rechnen, dass es 3 bis 5 Jahre dauert, bis Ihre Idee zum Patent erteilt wird.
Was bringt ein Patent?
Sie können sich Ihre Erfindung für maximal 20 Jahre schützen. Während dieser Zeit genießen Sie folgende Vorteile:
Schutz: Eine unerlaubte Vermarktung durch Imitation Ihrer Idee können Sie verbieten.
Lizenzen: Sie können Einnahmen durch Lizenzgebühren erwirtschaften.
Investoren: Wenn Sie Patente vorweisen können, macht das regelmäßig einen sehr guten Eindruck bei Kapitalgebern. Sie demonstrieren damit Know-How, das Ihnen keiner nachmachen kann. Hierdurch können Sie ein Alleinstellungsmerkmal aufbauen.
Voraussetzungen eines Patents
Zunächst muss Ihre Idee überhaupt patentfähig sein. Außerdem muss es sich noch durch eine gewisse Qualität auszeichnen. Ihre Erfindung muss insbesondere neu und erfinderisch sein.
Technischer Charakter: Ihre Idee muss sich durch einen technischen Charakter auszeichnen. Ansonsten können Sie weder ein Patent noch ein Gebrauchsmuster erwerben. Ein technischer Charakter liegt dann vor, falls die Erfindung eine technische Aufgabe durch technische Mittel löst.
Neuheit: Ihre Erfindung muss neu sein, das heißt Ihre Idee darf noch nirgends auf der Welt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein.
Erfinderische Tätigkeit: Ihre Erfindung muss sich durch eine Mindest-Erfindungshöhe auszeichnen.
Bestehende Patente suchen
Eine Recherche bevor Sie versuchen, Ihre Idee zum Patent anzumelden, kann sinnvoll sein. Es wäre sehr ärgerlich, wenn exakt Ihre Idee bereits vorher eingereicht worden wäre. In diesem Fall wären Ihre gesamten Mühen und Kosten umsonst gewesen.
Allerdings sollten Sie sich auch nichts vormachen. Es gibt keine Möglichkeit, jedes relevante Dokument zu recherchieren. Außerdem macht es ebenfalls keinen Sinn, tagelang oder sogar wochenlang zu recherchieren. Hierdurch vergeuden Sie nur unangemessen viel Zeit und Geld für einen zunehmend geringeren Erkenntnisgewinn.
Es ist daher ein Mittelweg anzustreben. Sie sollten zwar verhindern, dass es einen Volltreffer gibt. Allerdings ist auch ein Cut zu setzen, um nicht in einer ewigen Rechercheschleife zu verharren.
Patentanmeldung einreichen
Sie sollten sich für die Erstellung der Anmeldeunterlagen Zeit nehmen. Insbesondere sollten Sie vernünftige Zeichnungen erstellen. Üblicherweise genügen 2 bis 3 Zeichnungen. Diese sollten insbesondere unterschiedliche Ausführungsformen Ihrer Erfindung darstellen. Versehen Sie Ihre Zeichnungen mit Bezugszeichen und beschreiben Sie detailliert und umfassend die dargestellten Ausführungsformen Ihrer Erfindung.
Außerdem sollten Sie die Aufgabe beschreiben, die Ihre Erfindung löst. Gibt es neben dem Vorteil der Lösung dieser Aufgabe zusätzliche Vorteile, beispielsweise schnelle Herstellung, kostengünstige Produktion oder hoher Kundennutzen, sollten Sie das ebenfalls erläutern.
Die Formulierung der Ansprüche erfordert eigentlich etwas Routine, denn es sollen hierbei keine Vorteile beschreiben werden, sondern nur die Merkmale, die erforderlich sind, damit die erfinderische Vorrichtung funktioniert. Ansonsten liegt eine aufgabenhafte Formulierung vor, die vom Patentamt bemängelt wird.
Patenterteilungsverfahren
Das Erteilungsverfahren beginnt, sobald Sie einen Prüfungsantrag gestellt haben. Sie haben hierzu sieben Jahre Zeit.
Wollen Sie jedoch möglichst schnell eine erste qualifizierte Stellungnahme des Patentamts zu Ihrer Erfindung, sollten Sie sehr schnell Ihren Prüfungsantrag stellen.
Einen ersten Bescheid zu Ihrer Erfindung können Sie frühestens nach einem halben Jahr bis dreiviertel Jahr nach Einreichung Ihrer Anmeldung erwarten.
