Produktionsfaktoren
Produktionsfaktoren sind der Input, der zur Erstellung der Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens benötigt wird. Das aktuell verwendete Ordnungssystem der Produktionsfaktoren geht auf Erich Gutenberg (1897-1984) zurück.
Hierbei werden dispositive Arbeitsleistungen und elementare Produktionsfaktoren unterschieden.
Elementare Produktionsfaktoren sind Betriebsmittel, Werkstoffe und objektbezogene Arbeitsleistungen.
Zu den dispositiven Arbeitsleistungen gehören originäre Entscheidungen und derivative Entscheidungen.
Derivative Entscheidungen können in Planung, Organisation und Kontrolle weiter unterteilt werden.
Welche Eigenschaften hat ein Unternehmer?
Gewinnaussichten bestehen immer. Die Unternehmen des Wettbewerbs machen Fehler und lassen stets Freiraum für neue Ideen. Für einen Pionierunternehmer, wie ihn Joseph A. Schumpeter (1883-1950) beschrieben hat, hält der Markt immer Chancen parat.Wahrscheinlich lässt sich Unternehmertum nicht erlernen, sondern der eine hat es, der andere eben nicht. Eine Ruhelosigkeit und Dynamik zeichnet stets den erfolgreichen Unternehmer aus.
Max Weber (1864-1920) sieht die protestantische Ethik als Ursprung des Unternehmertums.
Wagemut und Abenteuerlust sind für Werner Sombart (1863-1941) Kennzeichen des dynamischen Unternehmers.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Unternehmer sind aber auch günstige wirstchaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Ohne eine freie Marktwirtschaft kann sich der Elan und die Energie eines dynamischen Unternehmers nicht entfalten.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip kann in zwei Varianten gedeutet werden.
Minimumprinzip: Das Minimumprinzip fordert, dass ein definierter Output mit dem geringstmöglichen Input erzeugt wird.
Maximumprinzip: Das Maximumprinzip fordert, dass mit einem definierten Input ein maximaler Output erzeugt wird.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip kann als die Forderung an ein Unternehmen gesehen werden, keine Produktionsfaktoren zu verschwenden. Es wird daher entweder ausgehend von einem jeweiligen Input oder einem jeweiligen Output das wirtschaftlichste Ergebnis erwartet.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip lässt sich in Kosten und Leistungen interpretieren, wobei die Kosten als Input und die Leistung als Output gedeutet wird.
Das finanzielle Gleichgewicht
Ein Unternehmen muss zu jedem Zeitpunkt seinen Verpflichtungen gerecht werden. Ist dies nicht der Fall, ist das Unternehmen illiquide und der Konkurs droht.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es bereits große Pleiten. Ein Fall ist der Borgware-Konkurs.
Borgward: Carl Borgward war ein genialer Auto-Konstrukteur. Von 1923 bis 1960 konstruierte er 63 verschiedene Fahrzeuge. Am Ende beschäftigte das in Bremen ansässige Unternehmen ca. 20.000 Arbeiter.
1961 jedoch krachte das Unternehmen zusammen. Der Grund war eine kurzfristige Illiquidität.
Das Unternehmen Borgward wurde abgewickelt. Allerdings stellte sich nach der Abwicklung heraus, dass sämtliche Forderungen zu 100% bedient werden konnten. Das Unternehmen war daher eigentlich wirtschaftlich solide bei seinem Zusammenbruch. Nur diese kurze Phase der mangelden Liquidität führte zum Zusammenbruch eines ansonsten kerngesunden Unternehmens.
AEG: Die AEG-Telefunken AG verlor durch die Teilung Deutschlands erhebliche Vermögensbestandteile. Sie erfuhr dadurch, insbesondere im Vergleich zum Rivalen Siemens, erhebliche wirtschaftliche Nachteile, die verhinderten, dass das Unternehmen wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen konnte. Am 18. September 1983 erfolgte daher der Fortsetzungsvergleich.
Das erwerbswirtschaftliche Prinzip
Das Ziel des Unternehmens ist es, einen Gewinn zu erzielen, also mehr Einnahmen wie Ausgaben zu erzeugen. Das kann durch eine hohe Rentabilität erreicht werden, die zu einem hohen absoluten Gewinn führt.
Der Gewinn eines Unternehmens sind die Umsätze abzüglich der Kosten, wobei sich die Umsätze als Verkaufsmenge x Verkaufspreis ergeben.
Es können unterschiedliche Rentabilitäten unterschieden werden. Es kann eine Eigenkapitalrentabilität definiert werden, die sich aus Gewinn/Eigenkapital ergibt.
Außerdem kann eine Umsatzrentabilität bestimmt werden aus dem Gewinn/Umsatz.
Der Return on Investment ergibt sich aus dem Gewinn/Kapital.
Die Teilaufgaben des betrieblichen Geschäftsprozesses
Der betriebliche Geschäftsprozess zur Erzeugung der Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens umfasst die Teilaufgaben Beschaffung, Lagerung, Erzeugung, Absatz, Finanzierung, Personal, Technologieentwicklung und Leitung.
Beschaffung: Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung der Betriebsmittel und der Einkauf der Werkstoffe.
Lagerung: Die Lagerung umfasst das Lagern von Betriebsmitteln und Werkstoffen vor der Erzeugung der Produkte und das Lagern der Halb- und Fertigprodukte.
Erzeugung: Durch den Herstellprozess werden die Produkte zum Verkauf hergestellt bzw. die Dienstleistungen bereitgestellt.
Absatz: Der Absatz umfasst das Marketing, also das Bewerben der Produkte des Unternehmens, und die Vertriebslogistik.
Finanzierung: Es ist auf eine stets ausreichende Liquidität des Unternehmens zu achten.
Personal: Eine wichtige Aufgabe ist es, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und das Stammpersonal weiterzuqualifizieren.
Technologieentwicklung: Die Technologieentwicklung hat die eigenen Produkte technologisch weiter zu entwickeln. Dies kann durch Eigenentwicklungen erfolgen oder dadurch dass Fremdtechnologie lizenziert wird.
Leitung: Die Leitung hat für die einzelnen Funktionen des Unternehmens Teilziele vorzugeben und deren Tätigkeiten zu koordinieren.
Technologiemanagement
Technologie betrifft die Zweck-Mittel-Beziehung und stellt spezifisches Problemwissen dar. Technik hingegen ist eine konkrete Anwendung und ist eine Einzelanwendung der Technologie.
Es können verschiedene Entwicklungsphasen einer Technologie unterschieden werden:
Entstehungsphase: In der Entstehungsphase stellt eine Technologie Wissen dar, das sich gerade aus der Forschung ergeben hat.
Wachstumsphase: Die Technologie hat sich bereits etabliert und wird allgemein als wesentliche Technologie anerkannt.
Reife-/Altersphase: Die Technologie wird von allen Wettbewerbern beherrscht. Es ergeben sich keine Differenzierungsvorteile mehr durch die Anwendung der Technologie.
Arten von Innovationen
Es können folgende Arten von Innovationen unterschieden:
Verfahrensinnovation: Eine Verfahrensinnovation ist ein neues und verbessertes Produktionsverfahren. Hierdurch wird der betriebliche Produktionsprozess bzw. die Ablauforganisation des betreffenden Unternehmens optimiert.
Strukturinnovation: Durch eine Strukturinnovation ergibt sich eine Änderung der Aufbauorganisation des Unternehmens. Außerdem werden Weiterqualifizeirungen des Personals als Strukturinnovation bezeichnet.
Prodduktinnovation: Eine Produktinnovation ist die klassische Innovation, bei der eine neuartige Erfindung zu einem marktreifen Produkt entwickelt wird. Unter einer Produktinnovation wird auch die Entwicklung einer Dienstleistung verstanden.
Durchbruchsinnovation: Unter einer Durchbruchsinnovation wird eine richtungsweisende Innovation verstanden, die sehr zu Nachahmern führt.
Strategische Erfolgsposition
Eine Strategische Erfolgsposition ist eine spezifische Fähigkeit eines Unternehmens, durch die sie gegenüber der Konkurrenz dauerhaft überdurchschnittliche Erfolge erzielen wird. Eine Strategische Erfolgsposition erfüllt folgende Bedingungen:
Differenzierung: Durch die SEP zeichnet sich das Unternehmen gegenüber dem Wettbewerb aus. Hierdurch erfährt das Unternehmen eine besondere Eigenschaft, die unverwechselbar ist.
Nachahmbarkeit: Eine SEP ist nur schwer nachahmbar. Ein Schutz gegenüber Imitation kann sich beispielsweise durch Patente und Gebrauchsmuster ergeben. Diese verhindern für maximal 20 Jahre eine Nachahmung des patentierten Gegenstands.
Kundennutzen: Eine SEP führt zu einem hohen Kundennutzen.
Cash-Flow: Eine SEP führt zu einem hohen Cash-Flow.
Leitsätze zum Aufbau von Strategischen Erfolgspositionen
Strategische Erfolgspositionen können für ein Unternehmen eine bedeutsame Rolle spielen. Entsprechend sollte große Aufmerksamkeit auf den Aufbau und den erhalt von SEPs gelegt werden. Hierzu können folgende Leitsätze aufgestellt werden:
Unternehmenserfolg: Die SEPs bestimmen im Wesenlichen den Erfolg des Unternehmens.
Ressourcen: SEPs erfordern zu Ihrem Aufbau und Erhalt die Zuordnung der meisten Ressourcen eines Unternehmens.
Anzahl: das Unternehmen muss sich beschränken. Angesichts des Aufwands des Aufbaus und des Erhalts von SEPs können nur wenige SEPs aufgebaut werden.
Konzentration: Es können nur dann SEPs aufgebaut werden, wenn sämtliche Teile des Unternehmens aktiv mitwirken.