Das gesamte Prüfungsverfahren wird ca. 3 bis 5 Jahre dauern.
Mündliche Anhörung: Sie können eine mündliche Anhörung beantragen. Allerdings wird eine mündliche Anhörung nicht automatisch genehmigt. Der zuständige Prüfer muss überzeugt sein, dass es sachdienlich ist, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Insbesondere wird der Prüfer kaum mehrere mündliche Anhörungen zulassen. Findet eine statt, sollten Sie zufrieden sein.
Dauer bis zur Patenterteilung
Wollen Sie möglichst schnell ein Patent erteilt bekommen, sollten Sie gleichzeitig mit der Einreichung Ihrer Anmeldeunterlagen beim Patentamt einen Prüfungsantrag stellen. Tun Sie dies nicht, wird Ihr Prüfungsantrag nicht beschleunigt bearbeitet und Sie können nicht Ihren ersten Bescheid bereits nach einem halben oder einem dreiviertel Jahr erhalten.
Sie müssen mit zwei bis drei Bescheide rechnen, die Sie jeweils beantworten müssen. Höchstwahrscheinlich werden Sie Ihre Ansprüche abändern müssen und die Beschreibung der Anmeldung an die abgeänderten Ansprüche anpassen müssen.
Auch unter optimalen Bedingungen werden Sie mit 2 bis 3 Jahren mindestens rechnen, bis Sie Ihr Patent in Händen halten können.
Sollte man einen Patentanwalt beauftragen?
Es ist sicherlich sinnvoll einen Patentanwalt zu beauftragen. Ein Patentanwalt hat eine fundierte technische Ausbildung beispielsweise als Ingenieur. Sie können also davon ausgehen und erwarten, dass Ihr Patentanwalt Ihre technische Erfindung versteht.
Außerdem kennt er sich in der richtigen Formulierung der erforderlichen Schriftsätze aus. Er wird Ihnen eine korrekt formulierte Patentanmeldung erstellen und die Bescheide des Patentamts rechtlich richtig einzuordnen wissen und angemessen darauf reagieren können.
Aber achten Sie darauf, dass Sie einen in dem technischen Gebiet Ihrer Erfindung erfahrenen Patentanwalt wählen.
Checkliste für die Einreichung Ihrer Anmeldeunterlagen
Die Einreichung Ihrer Anmeldeunterlagen sollte folgende Bestandteile umfassen:
Anmeldeformular: Sie müssen ein Anmeldeformular des deutschen Patentamts ausfüllen und unterschreiben.
Zeichnungen: Ihre Patentanmeldung sollte mindestens 2 bis 3 Zeichnungen enthalten.
Beschreibung: In der Beschreibung sollten Sie Ihre Zeichnungen erläutern. Außerdem ist die Aufgabe zu beschreiben, die Ihre Erfindung löst.
Erfinderbenennung: Sie müssen dem Patentamt den Erfinder angeben.
Zusammenfassung: Außerdem ist eine kurze Zusammenfassung erforderlich.
Macht ein Patent Sinn?
Bei einem Patent ist es nicht so wichtig, ob die zugrundeliegende Erfindung hohe wissenschaftliche Qualitätsstandards erfüllt.
Ein Patent dient vorwiegend wirtschaftlichen Zielen. Bei einem Patent sind wirtschaftliche Aspekte wie Alleinstellungsmerkmal, kostengünstige Herstellung und hoher Kundennutzen wichtige Faktoren, die für oder gegen die Anmeldung einer Erfindung zum Patent sprechen können.
Eine wissenschaftliche Glanzleistung, die zu nur wenigen abgesetzten Produkten kann, da es nur wenige Interessenten gibt, kann zu hohen Patentkosten und geringen Erlösen führen. Derartige Erfindungen zu tätigen kann ein wirtschaftliches Fiasko darstellen.
Andererseits können "kleine" Erkenntnisse, die zu einem hohen Kundenutzen oder sehr günstigen Herstellkosten bei einem Massenprodukt führen, in hohe Erlöse aufgrund von Patenten resultieren.
Ist meine Idee patentfähig?
Eine Idee ist nur patentfähig, falls es sich um eine technische Erfindung handelt. Eine patentfähige Erfindung muss daher eine technische Lehre sein, die unter Zuhilfenahme der Naturgesetze eine technische Aufgabe reproduzierbar löst.
Das Patentgesetz definiert nicht, was unter einer Erfindung mit technischem Charakter zu verstehen ist. Allerdings werden Gegenstände beschrieben, die nicht als patentfähige Erfindungen gelten sollen:
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
Ästhetische Formschöpfungen: Für derartige Neuerungen ist das Designgesetz die richtige Basis für rechtlichen Schutz.
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten: betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle können beispielsweise nicht patentiert werden. Organisatorische Besonderheiten sind ebenfalls vom Patentrecht ausgeschlossen.
Programme für Datenverarbeitungsanlagen: Software ist nicht patentfähig. Allerdings gilt dies nur soweit die Software keinen technischen Charakter aufweist, also keine technische Aufgabe mit technischen Mittel löst.
Was bringt mir eine Recherche
Eine Recherche dient zunächst dazu, festzustellen, wie die Chancen Ihrer Erfindung sind vom Patentamt als neu und erfinderisch anerkannt zu werden. Eine Recherche dient also vorrangig dazu, die Chancen auf eine Patenterteilung abschätzen zu können.
Ergeben sich durch die Recherche Dokumente, die nahe an Ihre Erfindung kommen, ist dies natürlich zunächst bedauerlich. Sie sollten aber auch das Positive darin sehen und Vorteile aus dieser Situation ziehen.
Zunächst ist es für Sie vorteilhaft wenn Sie sehr früh erkennen, dass Ihre Idee keine Chance auf Erteilung hat. Sie können dadurch viel Geld sparen. Kommt diese Erkennntnis erst im Erteilungsverfahren haben Sie bereits eine teure Patentanmeldung erstellen lassen und eventuell Bescheidserwiderungen bezahlen müssen.
Schauen Sie sich die Rechercheergebnisse genau an, vielleicht können Sie mit Ihrem Wissen aus der Entwicklung Ihrer Erfindung zu eleganten Lösungen kommen, die die Dokumente nicht offenbaren. In diesem Fall haben Sie auf Basis des Know-Hows Ihrer Erfindung unter Zuhilfenahme des Stands der Technik eine Erfindung geschöpft. Diese neue Erfindung könnte viel eher das Zeug zum Patent haben als Ihre erste Erfindung.
Zuerst die Erfindungsmeldung
Sie sollten als ersten Schritt, eine Erfindungsmeldung erstellen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Fixierung Ihrer Idee.
Die Erfindungsmeldung können Sie selbst als Ausgangspunkt der Erstellung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung nutzen. Engagieren Sie einen Patentanwalt, dient Ihre Erfindungsanmeldung dem Patentanwalt um einen ersten Entwurf Ihrer Patentanmeldung zu erstellen.
Eine Erfindungsmeldung beschreibt Ihre Erfindung. Es wäre sehr vorteilhaft, wenn Sie 1 bis 3 Zeichnungen erstellen können, anhand denen Sie besondere Ausführungsformen Ihrer Erfindung beschreiben können.
Eine Erfindungsmeldung sollte folgende Teile umfassen:
Allgemeines Prinzip: Beschreiben Sie das allgemeine Prinzip und die Merkmale der Erfindung, die mindestens vorhanden sein müssen, damit ihre Erfindung funktionsfähig ist. Hieraus kann der Hauptanspruch formuliert werden.
Spezielle Ausführungsformen: Besondere Ausführungsformen können Merkmale für die Unteransprüche beitragen.
Problem: Welches Problem haben Sie erkannt und wollen Sie mit Ihrer Erfindung lösen?
Aufgabe: Welche Aufgabe lösen Sie daher?
Stand der Technik: Welcher relevante Stand der Technik kennen Sie und ist bezüglich Ihrer Erfindung als Ausgangspunkt anzusehen?
Zeichnungen: Beschreiben Sie Ihre Zeichnungen. Versehen Sie dazu die Zeichnungen mit Bezugszeichen.
Schutzrechtsstrategie
Deutsche Patentanmeldung: Es ist zumeist sinnvoll zunächst eine deutsche prioritätsbegründende Patentanmeldung einzureichen. In diesem Fall hat man einen frühen Anmeldetag.
Prioritätsjahr: Innerhalb des ersten Jahres sollte eruiert werden, welche Absatzmärkte für die Erfindung wichtig sind. Während des Prioritätsjahrs können ausländische Nachanmeldungen getätigt werden, die denselben guten Zeitrang der ersten deutschen Patentanmeldung aufweisen.