Zeit: SEPs können nicht einfach aufgebat werden. Entsprechend erfordert deren Aufbau Zeit.
Pflege: SEPs müssen laufend gewartet bzw. erhalten werden.
Erarbeitung einer Unternehmensstrategie
Eine Unternehmensstrategie kann in vier Schritten erarbeitet werden:
Informationsanalyse: Zunächst ist das Unternehmen und dessen Umwelt zu analysieren. Hierbei ist festzustellen, welche Stärken und Schwächen das Unternehmen hat. Wie ist die Kostenstruktur? Welches Personal mit welcher Qualifikation ist verfügbar? Außerdem ist zu klären, welche Strategische Erfolgspotentiale das Unternehmen hat.
Strategieentwicklung: Es wird eine Leitidee entwickelt und die zu erarbeitenden Strategischen Erfolgspotentiale bestimmt. Außerdem wird ein Zeitplan zur Realisierung der SEPs erarbeitet.
Strategieumsetzung: Es werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie erarbeitet. Insbesondere wird ein Zeit- und Kapazitätsplan für die erforderlichen Ressourcen aufgestellt.
Strategieüberprüfung: Die Anwendung der Unternehmensstrategie ist nie abgeschlossen. Es muss laufend eine Kontrolle und Anpassung an sich ändernde Unternehmens- und Umweltbedingungen vorgenommen werden.
Die Wahl des betrieblichen Standorts
Die Standortwahl eines Unternehmens bzw. Betriebs stellt ein Entscheidungsproblem dar. Zur Lösung dieses Entscheidungsproblems sollten zunächst die Mindestanforderungen definiert werden, die ein Standort erfüllen muss. In einem zweiten Schritt sind die möglichen Standorte zu bestimmen. Es werden dann für jeden Standort die ortsabhängigen Faktoren bestimmt. Es können mehrere Standortfaktoren unterschieden werden:
Transportkosten: Die Belieferung des Betriebs mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen führt zu Transportkosten, die je nach Infrastruktur des Orts unterschiedlich sein können.
Arbeitskräfte: Die Kosten für Arbeitskräfte können regional in einem Land schwanken.
Steuern: Bei der Standortwahl sind die aktuellen Steuern, insbesondere Gewerbesteuer, zu berücksichtigen.
Die Wahl der Rechtsform
Ein Unternehmer hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen:
Einzelunternehmer: Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen für seine Unternehmung.
Offene Handelsgesellschaft: Bei der offenen Handelsgesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen. Alle Personen haften mit ihrem gesamten Vermögen.
Kommanditgesellschaft: Bei der Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär mit seinem gesamten Vermögen. Der Komplementär führt das Unternehmen. Der Kommanditist hat nur eine Kontrollfunktion.
GmbH: Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann selbst klagen und verklagt werden.
UG: Eine UG kann als eine Vorform der GmbH verstanden werden, wobei aus der UG ein GmbH wird, falls sie erfolgreich ist.
Kooperation und Konzentration von Unternehmen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Kooperation oder eine Konzentration von Unternehmen durchzuführen:
Kartell: Durch ein Kartell ergibt sich eine Kooperation von Unternehmen durch eine Absprache. Die Unternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Durch das Kartell wird der Wettbewerb zwischen den Unternehmen zumindest beschränkt. Sehr oft sind Kartelle rechtlich nicht zulässig.
Verbundene Unternehmen: Ein Unternehmen kann ein anderes kontrollieren, beispielsweise dadurch, dass es die Mehrheit an dem Unternehmen hält oder dadurch, dass es auf eine andere Weise einen herrschenden Einfluß auf das Unternehmen ausübt.
Fusion: Eine Fusion von zwei Unternehmen kann auf zweierlei Weise erfolgen. Zum einen können die Unternehmen ein neues gemeinsames Unternehmen gründen. Zum anderen kann ein Unternehmen das andere Unternehmen aufnehmen.
Konsortium: Bei einem Unternehmen schließen sich Unternehmen für die Dauer eines Projekts zusammen, um dieses Projekt zu bearbeiten. Ein Beispiel kann der Bau eines Hotels sein.
Arbeitsplatzgestaltung
Monotone Arbeitsabläufe können sehr effizient sein. Allerdings kann die Monotonie zu einer Belastung des entsprechenden Mitarbeiters führen. Hierdurch können die Effizienzgewinne verlorengehen. Durch drei Änderungen der Arbeitsplatzgestaltung kann diesem Effizienzverlust entgegen gewirkt werden:
Job Enrichment: Die Arbeit wird durch höherwertige Planungs- und Kontrollaufgaben bereichert. Insbesondere kann der Arbeitsplatzinhaber seine Tätigkeiten selber planen und eine eigenständige Qualitätskontrolle durchführen.
Job Enlargement: Der Arbeitsplatzinhaber erhält zusätzliche gleichwertige Tätigkeiten. Hierdurch wird der quantitative Umfang erweitert.
Job Rotation: Verschiedene Arbeitsplatzinhaber tauschen ihre Arbeitsplätze in einem regelmäßigen Rythmus. Alternativ kann der Arbeitsplatzwechsel in einer freien Zeit- und Reihenfolge erfolgen.
Der Mensch im Betrieb
Der Mensch im Betrieb ist kein Roboter. Eine wichtige Aufgabe des Managements ist es, die Mitarbeiter zu motivieren. Hierzu ist ein Verständnis des Menschen im Betrieb erforderlich:
Anreiz-Beitrags-Theorie von Simon: Ist ein Arbeitsverhältnis für einen Mitarbeiter in der Weise gestört, dass sein Gehalt zu gering bezüglich der Arbeitsbelastung ist, reagiert der Mitarbeiter entweder durch Anpassung oder durch Manipulation.
Theorie der Leistungsmotivation: Einem Erfolgssucher sollten Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrads zugewiesen werden. Einem Misserfolgsmeider sollten einfache oder besonders schwierige Aufgaben anvertraut werden.
Herzbergs Motivatoren: Die Zufriedenheit eines Mitarbeiters kommt aus seiner Arbeit. Unzufriedeheit folgt aus den Arbeitsbedingungen.
Informelle Beziehungen in der Gruppe eines Unternehmens
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens gleichberechtigt. Allerdings ergeben sich informelle Beziehungen, die zu einem informellen Verhalten der Mitarbeiter führt. Diese informelle Struktur kann neben der offizellen Hierarche bestehen bzw. diese sogar außer Kraft setzen. Es ergeben sich folgende Merkmale der informellen Struktur:
Gruppenmeinung: Durch die gegenseitige Kontrolle der Mitglieder der Gruppe ergibt sich eine soziale Nivellierung, die zu einer vorherrschenden Gruppenmeinung führt.
Arbeitsablauf und Arbeitsleistung: Durch die Gruppenmeinung wird der Arbeitsablauf und die Arbeitsleistung bestimmt.
Orientierungsmaßstab: Der Orientierungsmaßstab für die Gruppe ist der Durchschnittsarbeiter. Der schlechteste und der beste Arbeiter sind soziale Außenseiter.
Leistungsniveau: Die Mitarbeiter, die informell oben stehen, arbeiten weniger und diejenigen Mitarbeiter, die sozial unten stehen, müssen mehr arbeiten.
Führungsstile
In Unternehmen gibt es Führungspersönlichkeiten, die für das Wohl oder Wehe eines Unternehmens eine entscheidende Rolle einnehmen. Die Art und Weise der Führung der Führungspersönlichkeiten kann als Führungsstile charakterisiert werden. Es können insbesondere folgende Führungsstile unterschieden werden:
Bürokratischer Führungsstil: Bei dem bürokratischen Führungsstil bestimmen geschriebene Regeln das Verhältnis des Vorgesetzten zu seinen Mitarbeitern.
Patriarchalischer Führungsstil: Eine Sicht von Vater zu seiner Familie bestimmt das Verhältnis des "Chefs" zu seinen Mitarbeitern.
Charismatischer Führungsstil: Die Führungspersönlichkeit wird allgemein durch ihre souveräne Art akzeptiert.
Autoritativer Führungsstil: Bei diesem Führungsstil gibt es keine Mitwirkung der Mitarbeiter. Der Chef bestimmt alles und jedes Detail.
Kooperativer Führungsstil: Der Chef ist einer unter gleichen. Es herrscht weitgehend Mitwirkung an allen Entscheidungen.
Preispolitik
Es können grundsätzlich zwei unterschiedliche Preispolitiken bestimmt werden:
Skimming-Strategie: Bei der Skimming-Strategie wird zunächst ein hoher Preis angesetzt. Dieser hohe Preis kann im Laufe des Produktlebenszyklus reduziert werden. Hierdurch kann trotz hoher Entwicklungskosten schnell der Break-Even erreicht werden. Preissenkungen können vorgenommen werden, wenn Wettbewerber in den Markt eindringen. Hierdurch kann eine Preisführerschaft erlangt werden.
Penetrations-Strategie: Es wird zunächst ein geringer Preis angesetzt, der im Laufe der Zeit erhöht wird. Hierdurch wird sehr schnell ein hoher Marktanteil erzielt. Die hohen Produktionszahlen ermöglichen die Kosten gering zu halten.
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Im Rechnungswesen werden folgende 8 Grundbegriffe unterschieden:
Auszahlung: Eine Auszahlung ist ein Zahlungsvorgang, bei dem das Unternehmen der Zahlende ist.
Ausgabe: Eine Auszahlung stellt eine Ausgabe dar. Das Entstehen einer Verbindlichkeit wird ebenfalls als Ausgabe verstanden.
Aufwand: Als Aufwand wird der bewertete Verzehr von Werten bezeichnet.
Kosten: Kosten ergeben sich durch einen sachzielbezogenen Werteverzehr. Kosten entstehen daher nur, falls ein Verbrauch an Werten aufgrund der betrieblichen Leistung entsteht.
Einzahlung: Eine Einzahlung entsteht durch einen Zufluss durch einen Zahlungsvorgang.
Einnahme: Eine Einnahme ist eine Einzahlung und eine Forderung.
Ertrag: Ein Ertrag ergibt sich bewerteter Wertezugang.
Leistung: Eine Leistung ergibt sich durch das betriebliche Wirtschaften.
GRUNDLAGEN DES INNOVATIONSMANAGEMENTS
Es wird erläutert, was eine Innovation ist und wie sich Innovationen ergeben können. Außerdem wird beschrieben, wie ein Innovationsmanagement in einem Unternehmen installiert werden kann und welche Erfolgsfaktoren es für ein erfolgreiches Innovationsmanagement gibt.
Was ist eine Innovation?
Eine Innovation ist eine am Markt erfolgreich realisierte neue Idee. Durch die Innovation erfährt der Nutzer einen erheblichen Vorteil.
Innovationen können sich dadurch ergeben, dass neue Technologien entwickelt werden (Technology Push) oder dadurch, dass der Markt danach verlangt (Demand Pull).
Es gibt unterschiedliche Innovationen, nämlich Produktinnovationen, Serviceinnovationen und Prozessinnovationen. Prozessinnovationen können beispielsweise neue Herstellweisen sein. Prozessinnovationen können auch Dienstleistungsinnovationen sein, bei denen eine innovative Dienstleistung dem Markt angeboten werden. Es können inkrementale und radikale Innovationen unterschieden werden.
Technology Push Demand Pull Inkrementale Innovation Radikale Innovation
Was ist Innovationsmanagement?
Das Innovationsmanagement umfasst alle Aktivitäten eines Unternehmens, um Innovationen zu erzeugen, zu schützen und zu verwalten.
Das Innovationsmanagement hat zunächst für positive Rahmenbedingungen für Innovationen zu sorgen.
Außerdem ist es Teil des Innovationsmanagements, eine geeignete Innovationsstrategie zu erstellen.
Schließlich ist ein Innovationsprozess derart aufzusetzen, dass für das Unternehmen geeignete Innovationen erzeugt werden können.
Ein letzter Schritt des Innovationsmanagements ist die Durchführung einzelner Innovationsprojekte.
Innovationsmanagement im Unternehmen
Aus der Sicht einer Unternehmensleitung beginnt die Innovation nicht mit der Kreierung von Innovationen, sondern mit der Erstellung einer Innovationsstrategie.
Innovationen werden daher strategisch geplant. Es wird ein Korridor festgelegt, in dem nach Innovationen gesucht und geforscht wird.
In einer ersten Phase, der Konzeptfindungsphase, werden Ideen erzeugt und gesammelt.
In einem nächsten Schritt werden die geeignetsten Ideen herausgefiltert. Diese ausgewählten Ideen führen zu Vorprojekten. Die Ideen, die die Vorprojektphase erfolgreich überwunden haben, werden zuende entwickelt. Hierbei ergibt sich ein Innovationsbündel, bei dem nicht nur das eigentliche Produkt, sondern auch dessen Verpackung, die Logistik und das Marketing definiert wird. Schließlich erfolgt die Markteinführung.
Erfolgsfaktoren für Innovation
Es können unterschiedliche Faktoren ausgemacht werden, die als Voraussetzung für den Erfolg einer Innovation angesehen werden können. Folgende Erfolgsfaktoren gibt es:
Technologische Synergien: Werden Innovationen zu einem technischen Gebiet entwickelt, auf dem das Unternehmen bereits technologisch führend ist, kann von einem hohen Innovationsgrad der Innovation ausgegangen werden.
Synergien in Marketing und Vertrieb: Hat das Marketing und der Vertrieb zu einem ähnlichen Produkt bereits profunde Erfahrungen, erhöht das die Erfolgschancen des Produkts.
Attraktivität des Zielmarkts: Ist die Innovation für einen attraktiven Markt vorgesehen, kann von hohen Marktchancen ausgegangen werden.
Features mit Pfiff: Hat das Produkt besondere Features, die den Anwender begeistern können, stellt dies einen Erfolgsfaktor dar.
INNOVATIONSSTRATEGIEN
Für ein Unternehmen ist es sehr wichtig, dass Innovationen entwickelt werden, die das Unternehmen voranbringen. Hierzu sind Innovationsstrategien erforderlich, die die Schöpfung relevanter Innovationen sicherstellen. Es werden die Methoden und Vorgehensweisen zur Erarbeitung und Umsetzung von Innovationsstrategien erläutert.
Bedeutung von Innovationsstrategien
Ein Unternehmen hat eine Unternehmensstrategie. Das Unternehmen sollte auch eine Innovationsstrategie haben, wobei die Innovationsstrategie ein Teil der Unternehmensstratgie ist. Die Innovationsstrategie muss sich daher in eine übergeordnete Unternehmensstrategie einordnen.
Die Innovationsstrategie ist von der Innovationsplanung zu unterscheiden. Bei der Innovationsplanung handelt es sich um die kurzfristige Planung. Eine Innovationsstrategie gibt im Gegensatz dazu, die Richtung vor, in der das Innovationsmanagement sich bewegen soll.
Die Innovationsstrategie ist dadurch durch eine Langfristigkeit und Kontinuität gekennzeichnet. In ihr kommt eine Bündelung und Kokussierung der Ressourcen des Unternehmens für das Innovationsmanagement zum Ausdruck.
Vision Unternehmenskultur Unternehmensstrategie Innovationsstrategie
Innovationsstrategische Möglichkeiten
Damit eine Innovationsstrategie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen Vorarbeiten durchgeführt werden.
Insbesondere sollte die Unternehmenskultur innovationsfreundlich sein. Überhaupt stellt die Unternehmenskultur eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, dass sich ein Unternehmenserfolg einstellen kann.
Besonders innovationsfeindlich ist sogenanntes "Silo-Denken". "Silo-Denken" zeigt sich besonders daran, dass erbitterte Kämpfe um "eigene" Ressourcen geführt werden, bei denen die Berücksichtigung "fremder" Interessen vollständig ignoriert werden. Ein weiteres Kennzeichen ist das "Not-invented-here-Syndrom" bei dem nur solche Innovationen firmenintern gewürdigt werden, die selbst entwickelt wurden. Insgesamt ist eine mangelnde Kommunikation über Abteilungsgrenzen hinweg, ein Zeichen für eine wenig innovationsfreundliche Unternehmenskultur.
Unternehmenskultur Innovationstiming
Analyse der Ausgangssituation
Vor der Einführung der Innovationsstrategie sollten Sie eine Bestandsaufnahme durchführen. Hierdurch ergibt sich die Grundlage für die Erarbeitung einer Innovationsstrategie.
Eine Innovationsstrategie enthält letzen Endes die Aufgaben, die zu erfüllen sind, damit das eigene Unternehmen die Innovationen liefern kann, die für das weitere Wachstum des Unternehmens erforderlich sind.
Es ist daher auch klar, dass Punkte, die bereits als innovationsfreundlich ausgemacht werden können, in der Innovationsstrategie keinen Schwerpunkt einnehmen müssen.
Es werden verschiedene Methoden vorgestellt, um die Ausgangssituation des Unternehmens zu beurteilen, und zwar die Stärekn-Schwächen-Analyse, das Konzept der Kernkompetenzen und die Gap-Analyse.
ALLES ZUM FÜHREN EINES UNTERNEHMENS
Es werden die wesentlichen Informationen zum Führen eines Unternehmens vermittelt. Angefangen von den Grundlagen des Wirtschaftens bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung.
Grundlagen des Wirtschaftens
In diesem Kapitel wird das Spannungsfeld der Betriebe innerhalb der Wirtschaft behandelt. Insbesondere werden die verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) beschrieben und die Internationalisierung bzw. Globalisierung dargestellt. Außerdem werden die möglichen Betriebstypen und –klassen erläutert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieses Kapitels ist die Zielhierarchie eines Unternehmens und der Zielbildungsprozess. Es werden außerdem die Unternehmenskultur und das Unternehmensleitbild als Zielvorgaben besprochen. Wirtschaftslichkeitskalküle, Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Rendite, Liquidität, Sicherheit und maximaler Shareholder-Value sind weitere Themen.
Stakeholder Gründe der Internationalisierung Gründe der Globalisierung Betriebstypen Produktionsfaktoren Bedürfnisklassen nach Maslow Zielbeziehungen Theorie, Technologie und Technik Entwicklungsphasen von Technologien Arten von Innovationen Wie entstehen Innovationen Radikale und inkrementale Innovationen Phasen des Produktinnovationsprozesses Merkmale von Dienstleistungen Quality Function Deployment Kano-Methode TRIZ Target Costing Wertanalyse Verkürzung der Projektzeiten Teilzielgruppen im Diffusionsprozess Portfolioanalyse zur Strategiebildung Corporate Identity Unternehmenskultur Typen von Unternehmenskulturen Ökonomisches Prinzip Produktivität Wirtschaftlichkeit Rentabilität Liquidität Anlagenintensität Eigenkapitalquote Verschuldungsgrad
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Aufgabe einer Kostenrechnung ist es, den Unternehmer bei der Führung seines Unternehmens zu unterstützen. Das Ziel der Kostenrechnung ist es, festzustellen, ob im vergangenen Leistungszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) wirtschaftlich gearbeitet wurde. Insbesondere sollen Schwachstellen nach Kostenstellen und Umsatzträgern ersichtlich werden. Die Kostenrechnung ist im Unterscheid zum externen Rechnungswesen zu sehen, das für Externe (Finanzamt, Aktionäre, etc.) Informationen erstellt. Das Rechnungswesen dient ausschließlich der internen Information.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird im Gegensatz zum internen Rechnungswesen der Finanzbuchhaltung als internes Rechnungswesen bezeichnet. Hiermit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung ausschließlich dazu dient, die eigene Unternehmensführung über den Zustand des Unternehmens insgesamt bzw. bezüglich einzelner Unternehmensteile oder Produkte zu informieren. Die sich ergebenden Daten der Kosten- Leistungsrechnung werden üblicherweise nicht nach "außen" gegeben. Die Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung ist es daher, Auskunft über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu geben.