Prüfungsantrag: Stellen Sie sofort mit der Anmeldung einen Prüfungsantrag. Das Patentamt recherchiert unschlagbar professionell den relevanten Stand der Technik für eine extrem günstige Gebühr. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall Ihren ersten Prüfbescheid innerhalb des Prioritätsjahrs und können so fundierter enstcheiden, ob sich Nachanmeldungen lohnen, da kein gefährlicher Stand der Technik gefunden wurde.
Nachanmeldungen: Welche nationalen Märkte sind wichtig und macht der erste Prüfbescheid Hoffnung auf eine Patenterteilung? Das sind die relevanten Fragen, die Sie sich stellen sollten, wenn es darum geht, Nachanmeldungen einzureichen.
Welche Kosten enstehen?
Sie müssen mit folgenden Kosten für die folgenden Nachanmeldungen rechnen, wobei jeweils die Amtsgebühren und Prüfungsgebühren inbegriffen sind.Hierbei wird von einer jeweiligen Laufzeit von fünf Jahren ausgegangen:
Deutsche Erstanmeldung: ca. 3500 Euro
US-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro
JP-Patentanmeldung: ca. 7500 Euro
EP-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro
WO-Patentanmeldung: ca. 5500 Euro
Wie kann ich mein Patent verwerten?Die Lizenzvergabe
- nach Themengebieten geordnet -
Welche Probleme gibt es?
Wenn Sie Ihre Idee mittels Lizenzvergabe vermarkten wollen, ergeben sich folgende Probleme:
Lizenznehmer oder Käufer: Wie finde ich den richtigen Lizenznehmer oder Käufer?
Verhandlung: Sie müssen mit Ihrem potentiellen Lizenznehmer richtig verhandeln, oder Sie risikieren den Erfolg Ihres Unterfangens. Verkaufen Sie sich unter Wert, dann hat sich die ganze Sache für Sie vielleicht überhaupt nicht gelohnt. Fordern Sie zuviel, werden sich die Interessanten abwenden und nach anderen Möglichkeiten Ausschau halten.
Lizenzvereinbarung: Wie sieht so ein Lizenzvertrag aus? Welche Punkte müssen geregelt werden?
Bevor es losgeht!
Bevor Sie sich aktiv auf die Suche nach einem Lizenznehmer machen und Kontakt aufnehmen, sollten Sie noch ein paar Vorarbeiten leisten. Hierdurch erhalten Sie Hintergrundwissen zu der Branche und können den Wert Ihrer Idee besser einschätzen.
Patentrecherche: Durch eine Patentrecherche nach den wesentlichen Aspekten Ihrer Idee erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Unternehmen in dieser Branche. Diese Unternehmen können Ihre ersten Ansprechpartner sein.
Marktrecherche: Durch eine Recherche des Marktes können Sie feststellen, was die wesentlichen aktuellen Technologien sind und mit welchen Probleme sich die Wettbewerber und die Kunden aktuell plagen müssen. Vielleicht ist Ihre Idee genau die Lösung dafür. Hierdurch erhalten Sie Argumentationsmöglichkeiten für die Gespräche mit Ihren potentiellen Lizenznehmern.
Patentschutz: Bevor Sie in die Verhandlungen eintreten, sollten Sie unbedingt Ihre Idee schützen. Der Schutz kann durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster erfolgen. Ist ein Patentschutz nicht möglich, dann lassen Sie sich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA = Non-Disclosure Agreement) unterschreiben.
Wo ist mein Lizenznehmer?
Sie sollten sich auf die Kontaktaufnahme gut vorbereiten. Sie werden nur wenige Zeit haben, um Ihre Idee vorzustellen. Wenn es möglich ist, sollten Sie daher einen Prototypen herstellen. Hierdurch kann der Interessent schnell die Vorzüge Ihrer Idee erkennen.
Sie benötigen außerdem eine Kurzdarstellung Ihrer Idee, am besten mit aussagekräftigen Zeichnungen und einem Bild des Prototypen. Sie sollten außerdem herausstellen, was die Vorteile Ihrer Idee im Vergleich zu Wettbewerbsprodukten sind. Haben Sie bereits eigene Patente oder zumindest Patentanmeldungen bitte hier aufnehmen.
Erstellen Sie für sich eine Liste von potentiellen Lizenznehmern. Am besten fangen Sie mit ca. 20 Unternehmen an und ermitteln Sie deren Geschäftführer oder bei sehr gro0en Unternehmen die Leiter der Patentabteilung. Diese Personen stellen ihre Ansprechpartner dar.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf und bereiten Sie die Zusendung Ihrer Kurzdarstellung Ihrer Idee vor.
Rufen Sie ca. 3 bis 4 Wochen später an und versuchen Sie einen Gesprächstermin auszumachen, um Ihr Produkt vorzustellen.
Wie findet er mich?
Sie können Ihr Produkt in einer Verwertungsdatenbank anpreisen.
Außerdem besteht natürlich immer die Möglichkeit auf Messen Ihr Produkt auszustellen, bzw. Messen zu besuchen und dort auf interessante Firmen zuzugehen.
Außerdem gibt es Unternehmen, die interessante Patente und Patentanmeldung vermarkten. Sie sollten hierzu eine Internetrecherche durchführen, um geeignete Verwertungsunternehmen für Ihr Produkt zu finden.
Außerdem gibt es Kongresse von Startup-Unternehmen, die auch von Unternehmen besucht werden, die nach verwertbaren Ideen Ausschau halten. Wenn Sie einen derartigen Kongress besuchen oder sogar als Aussteller oder noch besser als Vortragender teilnehmen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf interessante Kontakte erheblich.
Wie verhandeln?
Bevor Sie mit dem potentiellen Lizenznehmer verhandeln, sollten Sie Ihre Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen beim Patentamt eingereicht haben.
Sie sollten sich unbedingt vor dem Gespräch über Ihre Mindestziele klarwerden, was wollen Sie finanziell mindestens als Einmalzahlung oder jährliche Lizenzgebühr. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass auch Kosten auf Sie zukommen können, Sie müssen Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung zahlen und eventuell Verletzungsprozesse führen.
Verlieren Sie sich im gespräch nicht in technischen Details, im Zweifel sind wirtschaftliche Vorteile und Erwägungen relevanter als die zugrundeliegende Technologie.
Versuchen Sie eine Win-Win-Situation zu erreichen. Auch der Lizenznehmer muss "Spaß" an der Erfindung haben, sprich Gewinne erzielen. vergessen Sie nicht, dass das größte wirtschaftliche Risiko vom Lizenznehmer zu tragen ist.
Punkte einer Lizenzvereinbarung
Eine Lizenzvereinbarung kann grundsätzlich in beliebiger gewünschter Form verfasst werden. Es besteht Vertragsfreiheit. Es ist allerdings empfehlenswert die nachfolgenden Punkte in der Lizenzvereinbarung zu regeln:
Lizenzart: Es sollte auf jeden Fall geregelt werden, ob eine exklusive Lizenz oder eine nicht-ausschließliche Lizenz vereinbart werden soll. Bei einer exklusiven Lizenz darf nur der Lizenznehmer den Gegenstand der Lizenz nutzen. Bei einer nicht-ausschließlichen Lizenz können Lizenzen an weitere Lizenznehmer vergeben werden.
Gegenstand der Lizenz: Als Grundlage einer Lizenz kann ein Patent dienen. Allerdings sollte definiert werden, welchen Bereich des Patents der Lizenznehmer nutzen darf. Beispielsweise können nur einzelne Anwendungen zum Gegenstand der Lizenz definiert werden.
Geographischer Bereich: Soll die Lizenz für Deutschland gelten oder nur für Regionen, beispielsweise Bayern, Hamburg oder Berlin?
Einstandsgebühr: Soll eine Einmalzahlung am Anfang erfolgen?
Umsatz-Stücklizenz: Welcher Lizenzsatz soll für den Umsatz bzw. die Stückzahl der hergestellten Produkte gelten. Ein typischer Lizenzsatz entspräche 2%.
Mindestlizenzgebühr: Sie sollten ganz besonders bei einem exklusiven Lizenzvertrag eine Mindestlizenzgebühr vereinbaren. Ansonsten kann es passieren, dass Sie überhaupt keine Einnahmen haben.
Know-How: Geben Sie dem Lizenznehmer weitere technische Hilfestellungen?
Dauer des Vertrags: Wie lange soll der Vertrag dauern. Üblich sind Laufzeiten zwischen 5 bis 10 Jahren.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu einer Lizenzvereinbarung für ein Patent:
Der Wert meines Patents
Es gibt keine Formel, die zur korrekten Bewertung eines Patents führt. Die Kosten des Lizenznehmers sagen wenig über den Wert eines Patents aus. Ein sehr wichtiges Patent kann dasselbe gekostet haben wie ein bedeutungsloses Patent. Eine korrekte ökonomische Bewertung eines Patents ist schwierig. Es können folgende Punkte hilfreich sein, dennoch zu einem vernünftigen Ergebnis zu gelangen:
Kundennutzen: Wie ist der Kundennutzen zu bewerten? Welche Vorteile ergeben sich für den Kunden und welcher Preis ist er hierfür bereit zu zahlen?