Auszahlung/Einzahlung Ausgaben/Einnahmen Aufwand/Ertrag Kosten/Leistung Grundsätze der Kostenrechnung Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung
Sie benötigen mehr Informationen zur Kosten- und Leistungsrechnung: Dann besuchen Sie unsere Spezial-Website zur Kosten- und Leistungsrechnung. Kosten- und Leistungsrechnung
Qualitätsmanagement
Der Begriff der Qualität ist für jedes Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Ein Unternehmen, das sich nicht durch eine hohe Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen auszeichnet, wird keinen dauerhaften Erfolg am Markt erzielen können. Ein Unternehmen, das nicht ein effizientes Qualitätsmanagement unterhält, wird seine Kunden verlieren und keine neuen Kunden gewinnen können.
Zunächst wird der Begriff der Qualität von mehreren Perspektiven beleuchtet und eine Definition vorgestellt. Danach werden wichtige Erkenntnisse der Qualitätsforschung in chronologischer Reihenfolge präsentiert. Insbesondere wird der Taylorismus, das Deming-Rad und Jurans Qualitätsphilosophie erläutert.
Definition der Qualität Taylorismus Deming-Rad Jurans Qualitätsphilosophie
Sie benötigen mehr Informationen zum Qualitätsmanagement: Dann besuchen Sie unsere Spezial-Website. TQM
Technologiemanagement
Das Technolgiemanagement beschäftigt sich mit der Technologiebeobachtung, der Technolgieplanung, der Technologieverwaltung, der Technologiebewertung und der Technologieverwertung.
Methoden im Technologiemanagement stellen Instrumente dar, um Daten derart aufzubereiten, dass Entscheidungen des Managements auf einer sicheren Basis erfolgen können. Man sollte sich dabei jedoch keinen Illusionen hingeben. Es besteht immer das Risiko, dass falsche Daten, falsch verarbeitet durch in der jeweiligen Situation ungeeignete Methoden zu falschen Entscheidungsempfehlunegn führen. Das Management sollte daher stets ein vernünftiges Maß an Vorsicht walten lassen. Allein an der großan Anzahl an möglichen Methoden kann erkannt werden, dass sich leicht Fehler aufgrund einer falschen Wahl einschleichen können. Diese Überlegungen rechtfertigen natürlich nicht, nicht systemantisch Entscheidungen des Managements vorzubereiten.
Es gibt für sämtliche Phasen des Technologiemanagements, also Technologiefrüherkennung, Technologieentwicklung, Technologieplanung und Technologiebewertung, geeignete Methoden. Eine Methode zur Anwendung bei dem Technologiemanagement umfasst typischerweise drei Schritte. Zunächst erfolgt eine Analyse und eine Beschaffung von Informationen. In einem zweiten Schritt werden die daten sortiert und bewertet. Der Abschluss bildet die Empfehlung von Handlungsalternativen
Kondratieff-Zyklen Technologielebenszyklen Basiskurve des Gartner Hype Cycle Prognosemethoden Qualitative Prognosetechnik Quantitative Prognosetechnik Top-Down-Prognose Bottom-Up-Prognose Quantitative Verfahren Qualitative Verfahren
Projektmanagement
Ein Unternehmen erstellt typischerweise ein festes Produktsortiment. Ein Unternehmen beschäftigt sich daher vorwiegend mit Standardprozessen und Routinetätigkeiten. Allerdings kann es durchaus auch vorkommen, dass ein größeres Einzelvorhaben zur Bearbeitung anliegt. Im Sondermaschinenbau kann das auch die Regel sein. Die effiziente Bearbeitung von Routinetätigkeiten und das Durchführen eines größeren Einzelvorhabens, eines Projekts, stellen komplett unterschiedliche Anforderungen an das Unternehmen. Dem Unternehmen muss klar sein, dass die erfolgreiche Durchführung eines Projekts nur mit einem anderen Strauß an Methoden gelingen kann.
Die auf Dauer ausgelegte organisation eines Unternehmens wird den Anforderungen eines Projekts in der Regel nicht gerecht. Erfolgt keine konsequente Projektplanung und -steuerung wird sich ein Reigen an Schreckensszenarien ergeben, die den Erfolg des Projekts insgesamt gefährden können.
Ein Projekt stellt häufig die lösung eines komplexen, interdisziplinären Problems dar. Projektmanagement ist daher ein Führungskonzept, das bereichsübergreifend ausgelegt ist. Die Methoden des Projektmanagements können wesentlich zum erfolgreichen Abschluss eines Projekts beitragen.
Ein Projekt sollte in Projektphasen mit Meilensteinen unterteilt werden. Das Überprüfen des Erreichens der Meilensteine bezüglich der Kriterien Zeit und Kosten stellt einen wesentlichen Teil des Projektmanagements dar. Es sollte vor Beginn des Projekts die Meilensteine festgelegt werden. Diese ergeben sich aus der Zieldefinition für das Projekt. Eine Projektplanung kann beispielsweise mit der Netzplantechnik, der Zeit- und Terminplanung oder dem Balkendiagramm (Gantt-Diagramm) erfolgen. Die Projektplanung erfordert außerdem eine Aufwandsschätzung, einen Einsatzmittelbedarf, einen Kapazitätsabgleich und eine Kostenkalkulation. Das Projekt muss bezüglich der Aufbauorganisation definiert werden. Eine Projektleitung kann als Stabsstelle oder Linienstelle erfolgen. Der laufende Fortschritt des Projekts muss überwacht werden. Es erfolgt eine Projektfortschrittskontrolle und eine Projektberichtserstattung. Zu einem erfolgreichen Projekt gehört der geordnete Abschluß des Projekts durch einen Abschlußbericht und die Übergabe des Projekts.
Projekt Projektphasen Meilensteine Lastenheft/Pflichtenheft Planung der Projektabwicklung Projektstrukturierung Netzplantechnik Vorgangsknotennetz kritischer Weg Balkenplan/Gantt-Diagramm
Unternehmensführung
Dieses Kapitel beschäftigt sich insbesondere mit dem Begriff der Strategischen Erfolgsposition. Es werden die Merkmale einer Strategischen Erfolgsposition erläutert. Außerdem wird beschrieben, wie mittels vier Schritten eine Unternehmensstrategie erarbeitet werden kann. Diese vier Schritte, nämlich die Informationsanalyse, die Strategieentwicklung, die Strategieumsetzung und die Strategieüberprüfung wird detailliert vorgestellt.
Die zunehmende Globalisierung und der sich daraus ergebende internationale Wettbewerb stellt eine Herausforderung für jedes Unternehmnen dar. Die Unternehmensumwelten ändern sich immer schneller, das Steuern eines Unternehmens wird daher zu einer anstrengenden und nervenaufreibenden Aufgabe, die ein hohes Maß an Prognosefähigkeit und Selbstvertrauen erfordert. Ein Selbstvertrauen kann sich aus dem Beherrschen grundlegender Kenntnisse der Unternehmensführung speisen. Eine intuitive Prognosefähigkeit ist eine Gabe, die wahrscheinlich selten gesät ist und ebenso wahrscheinlich selten zu einer korrekten Vorhersage führen wird. Es können Mittel der Unternehmensführung angewandt werden, die die Prognosetätigkeit auf ein professionelles Fundament setzen. Ein Unsicherheitsfaktor, eventuell sogar ein hoher Unsicherheitsfaktor, muss dennoch hingenommen werden. Diese Instrumente und Hilfsmittel kann das Kapitel Unternehmensführung bereitstellen.
Businessplan POSDCORB-Klassifikation klassischer Fünferkanon Aufbauorganisation Ablauforganisation Führungsstile Management-by-Konzepte Anspruchsgruppen Fünf-Kräfte-Modell 7-S-Modell Wertkettenanalyse Kennzahlen in der Unternehmensführung PIMS-Datenbank Kernkompetenzen Achtstufiges Geschäftsmodell Grundlagen strategischer Unternehmensführung Eigenschaften von SEPs Leitsätze zum Aufbau von SEPs Vier Schritte zur Unternehmensstrategie Inhalte der Unternehmensanalyse SWOT-Analyse Inhalt einer Unternehmensstrategie Leitidee Strategische Stoßrichtungen Drei strategische Grunddimensionen Synergiebezogene Strategien Integrationsgerichtete Strategien Vorgehen bei der Strategieentwicklung Change Management Strategien der Veränderung Strategieüberprüfung Erfahrungskurve Portfolioanalyse nach Boston Consulting Group Portfolioanalyse nach McKinsey Lebenszyklus-Portfoliomatrix Produktlebenszyklus Strategische Alternativen nach Ansoff Wettbewerbsstrategien nach Porter Generische strategische Gruppen
Organisation
Der Begriff der Organisation ist sehr weit. Hier soll der Begriff Organisation in betriebswirtschaftler Hinsicht erläutert werden. Es wird also dargestellt, wie eine betriebliche Organisation aussehen kann und welche Vorteile und Nachteile sich aus einer speziellen Organisationsform sich für das betreffende Unternehmen ergibt. Hierbei muss klar sein, dass es keine absoluten Ergebnisse geben kann. Die Eignung einer Organisationsform hängt immer auch von der Art des Unternehmens, seiner Größe, seinem Leistungsspektrum, etc. ab.
Eine betriebliche Organisation kann Freiräume für betriebliches Gestalten schaffen oder im schlechtesten Fall das Unternehmen in seiner Entwicklung behindern. das Thema der Organisation ist daher, insbesondere im nachteiligen Fall, von besonderer Bedeutung. Eine stiefmütterliche Behandlung dieses Themas kann für das betreffende Unternehmen verhängnisvoll werden. Insbesondere sollte die gewählte Organisation zu den Geschäftszielen und der Unternehmensstrategie passen.
Organisation Disposition Improvisation Bürokratieansatz Taylorismus Linien- und Stabsorganisation Informelle Organisation Aufbauorganisation Funktionale Organisation Divisionale Organisation Matrixorganisation Projektorganisation Centerorganisation Ablauforganisation
Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
In diesem Kapitel werden die vier wesentlichen Schutzrechtsarten, nämlich Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs erläutert. Insbesondere findet eine Abgrenzung der Schutzrechtsarten zueinander statt. Es werden auch die Voraussetzungen erläutert, die vorliegen müssen, damit das entsprechende Schutzrecht erworben werden kann bzw. rechtsbeständig ist.
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung: Patent
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Markenanmeldung: Marke
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Gebrauchsmusteranmeldung: Gebrauchsmuster
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Designanmeldung: Design
Sie wollen wissen, wie Ihre europäische Patentanmeldung abzufassen ist und wie das Europäische Patentamt arbeitet: EP-Patent.de
Sie möchten ein europäisches, ein inernationales oder ein ausländischen Patent anmelden? Nutzen Sie unser internationales Anwaltsnetzwerk: PCT-Netzwerk
Hier finden Sie einfach zu lesende Kommentierungen der relevanten Gesetze:
deutsches Patentgesetz Markengesetz europäisches Patentgesetz internationales Patentgesetz Gebrauchsmuster Design Arbeitnehmererfinder
Patentstrategien
Es können fünf unterschiedliche Patentstrategien unterschieden werden, und zwar die Angriffsstrategie, die Absicherungsstrategie, die Motivierungsstrategie, die Reputationsstrategie und die finanzielle Strategie. Die Strategien können auch gleichzeitig verfolgt werden, wobei die Gewichtung variiert werden kann.
Angriffsstrategie
Eine Angriffsstrategie wird verfolgt, wenn das Verbietungsrecht der eigenen Schutzrechte exzessiv genutzt werden soll. Hierzu werden mögliche Varianten einer Technologie geschützt, auch wenn von vorne herein klar ist, dass diese nicht genutzt werden soll, bzw. einen Marktbereich betrifft, der nicht bedient werden soll. Diese Sperrpatente dienen ausschließlich der Behinderung der Wettbewerber.Absicherungsstrategie
Eine Absicherungsstrategie wird verfolgt, wenn die eigene Geschäftstätigkeit abgesichert werden soll. Es werden nur solche Patente angestrebt, die selbst genutzt werden sollen und es wird ein möglichst enges Netz an Patenten für diesen Bereich angestrebt.Motivierungsstrategie
Die Patente dienen der Motivation der eigenen Mitarbeiter, insbesondere der Mitarbeiter der Entwicklungsabteilung. Durch die Anmeldung selbst von kleinen Erfindungen wird den eigenen Mitarbeitern die Wertschätzung ihrer Arbeit signalisiert.Reputationsstrategie
Durch eine möglichst große Anzahl an Patenten wird gezeigt, dass die eigene Forschung und Entwicklung sehr aktiv betrieben wird und eine offensive Erschließung der Zukunftsmärkte betrieben wird.Finanzielle Strategie
Durch eine Auslizenzierung von Patenten können Lizenzgebühren erwirtschaftet werden.
Sie benötigen mehr Informationen Patentstrategien: Dann besuchen Sie unsere Spezial-Website. Patentstrategien
Phasen eines Unternehmens
Es werden die verschiedenen Phasen eines Unternehmens erläutert. Diese Phasen sind die Gründung als Start-Up, die Entwicklung und das Wachstum, die Krise und die Sanierung.
Die erfolgreiche Gründung eines Unternehmens erfordert eine umfassende Recherche der Bedürfnisse der potentiellen Kunden. Auf Basis dieser Analyse sind strategische Ziele zu definieren, an denen sich das operative Vorgehen orientieren kann. Eine Kontrolle des Erfolgsfortschritts kann durch die Anwendung von Wirtschaftskalkülen ermöglicht werden. Die Wirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Oftmals sind nicht nüchterne Analysen, sondern Hoffnungen und Wünsche der Beginn eines Unternehmens. Es ist nicht falsch mit Engagement und Leidenschaft zu beginnen. Allerdings sollte nach der ersten Phase der Euphorie eine nüchterne Vorgehensweise folgen, wobei immer auch in Betracht gezogen werden sollte, das Vorhaben aufzugeben. Es ist nicht ehrrührig oder gar falsch, viele Geschäftsideen zu prüfen und nur die wenigsten näher zu betrachten und nur die allerwenigsten anzugehen. Im Gegenteil, die Profis handeln genau so. Nicht nur die Gründung ist schwierig. Auch die weiteren Phasen eines Unternehmens bergen Gefahren und benötigen die jeweils richtigen Antworten. Man muss sich dabei bewusst machen, dass alles sich ständig weiterentwickelt und dass es auch für Unternehmen Phasen des Lebenszyklus gibt. Ist einem klar, dass ein Unternehmen sich entwickelt und daher von Phase zu Phase an unterschiedlichen Stellen Anpassungen erfordert, können diese Herausforderungen leichter in den Griff bekommen werden.
Gründung als Start-Up Entwicklung und Wachstum Krise und Sanierung
Hier finden Sie wichtige Informationen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
Formalprüfung
In diesem Kapitel werden die Erfordernisse und das Verfahren betreffend die Formalprüfung europäischer Patentanmeldungen behandelt. Außerdem enthält dieses Kapitel die Bestimmungen zur Form und Ausführung der Zeichnungen und Darstellungen bei europäischen Patentanmeldungen. Es werden auch die Voraussetzungen und Verfahrensweisen zur Akteneinsicht, die Auskunft aus den Akten, die Einsichtnahme in das Europäische Patentregister und die Ausstellung beglaubigter Kopien erläutert.
Die in diesem Teil beschriebenen Prozesse werden von den Formalsachbearbeiter des EPA sowohl in Den Haag als auch in München und Berlin ausgeführt. Insbesondere werden die Vorgehensweisen der Eingangsstelle des EPA erläutert. Diese stellt sicher, dass die europäischen Patentanmeldungen den Formerfordernissen des EPÜ genügen.
Das EPA legt dabei Wert darauf, dass die Formalsachbearbeiter ihre Aufgaben einheitlich und rasch durchführen können. Allerdings dürfen hierbei nicht die Vorschriften des EPÜ außer Acht gelassen werden.
Einreichung von Anmeldungen durch unmittelbare Übergabe oder durch Postdienste Einreichung von Anmeldungen per Fax Weiterleitung von Anmeldungen Nummerierungssysteme für die Anmeldungen Zur Einreichung von Anmeldungen berechtigte Personen Verfahren bei der Einreichung Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags Verspätete Einreichung fehlender Zeichnungen oder fehlender Teile der Beschreibung Vertretung
Recherche
Es werden die vom EPA für europäische Anmeldungen durchgeführten Recherchen erläutert. Neben diesen Recherchen werden vom EPA auch Recherchen im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrags (PCT) durchgeführt.
Die Recherchenabteilung des EPA erstellt einen erweiterten europäischen Recherchenbericht, der neben den Rechercheergebnissen eine Stellungnahme zur Recherche enthält.
Kann eine Recherche nicht durchgeführt werden, fordert die Rechercheabteilung den Anmelder auf, den zu recherchierenden Gegenstand klarzustellen bzw. sogar zu beschränken.
Liegt eine mangelnde Einheitlichkeit vor, erstellt die Recherchenabteilung einen teilweisen Recherchenbericht und eine Stellungnahme zur Patentierbarkeit der in den Patentansprüchen zuerst erwähnten Erfindung bzw. Gruppe von Erfindungen. Außerdem werden die Gründe für die mangelnde Einheitlichkeit dargelegt und der Anmelder aufgefordert, zusätzliche Recherchengebühren zu entrichten.
Die Erteilungsphase eines europäischen Patents kann in die Grundphase der Recherche und der Sachprüfung unterteilt werden.
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Verfahrensrechtliche Aspekte der Sachprüfung
Es wird das allgemeine Prüfungsverfahren beschrieben. Das EPA richtet sich dabei an sein Programm "Early Certainty from Search", wobei vorrangig bereits laufende Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, bevor neue begonnen werden. Außerdem wird zügig erteilt, wenn eine positive Stellungnahme zur Recherche vorliegt.
Mit der Recherche und der Sachprüfung wird sichergestellt, dass die Anmeldung und die Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, den Artikeln des EPÜ und den Regeln der Ausführungsordnung genügen. Die Prüfungsabteilung ist für die Bearbeitung im Hinblick auf die sachlichen Erfordernisse zuständig. Bei Fragen der Formerfordernisse ist ausschließlich die Eingangsstelle zuständig.
Der Prüfer wird zunächst die Beschreibung, die Zeichnungen und die Patentansprüche der Anmeldung studieren. Hierbei sollte der Prüfer Änderungen bzw. Bemerkungen des Anmelders berücksichtigen, die der Anmelder auf die Stellungnahme zur Recherche hin eingereicht hat.
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Einspruchsverfahren, Beschränkungs- bzw. Widerrufsverfahren
Ein Einspruch muss auf einen der in Artikel 100 EPÜ beschriebenen Einspruchsgründe gestützt sein. Durch den Einspruch hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gegen ein erteiltes europäisches Patent Einspruch zu erheben. Die Möglichkeit, Einspruch zu erheben ist sinnvoll, da der Einspruch auf Umständen gestützt sein kann, die dem EPA nicht bekannt waren. Ein Beispiel hierfür kann eine Vorbenutzung sein. Ein Einspruch kann somit für jedermann ein Mittel darstellen, um eine Beschränkung oder einen Widerruf eines zu Unrecht erteilten Patents zu erwirken.