Vorteile der Produktion: Welche ökonomischen Vorteile ergeben sich bei der Herstellung des Produkts? Ist die Produktion schneller oder kostengünstiger?
Kosten des Lizenznehmers: Welche Kosten kommen auf den Lizenznehmer zu, bis das Produkt marktreif ist? Welche Marketingkosten sind zu erwarten?
Risiko des Lizenznehmers: Wie ist das Risiko des Scheiterns des Lizenznehmers einzuschätzen?
Generierung von Patenten
Es gibt im wesentlichen drei Gründe, warum Unternehmen Patente anmelden: Zum einen möchte man die eigene Handlungsfreiheit sicherstellen und vermeiden, dass fremde Schutzrechte die eigenen Möglichkeiten am Markt tätig sein zu können, beschneiden. Zusätzlich möchte man gerade, dass dieses Schicksal der Wettbewerb erleidet, also aus dem Markt gedrängt wird, da durch das eigene Patent die wesentlichen Bereiche des Markts abgedeckt sind. Wahlweise möchte man den Wettbewerb schon tätig sein lassen, aber dann sollten Lizenzeinnahmen generiert werden.
Bei der Generierung von Patenten ist insbesondere der Innovationsprozess und die Verfahrensführung vor den Patentämtern relevant. Statt eine Erfindung zum Patent anzumelden, kann sie auch geheim gehalten werden. Eine weitere Alternative zur Patebntanmeldung stellt eine Defensivpublikation dar, die auch als Sperrveröffentlichung bezeichnet wird. Hierbei wird die Erfindung nachweislich veröffentlicht, um so keinen Unternehmen mehr zu ermöglichen, den Gegenstand der Erfindung zu monopolisieren. Hierdurch wird die Erfindung zum gemeinfreien Stand der Technik und kann ohne Gefahr einer Patentverletzung genutzt werden. Allerdings gilt dies auch für die Wettbewerber.
Iterativer Patententwicklungsprozess Verfahrensführung Kosten von Patenten Geltungsbereich von Patenten Defensivpublikation
Patentverwertung
Bei der Patentverwertung wird zunächst an die Generierung von Lizenzeinnahmen gedacht. In der Tat ist diese Form der Patentverwertung eine sehr wichtige. Die Lizenzeinnahmen, die insgesamt in Deuschland erzielt werden, steigen von Jahr zu Jahr. Dies gilt auch für eine weltweite Betrachtung. Das Problem dieser Verwertungsform ist sicherlich, dass ein Lizenznehmer gesucht werden muss, der die betreffende Erfindung bereits einsetzt oder davon überzeugt werden kann, das für ihn ein Produkt, das die Erfindung realisiert, ein Markterfolg werden kann. Die nächste Schwierigkeit ist die Gestaltung des Lizenzvertrags. Grundsätzlich besteht hier Vertragsfreiheit. Der Vertragsgegenstand kann daher frei verhandelt werden. das stellt aber vielleicht auch die Schwierigkeit dar, denn dann muss eben auch alles selbst vertraglich geregelt werden.
Weitere Verwertungsmöglichkeiten sind das Erreichen von eigener Handlungsfreiheit und das Gegenteil davon, die Blockade der Wettbewerber.
Handlungsfreiheit Blockade von Wettbewerbern Lizenzeinnahmen
Organisation des Patentmanagements
Es gibt grundsätzlich drei mögliche Varianten, um eine Patentabteilung zu organisieren. Zum einen kann die Patentabteilung eine Stabsabteilung innerhalb des Unternehmens bilden. Diese Stabsabteilung kann der Geschäftsleitung oder der F&E-Leitung oder Rechtsabteilung zugeordnet sein. Zum anderen kann statt einer zentralen IP-Abteilung in jedem Technologiebereich ein IP-Zuständiger installiert sein, der in Voll- oder Teilzeit sich um die Patente und Marken kümmern. Eine dritte Variante ist die Auslagerung der IP-Abteilung als eigenes Unternehmen.