Wurde auf das europäische Patent verzichtet, kann dennoch ein Einspruch eingelegt werden. Hierdurch können die mit dem Patent entstandenen Rechte für den Zeitraum bis zum Verzicht oder Erlöschen angegriffen werden. Aus diesen Rechten können auch nach dem Verzichte Ansprüche abgeleitet werden.
Ein Einspruch erfasst das europäische Patent für alle Vertragsstaaten, in denen es Wirkung hat. Ein Einspruch kann daher nicht für einzelne benannte Staaten beschränkt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass die Wirkung eines Einspruchs in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich sein kann. Dies kann der Fall sein, wenn das Patent gemäß Regel 18 (2) unterschiedliche Patentansprüche für verschiedene Vertragsstaaten enthält oder wenn die Patentansprüche gemäß Art. 54 (3) einen unterschiedlichen Stand der Technik berücksichtigen müssen.
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Allgemeine Verfahrensfragen
Es werden die Vorgehensweisen für die Prüfung europäischer Patentanmeldungen und Patente beschrieben. Insbesondere werden die einzelnen Verfahrensschritte des EPÜ erläutert. Gibt das EPÜ keine Verfahrensschritte vor, wird das EPA die in den Vertragsstaaten im Allgemeinen anerkannten Grundsätze des Verfahrensrechts anwenden.
Als grundsätzliche Vorgehensweisen gilt: die Entscheidungen, Bescheide und Mitteilungen des EPA sind mit der Unterschrift und dem Namen des zuständigen Mitglieds des EPA zu versehen. Statt einer Unterschrift kann ein Dienstsiegel verwendet werden. Dies gilt auch für vorgedruckte Bescheide und Mitteilungen.
Bescheide werden versendet, wenn einem Beteiligten Mängel mitgeteilt werden. Außerdem erfolgt eine Aufforderung zur Beseitigung der Mängel. Es ergeht ein Bescheid, wenn eine Partei oder ein Beteiligter zur Klärung der Sachlage beitragen kann. Eine Mitteilung erfolgt insbesondere, wenn nach Auffassung der Prüfungs- oder Einspruchsabteilung die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Patents nicht möglich ist, aber eventuell eine geänderte Fassung patentfähig ist. Zusätzlich können Bescheide abgesetzt werden, wenn verfahrenslenkende Mitteilungen an die Beteiligten erforderlich gesendet werden sollen oder zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung.
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Europäische Patentanmeldung
Eine europäische Patentanmeldung muss die Patentierbarkeitserfordernisse (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit und Ausschlüsse von der Patentierbarkeit) erfüllen. Außerdem muss eine europäische Patentanmeldung eine ausreichende Offenbarung, Klarheit der Ansprüche und Einheitlichkeit der Erfindung als auch Anforderungen formaler Art wie eine Nummerierung der Ansprüche die Form der Zeichnungen gerecht werden.
Außerdem werden in diesem Teil das Prioritätsrecht beschrieben. Es werden die Erfordernisse für eine europäische Patentanmeldung erläutert. Eine europäische Patentanmeldung muss Folgendes enthalten: einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents, eine Beschreibung der Erfindung, einen oder mehrere Patentansprüche, die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen, und eine Zusammenfassung.
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Patentierbarkeit
Eine europäische Patentanmeldung ist patentfähig, wenn die folgenden Erfordernisse erfüllt sind: es muss eine "Erfindung" auf einem Gebiet der Technik sein, die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein, die Erfindung muss neu und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
Neben diesen vier Erfordernissen muss eine Erfindung die folgenden Voraussetzungen erfüllen: die Erfindung muss von einem Fachmann ausführbar sein. Außerdem muss die Erfindung technischen Charakter aufweisen. Die Erfindung muss sich daher auf ein technisches Gebiet beziehen. Es muss ihr eine technische Aufgabe zugrunde liegen und sie muss technische Merkmale aufweisen. Diese technischen Merkmale definieren den Gegenstand des Schutzbegehrens in den Patentansprüchen.
Im EPÜ ist nicht explizit gefordert, dass eine Erfindung einen technischen Fortschritt oder eine nützliche Wirkung erzeugt. Aber ein derartiger Effekt ist gegenüber dem Stand der Technik in der Beschreibung zu beschreiben. Dies ist für die Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit erforderlich.
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Änderungen und Berichtigungen
Es besteht grundsätzlich eine Änderungsmöglichkeit für eine europäische Patentanmeldung oder ein europäisches Patent im Prüfungs-, Einspruchs- und Beschränkungsverfahren. Allerdings sind hierbei einige wichtige Vorgaben zu beachten. Zumindest müssen die Änderungen formal zulässig sein, das heißt in diesem konkreten Stadium ist eine Änderung vom EPÜ vorgesehen und die Frist wird beachtet. Zusätzlich müssen die Änderungen materiell zulässig sein, das heißt die Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass der Gegenstand der Anmeldung oder des Patents über die ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht. Außerdem darf sich durch die Änderungen keine mangelnde Klarheit der Ansprüche ergeben. Die Änderungen dürfen auch nicht zu einer Erweiterung des Schutzbereichs eines erteilten Patents führen.
Es gilt für eine europäische Patentanmeldung, dass es für diese keine Änderungsmöglichkeit vor der Erstellung des Recherchenberichts gibt. Liegt dem Anmelder der europäische Recherchenbericht und die Stellungnahme zur Recherche vor, muss der Anmelder auf diese Stellungnahme reagieren und gegebenenfalls die Ansprüche ändern und die Beschreibung anpassen. Hierzu wird ihm eine Frist gesetzt.
Es liegt im Ermessen der Prüfungsabteilung, ob weitere Änderungsvorschläge des Anmelders im Verfahren akzeptiert werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Prüfungsverfahren in möglichst wenigen Arbeitsgängen abgeschlossen werden kann. Bei der Ausübung des Ermessens ist das Interesse des Anmelders an einem rechtsbeständigen Patent und das Interesse des EPA an einem effizient geführten Prüfungsverfahren gegeneinander abwägen. Die Entscheidung ist zu begründen, insbesondere warum keine weiteren Änderungen zugelassen wurden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Anmelder bereits ausreichend Gelegenheit zu Änderungen hatte. Es werden keine Änderungen zugelassen, die einen bereits gerügten Mangel erneut in das Verfahren einführen, der vom Anmelder bereits beseitigt worden war.
Das EPA handelt nach der Vorgabe der Verfahrensökonomie. Das heißt, Änderungen sollten möglichst früh in das Verfahren eingebracht werden. Werden Änderungen spät eingebracht, kann das Interesse an einem effizient geführten Verfahren überwiegen und die Änderungen werden nicht mehr zugelassen.
Allerdings werden Änderungen, die einen für bereits gewährbar erachteten Anspruch einschränken, stets akzeptiert. Änderungen, die zu einer besseren Klarheit der Ansprüche und der Beschreibung, führen ebenfalls stets zugelassen. Das Beseitigen eines Mangels wird ebenfalls stets zugelassen, außer es ergibt sich hierdurch ein neuer Mangel.
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Der Lebenslauf Ihres Patents
Einreichung der Patentanmeldung und Formalprüfung
Das Patentamt recherchiert nach Dokumenten zur Beurteilung Ihrer Patentanmeldung
Das Patentamt prüft Ihre Erfindung: Sachprüfung
Es wird Einspruch gegen Ihre Patentanmeldung eingelegt: Einspruchsverfahren
Sie beschränken den Schutzbereich Ihres Patents: Beschränkungsverfahren
Erfinderische Tätigkeit
Eine Erfindung weist eine erfinderische Tätigkeit auf, wenn sie für den Fachmann nicht naheliegend ist. Die wesentlichen Voraussetzungen zur Patentfähigkeit sind Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Eine erfindung wird zunächst auf Neuheit geprüft, erst in einem zweiten Schritt wird die erfinderische Tätigkeit einer Erfindung bewertet.
Hier finden Sie den Artikel 56 EPÜ:
Hier finden Sie den Abschnitt G IV, 5 der Richtlinien des EPA:
Hier finden Sie die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 2/98:
Stand der Technik
Der Stand der Technik sind sämtliche Dokumente, die vor dem Anmeldetag der zu prüfenden Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Hierbei zu beachten ist, falls eine Priorität wirksam in Anspruch genommen wurde, gilt der Prioritätstag als Anmeldetag. Es ist möglich, dass der Stand der Technik ausschließlich aus dem einschlägigen allgemeinen Wissen besteht.
Fachmann
Das Patentamt geht bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit von einem durchschnittlichen Fachmann auf dem jeweiligen Gebiet aus. Es wird davon ausgegangen, dass der Fachmann über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten und über ein durchschnittliches fachliches Können verfügt.
Außerdem wird davon ausgegangen, dass er die Dokumente des Stands der Technik, die recherchiert wurden, kennt. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass der Fachmann über die üblichen Mittel und Fähigkeiten für routinemäßige Arbeiten und Versuche verfügt. Es kann Gegenstände von Erfindungen geben, bei denen nicht von einer einzelnen Person als Fachmann auszugehen ist, sondern von einem Personenpool, deren gemeinsames Wissen und Können als Ausgangspunkt der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit dienen sollte. Beispielsweise kann können Forschungs- oder Produktionsteams als relevanter Fachmann angesehen werden.
Naheliegen
Es ist für jeden Patentanspruch zu prüfen, ob aus dem Stand der Technik sich der Anspruch naheliegend ergeben hätte. Hierzu ist typischerweise der problem-solution-approach zu verwenden. Ergibt sich auch nur ein Teilaspekt des Gegenstands des Anspruchs naheliegend, so ist der betreffende Anspruch nicht erteilungsfähig.
Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist die Erfindung als Ganzes zu sehen. Es ist keinesfalls statthaft, die Erfindung in einzelne Merkmale zu zerlegen und deren erfinderische Tätigkeit zu bewerten. Insbesondere ist es nicht zulässig, eine Bewertung der einzelnen Merkmale vorzunehmen und hierbei zu einer jeweils mangelnden erfinderischen Tätigkeit zu gelangen und dann daraus zu schließen, dass es sich bei der Gesamtheit der Merkmale, die die Erfindung ergibt, ebenfalls um einen Gegenstand handelt, der sich durch eine mangelnde erfinderische Tätigkeit auszeichnet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Kombination zu einer vollkommen anderen Bewertung der erfinderischen Tätigkeit führen kann. Insbesondere kann der Fall vorliegen, dass gerade die geschickte Kombination von für sich banalen oder naheliegenden Merkmalen zur erfinderischen Tätigkeit führt, da aus einer Vielzahl von Merkmalen gerade diese gewählt wurden, die in besonderer Weise den erfinderischen Effekt ergeben. Insbesondere kann erwartet werden, dass sich durch eine besondere Kombination naheliegender Merkmale ein Synergieeffekt derart ergibt, dass sich ein überraschender überragender Vorteil ergibt. Ein illustratives Beispiel ergibt sich durch Widerstände, Kondensatoren und Transistoren, die für sich gesehen als durchaus bekannt anzunehmen sind. Eine geschickte Kombination von Widerständen, Kondensatoren und Transistoren kann jedoch zu einer Schaltung führen, die sich durch besondere neue und erfinderische Eigenschaften auszeichnet.
Ex-post-facto-Analyse
Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist dahingehend Vorsicht geboten, dass eine Erfindung, die simpel erscheinen mag, dennoch erfinderisch sein kann. Eine derartige Ex-post-Betrachtung, bei der also nach Kenntnis der Erfindung die Einfachheit und damit eine mangelnde erfinderische Tätigkeit angenommen wird, ist zu vermeiden. Im Nachhinein mag vieles logisch erscheinen, was zuvor überhaupt nicht naheliegend war. Es ist daher stringent der Stand der Technik zu bewerten und ausgehend von diesem zu prüfen, ob mit diesem und unter Einschaltung des durchschnittlichen fachlichen Könnens zur Erfindung gelangt werden konnte. Ein Indiz für eine derartige Situation kann ihm das Auftreten eines überraschenden Effekts oder Extra- und Bonuseffekte dienen.
Indizien für erfinderische Tätigkeit
Ergibt eine Erfindung eine vorhersehbare Verschlechterung gegenüber einem Stand der Technik, kann nicht von einem erfinderischen Beitrag aufgrund der Verschlechterung gesprochen werden.
Eine rein willkürliche Kombination von Merkmalen kann ebenfalls nicht zu einer erfinderischen Tätigkeit führen, wenn sich durch die Kombination der Merkmale nicht ein besonderer Effekt einstellt.
Eine unerwartete technische Wirkung stellt ein klares Indiz für eine erfinderische Tätigkeit dar. Die besondere technische Wirkung muss sich aus den technischen Merkmalen des Anspruchs ergeben. Ist die technsiche Wirkung bereits aus anderen Merkmalen im Stand der Technik beschrieben, ergibt sich die technische Wirkung insbesondere bereits durch ein Weglassen von einzelnen Merkmalen des Anspruchs, kann nicht von einer erfinderischen Tätigkeit ausgegangen werden. Die besondere technische Wirkung muss präzise beschrieben sein. Allgemeine Floskeln wie „es ergeben sich diverse positive Effekte“ genügen nicht.
Löst die Erfindung eine technische Aufgabe, die bereits seit einiger Zeit von der Fachwelt nicht gelöst werden konnte, stellt dies einen Hinweis auf das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit dar. Ein kommerzieller Erfolg kann ebenfalls ein entsprechender Indiz sein. Allerdings muss hierzu der kommerzielle Erfolg tatsächlich auf die Merkmale des Anspruchs zurückzuführen sein und nicht etwa aufgrund der überragenden Marketinganstrengungen des betreffenden Unternehmens.
Problem-solution-approach/Aufgabe-Lösungs-Ansatz
Der Aufgabe-Lösungs-Ansatz wird vom EPA angewandt, um objektiv die erfinderische Tätigkeit einer zur Patentanmeldung eingereichten Erfindung zu bestimmen.
Dieser Ansatz weist folgendes Prozedere auf:
#1: Ermitteln des nächstliegenden Stands der Technik
#2: Vor dem Hintergrund des nächstliegenden Stands der Technik wird die technische Wirkung ermittelt, die diejenigen Merkmale der Erfindung erzielen, die nicht vom Stand der Technik beschrieben werden.
#3: Jetzt kann die technische Aufgabe bestimmt werden. Diese Aufgabe besteht darin, den technischen Effekt der #2 zu erzielen.
#4: Angesichts der Aufgabenstellung der #3 und den Dokumenten des Stands der technik ist nun zu beurteilen, ob der Fachmann unter Berücksichtigung von 2 bis 3 Dokumenten des Stands der Technik zum Gegenstand der Erfindung gelangt wäre, In diesem Fall liegt keine erfinderische Tätigkeit vor.
Diesem Ansatz wohnt der Gedanke inne, dass sich eine Erfindung nicht nur als eine Lösung ergibt. Vielmehr stellt eine Erfindung eine Aufgaben-Lösungs-Kombination dar. Es ist daher möglich, dass eine erfinderische Tätigkeit vorliegt, obwohl die Lösung simpel erscheint, da die Aufgabenstellung selbst erfinderisch ist. Andersherum muss eine Lösung ein hohes Maß an erfinderischer Tätigkeit aufweisen, um eine sehr naheliegende Aufgabe auszugleichen.
Der Aufgaben-Lösungsansatz stellt eine objektive Bewertung der erfinderischen Tätigkeit sicher. Außerdem wird eine rückschauende Betrachtungsweise ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Lösung die Aufgabe bzw. den technischen Effekt auch erzielen muss. Andernfalls kann ein Problem darin bestehen, dass im Anspruch nicht sämtliche Merkmale beschrieben werden, die zur Lösung des Problems erforderlich sind. In diesem Fall wird der Anspruch vom EPA beanstandet.Es ist zwingend, dass die objektive nicht die subjektive erfinderische Leistung bewertet wird. Ist der Erfinder ein Hochschulprofessor oder ein Analphabet spielt daher bei der Bewertung keine Rolle. Der Problem-solution-approach stellt diese Objektivität her. Es ist nicht obligatorisch den Problem-solution-approach zu verwenden. Es kann in begründeten Einzelfällen von ihm abgewichen werden. Der problem-solution-approach geht bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit weder von einem Hochschulprofessor noch von einem Analphabeten aus. Stattdessen wird ein Fachmann auf dem Sachgebiet als Maßstab betrachtet, der ein durchschnittliches Können und ein durchschnittliches Fachwissen aufweist.
In der Beschreibung der Patentanmeldung muss nicht enthalten sein, welche Vorteile oder Wirkungen die einzelnen Merkmale aufweisen. Es genügt, dass die Merkmale selbst beschrieben sind. Es ist daher problemlos möglich, Merkmale in den unabhängigen Anspruch aufzunehmen, um dann einen neuen technischen Effekt zu erzielen, der die erfinderische Tätigkeit begründet.
Schranken des Schutzes einer Marke
Die Rechte, die sich aufgrund der Inhaberschaft einer Marke ergeben, sind nicht unbegrenzt. Rechtlich wirksam auf Unterlassung und Schadensersatz kann nur innerhalb gewisser Grenzen geklagt werden. Diese Grenzen ergeben sich aus der Verjährung, der Verwirkung und der Erschöpfung.
Aus welchen Phasen besteht eigentlich ein gutes Patentmanagement
Ein strukturiertes Patentmanagement kann in vier Phasen unterteilt werden. Zunächst ist die Erfindung anhand der Erfindungsmeldung zu bewerten. Es ist zu entscheiden, ob die Erfindung in Anspruch genommen werden soll bzw. sogar muss, da sie für den Betrieb einen hohen wirtschaftlichen Wert darstellt. In einer zweiten Phase sind geeignete Anmeldeunterlagen zu erstellen, die die Erfindung in allen Details genau und präzise beschreibt. Die Anmeldeunterlagen sind zusammen mit einem Antrag beim Patentamt einzureichen. Danach beginnt das Erteilungsverfahren, bei dem das Patentamt klärt, ob die Erfindung patentwürdig ist. In dieser Phase gilt es, einen möglichst großen Schutzbereich zu erzielen, damit Umgehungslösungen durch Wettbewerber verhindert werden können. In der letzten Phase ist das sich entwickelnde Patentportfolio zu managen. Insbesondere ist hierbei ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis anzustreben vor dem Hintergrund der Tatsache, Nachanmeldungen und jährlich steigende Jahresgebühren die Kosten für das einzelne Patent steigen lassen.
Kann Software patentiert werden?
Viele glauben, dass Software keinesfalls patentrechtlich geschützt werden kann. Das stimmt nicht. Es sind aber Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise wäre es ausreichend, wenn die Software einen technischen Effekt dadurch erzielt, dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Konzeption der Software auf technischen Erwägungen beruhen würde.
Warum eigentlich Patentschutz für Software?
Eine Software ist bereits durch das Urheberrecht geschützt. Warum sollte man daher auch noch einen zusätzlichen Schutz durch ein Patent anstreben? Der Grund ist der Schutzumfang des Urheberrechts. Das Urheberrecht schützt nur die konkrete Ausgestaltung, das heißt den konkreten Code, nicht jedoch die Konzeption oder die Idee der Software. Für den Schutz eines Buchs ist das Urheberrecht ausreichend, denn ändert man den Text eines Buchs, ist es nicht mehr das ursprüngliche Buch. Anders bei einer Software. Die Effekte einer Software können durch beliebig viele unterschiedliche Codes erzeugt werden. Wichtig daher ist es für einen Schutz einer Software, die wesentliche Idee zu schützen. Es besteht daher offensichtlich einen Bedarf an sogenannten Softwarepatenten. Der Gesetzgeber hat daher Softwarepatente auch nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen.