Eine weitere Alternative zu eigenen IP-Kapazitäten sind externe Patentanwälte. Ein Nachteil ist hierbei darin zu sehen, dass ein externer Patentanwalt mit den internen Verhältnissen nicht im Detail vertraut ist. Außerdem wird ein externer Patentanwalt die Produkte und Dienstleistungen nicht in einem derartigen Detail verstehen, wie es ein interner Anwalt können sollte. Ein Vorteil ist natürlich, dass ein externer Patentanwalt nur dann beauftragt werden muss, wenn er benötigt wird. Ein externer Patentanwalt kostet daher nur dann Geld, wenn er benötigt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit bei einem externen Patentanwalt, dass man sich einen Spezialisten für das jeweilige Fachgebiet aussuchen kann.
Stabsabteilung Integriert in Geschäftsbereiche Externe Technologiegesellschaft Externe Patentanwälte
Monovariate Patentbewertung
Es werden die einzelnen Patente nach einem oder mehreren Kriterien qualitativ bewertet. Hierbei wird versucht, die Qualität des jeweiligen Patents zu erfassen. Es werden für jedes Kriterium eine Einschätzung beispielsweise in Schulnoten gegeben. Diese Einzelergebnisse können aufaddiert werden und ergeben so einen ausgewogenen Gesamteindruck. Diese Kriterien können insbesondere sein:
Umgehungsschwierigkeit: Wie schwierig ist es, das Patent zu umgehen? Gibt es mögliche Alternativlösungen?
Marktattraktivität: Wie attraktiv ist der Gegenstand des Patents für den Markt? Würden Wettbewerber gerne das Produkt auch herstellen und dem Markt anbieten?
Durchsetzbarkeit: Kann eine Verletzung des Patents einfach überprüft werden? Bezieht sich das Patent auf einen Gegenstand oder ein Verfahren. Muss zur Prüfung der Verletzung des Verfahrens eine Inspektion der Betriebsstätte erfolgen? Kann der Gegenstand des Patents käuflich erworben werden und dann analysiert werden?
Eigene Benutzung: Wird das Patent selbst genutzt?
Bivariate Patentbewertung
Bei einer bivariaten Patentbewertung werden die Patentportfolios von mindestens zwei Unternehmen miteinander verglichen.
Eine derartige Untersuchung kann insbesondere erforderlich sein, wenn eine Kreuzlizenzierung durchgeführt werden soll. Hierzu muss festgestellt werden, ob die Patentportfolios der jeweiligen Unternehmen als ungefähr gleichwertig einzuschätzen sind, oder ob ein Patentportfolio wertvoller ist als das Vergleichs-Patentportfolio. Bei einer bivariaten Patentbewertung wird man im besonderen betrachten müssen, inwieweit die Produkte der Unternehmen von den Patenten tangiert werden. Es können hierzu jeweilige Umsätze ermittelt werden, die durch das Patentportfolio abgedeckt werden. Es erfolgt dann ein Vergleich der durch das Patentportfolio tangierten Umsatzes.
Eine Kreuzlizenzierung zwischen zwei Unternehmen kann der Beginn der Bildung eines Patentpools sein.
Multivariate Patentbewertung
Es kann eine noch komplexere, aber dafür genauere, Portfolio-Patentbewertung dadurch durchgeführt werden, dass mehrere relevante Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere kann die relative Patentposition, die Technologieattraktivität und die Technologiebedeutung bewertet werden. Hierbei findet insbesondere eine Berücksichtigung der jeweiligen Technologiefelder statt.
Relative Patentposition: Zunächst werden die Patente eines Technologiefelds betrachtet. In einem nächsten Schritt werden die eigenen Patente desselben Technologiefelds in Relation zu diesen Patente gestellt. Hierdurch ergibt sich relative Patentposition des eigenen Patentportfolios zum Technologiefeld.
Technologieattraktivität: Es wird eine relative Attraktivität des Technologiefelds berechnet, wobei die Zunahme der Patente dieses Technologiefelds in Relation zur gesamten Zunahme der Patente aller Technologiefelder genommen wird.
Technologiebedeutung: Es wird die Bedeutung des Technologiefelds für das eigene Unternehmen bestimmt. Hierzu werden die Patente des Unternehmens für dieses Technologiefeld in Relation zu sämtlichen Patenten des Unternehmens gestellt.
Praxisbewährte Patentbewertungsmethoden
In der Praxis wurden mehrere Methoden zur Patentbewertung entwickelt, die als "Daumenregeln" bezeichent werden können. Sie haben allesamt den Vorteil, dass eine Berechnung relativ einfach erfolgen kann. Diese Daumenregeln sind für das Gros der praktischen Fälle sehr geeignet. Allerdings haben Sie den Nachteil, dass Fälle mit besonderen Merkmalen nicht als solche erkannt werden und daher Bewertungsvorschläge entstehen, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten nichts mehr zu tun haben.
Diese Problematik aufrund der Blindheit bezüglich eines Krieriums, kann dadurch zumindest gemildert werden, dass nicht nur eine Methode, sondern zumindest zwei Methoden unabhängig voneinander angewandt werden. Erkennt man dann einen erheblichen Unterschied, wird deutlich, dass ein spezieller Fall vorliegt, der nicht dem Normbereich entspricht. In diesem Fall ist eine Daumenregel nicht das adequate Mittel, zur Berechnung des Patentwerts. Wird andererseits erkannt, dass die zumindest zwei unterschiedlichen Daumenregeln zum gleichen Ergebnis führen, kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass mit der Daumenregel eine Patentbewertung errechnet wird, die in einem vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Patents oder des Patentportfolios steht.
Es können insbesondere folgende Methoden unterschieden werden: Bewertung nach Marktangebot, Bewertung durch Lizenzanalogie, Bewertung durch Substitutionskosten, Bewertung durch Discounted Cash Flow, Bewertung durch Technologiefaktor und Bewertung durch Patentindikatoren.
Bewertung nach Marktangebot Bewertung durch Lizenzanalogie Bewertung durch Substitutionskosten Bewertung durch Discounted Cash Flow Bewertung durch Technologiefaktor Bewertung durch Patentindikatoren
Wozu Bewertung eines Patentportfolios?
Der Aufbau und der Unterhalt eines Patentportfolios erfordert finanzielle und zeitmäßige Ressourcen. Ein Patentportfolio ist dabei kein Selbstzweck. Auch ein Patentportfolio muss sich wirtschaftlichen Gegebenheiten unterordnen. Es ist daher ganz natürlich, dass auch ein Patentpool eines Unternehmens oder ein Patentpool, das mehreren Unternehmen gehört, ökonomisch betrachtet und damit bewertet werden muss.
Eine Patentbewertung eines einzelnen Patents ist sehr schwierig, da beispielsweise seine strategische Bedeutung in der Zukunft nur mit großer Unsicherheit prognostiziert werden kann. Werden viele Patente bewertet, stellt sich der vorteilhafte Effekt ein, dass sich Fehler gegenseitig neutralisieren.
Bei der Frage nach dem wozu der Bewertung ist immer auch zu berücksichtigen, an wen die Bewertung gerichtet ist. Wer soll über was über den Wert des Patentpools informiert werden?
Einflussfaktoren bei der Bewertung eines Patentportfolios
Zur Bestimmung des Werts eines Patentpools können beliebig viele Messgrößen verwendet werden. Sinnvollerweise werden die einzelnen Meßgrößen kategorisiert, um eventuelle Abhängigkeiten zwischen diesen Meßgrößen feststellen zu können. Eine probate Unterteilung der Kriterien bei der Bewertung eines Patentpools stellen die Einflußfaktorenkategorien Recht, Technologie und Markt dar.
Die rechtlichen Faktoren berücksichtigen beispielsweise den rechtlichen Status des einzelnen Schutzrechts. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Schutzrecht eine Patentanmeldung ist, und daher noch ungeprüft, oder bereits ein erteiltes Patent, und damit ein geprüftes Schutzrecht, oder etwa sich in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren befindet.
Die technologischen Faktoren betrachten das Patent bezüglich seines Technologielebenszyklus. Die wirtschaftlichen Faktoren bewerten ein Patent nach seiner Marktakzeptanz und seinem Marktpotenzial.
Rechtliche Faktoren Technologische Faktoren Wirtschaftliche Faktoren
Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentportfolios
Mittlerweile haben sich drei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bewertung eines Patentpools herauskristallisiert. Zum einen kann eine Bewertung der Patente eines Patentpools danach erfolgen, welche Kosten für die Schutzrechte insgesamt bislang oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft oder über die komplette Laufzeit des jeweiligen Schutzrechts aufgelaufen ist bzw. auflaufen wird. Ein anderer Ansatz betrachtet die erwirtschafteten Lizenzerträge. Die Frage hierbei ist, welches Einkommen wird erwirtschaftet. Allerdings werden hierbei Sperrpatente nicht berücksichtigt, die für das betreffende Unternehmen oder die betreffenden Unternehmen ebenfalls eine große bedeutung haben können. Ein dritter Ansatz geht von einer Bewertung der Patente nach marktüblichen Preisen aus.