Was muss jetzt die Software aufweisen, um patentiert werden zu können?
Die Software muss einen technischen Beitrag leisten, beispielsweise dadurch dass ein technisches Problem gelöst wird oder dass die Software technische Überlegungen realisiert. Beispielsweise kann die technische Bearbeitung eines Bilds einer entsprechenden Software den notwendigen technischen Charakter verschaffen.
Kann man eine App patentieren lassen? Welche Kosten fallen an?
Apps spielen eine immer wichtigere Rolle in unserem Leben. Es gibt Statistiken, die behaupten, dass jeder Bundesbürger im Schnitt 30 Apps auf seinem Handy hat. Aktuell sollen weit über 5 Millionen Apps verfügbar sein. Umso wichtiger ist die Fragestellung für einen Entwickler von Apps, ob seine geistige Arbeit rechtlich geschützt, insbesondere patentiert werden kann.
Patente für Apps?
Ist das Patentrecht denn für Apps zugänglich? Können Patente angemeldet werden, um Apps vor Nachahmern zu schützen? Hier muss das Kriterium der Technizität beachtet werden, das besagt, dass Erfindungen einen technischen Charakter aufweisen müssen, damit sie geschützt werden können. Software wird vom Patentrecht zunächst nicht als technisch angesehen. Allerdings gibt es doch Möglichkeiten, dass eine App durch ein Patent geschützt wird. Voraussetzung hierzu ist, dass die App eine technische Aufgabe löst. In diesem Fall kann das Verfahren geschützt werden, das der App zugrunde liegt. Ob nun tatsächlich diese Voraussetzungen vorliegen, muss in einer Einzelfallprüfung geklärt werden. Allgemeine Regeln können kaum gegeben werden.
Urheberrecht für Apps?
Kommt ein Patentschutz nicht in Frage, können andere rechtliche Instrumente weiterhelfen. Beispielsweise findet das Urheberrecht Anwendung. Das Urheberrecht schützt das konkrete Werk, beispielsweise die konkrete Software, allerdings nicht das Verfahren oder die Idee. Wird daher die Idee genutzt, um eine Software zu erstellen, die zwar dasselbe bewerkstelligt, wie Ihre App, ist das Urheberrecht nutzlos. Wird hingegen Ihr Softwarecode kopiert, um die App zu erstellen, kann das Urheberrecht hilfreich sein.
Wie ist das mit dem Marken- oder Designrecht für Apps?
Sie können sich eine Marke für Ihre App schützen lassen. Unter einer Marke kann ein Text, beispielsweise „McPatent“, ein Logo oder eine Kombination aus beidem verstanden werden. Außerdem kann sich ein App-Entwickler das „eigentümliche“ Design seiner App schützen lassen. Ein Schutz kann jeweils länderspezifisch oder EU-weit erfolgen.
Was kostet das alles?
Ein Markenschutz für Deutschland kostet derzeit 290 Euro. Ein EU-weiter Schutz kostet 900 Euro. Nach Ablauf von 10 Jahren muss der Markenschutz durch die Entrichtung einer weiteren Amtsgebühr verlängert werden.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz: die Erfindungen von Arbeitnehmern
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt das Verhältnis eines erfinderischen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Insbesondere wird das Eigentum an der entstandenen Erfindung bestimmt.
Was regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz genau?
Das ArbEG regelt die Diensterfindungen eines Arbeitnehmers. Hierbei wird insbesondere ein Interessenausgleich zwischen dem erfinderischen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber angestrebt. Ein Arbeitgeber ist berechtigt die Erfindung seines Arbeitnehmers zu beanspruchen. Im Gegenzug erwirbt der Arbeitnehmer durch die Abgabe des Eigentums an der Erfindung einen finanziellen Kompensationsanspruch. Der Arbeitgeber kann über „seine“ Erfindung nach Übergabe nach Belieben verfahren, zum Beispiel im eigenen Betrieb verwerten, verkaufen oder auslizenzieren. Andererseits ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet zumindest ein Patent anzumelden.
Wann ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden?
Das ArbEG ist nur anzuwenden, wenn technische Erfindungen vorliegen. Für Marken oder Designs ist das ArbEG nicht einschlägig. Außerdem kann das ArbEG nur angewandt werden, falls ein Arbeitnehmer eine Erfindung kreiert hat. Voraussetzung ist daher ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer muss sich in einer persönlich abhängigen Position zum Arbeitgeber befinden, in dessen Betrieb tätig und weisungsgebunden sein. Ein freier Mitarbeiter ist kein Arbeitnehmer eines Arbeitgebers und das ArbEG ist daher nicht einschlägig.
Wie erhält der Arbeitgeber die Erfindung?
Ein Arbeitnehmer muss eine Erfindung dem Arbeitgeber anzeigen und dieser ist dann berechtigt die Erfindung in Anspruch zu nehmen. Eine Inanspruchnahme kann stillschweigend erfolgen, und zwar dadurch, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt bzw. zum Patent anmeldet.
Was muss die Erfindungsmeldung an den Arbeitgeber enthalten?
Der Arbeitnehmer muss durch eine schriftliche Meldung, die Erfindungsmeldung, den Arbeitgeber über die Erfindung informieren. Die Erfindungsmeldung muss als solche kenntlich sein, das heißt der Arbeitgeber muss erkennen können, dass ihm die Entstehung einer Erfindung mitgeteilt werden soll. Zum anderen ist die Erfindung in allen Details zu erläutern. Der Arbeitnehmer muss die Erfindung derart umfassend erklären, dass der Arbeitgeber daran die Erfindung klar erkennt und bewerten kann, ob die Erfindung derart interessant für ihn ist, dass eine Inanspruchnahme sich für ihn lohnt. Hierzu muss der Arbeitnehmer den technischen Aufbau der Erfindung erläutern und außerdem darstellen, wie die Erfindung zustande gekommen ist, um damit beispielsweise zu offenbaren, in welcher Höhe eine Erfindungsvergütung bei Inanspruchnahme zu entrichten ist. Ist dem Arbeitnehmer ein relevanter Stand der Technik bekannt, ist dieser anzugeben, damit der Arbeitgeber den Wert und die Bedeutung der Erfindung richtig einschätzen kann. Außerdem ist anzugeben, welche Personen als Erfinder an der Erfindung beteiligt sind.
Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber noch innerhalb einer 2-Monats-Frist eine unklare Beschreibung der Erfindung bemängeln. Der Erfinder hat in diesem Fall eine klarere Beschreibung der Erfindung anzufertigen. Mahnt der Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist eine mangelfreie Beschreibung der Erfindung an, gilt die Erfindungsmeldung als ordnungsgemäß. Der Arbeitgeber kann nach Ablauf dieser Frist nicht bemängeln, dass wichtige Informationen zur Bewertung der Erfindung gefehlt hätten.
Welche Schutzrechte muss der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme anmelden?
Nach der Inanspruchnahme der Erfindung muss der Arbeitgeber eine Patentanmeldung ausarbeiten und beim Patentamt einreichen. Alternativ kann eine Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht werden. Stimmt der Arbeitnehmer zu, kann die Erfindung einfach als Know-How des Betriebs genutzt werden, ohne eine Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Patentamt einzureichen. Allerdings muss in diesem Fall, dass die Erfindung als Betriebsgeheimnis genutzt wird, der Arbeitgeber die Schutzfähigkeit der Erfindung anerkennen und den Erfinder so behandeln, als wäre eine Patentanmeldung eingereicht worden, das heißt, dass auch eine entsprechend (hohe) Erfindungsvergütung an den Erfinder zu bezahlen ist.
Was ist die Erfindervergütung?
Die Erfindervergütung stellt die finanzielle Kompensation für die Eigentumsübergabe an den Arbeitgeber dar. Der Arbeitnehmer soll für seine herausragende Leistung belohnt werden, dass er seinem Arbeitgeber eine patentwürdige Erfindung erarbeitet hat. Die Erfindervergütung ist nicht zu vergleichen mit der Lizenzgebühr eines freien Erfinders. Vielmehr soll die Erfindervergütung einen Anreiz zur schöpferischen Tätigkeit innerhalb des Betriebs des Arbeitgebers darstellen. Eine Erfindervergütung wird nur dann fällig, falls die Erfindung tatsächlich für den Arbeitgeber wirtschaftlich wertvoll ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, falls der Arbeitgeber mit der Erfindung Umsätze oder Lizenzeinnahmen generieren kann. Eine Ausnahme stellen hierbei sogenannte Sperrpatente dar. Sperrpatente werden erworben, um Umsätze zu verhindern, und zwar die potentiellen Umsätze der Wettbewerber. Eine Vergütung von Sperrpatenten muss analog zu benutzten Patenten erfolgen.
Die Erfindervergütung ist nicht davon abhängig, dass das Patent erteilt wurde. Bereits ein angemeldetes Patent berechtigt einen Anspruch auf Erfindervergütung. Allerdings kann ein Abschlag erfolgen, der dem Risiko Rechnung trägt, dass die Patentanmeldung zu keinem Patent führt. Allerdings ist nach Erteilung des Patents dieser Abschlag in voller Höhe rückzuvergüten.
Wie wird die Erfindervergütung berechnet?
Die Bundesregierung hat bereits 1957 Richtlinien zur Vergütung erlassen, die mittlerweile allgemein anerkannt sind. Unser Erfindervergütungs-Kalkulator berücksichtigt diese Richtlinien.
Was ist die Schiedstelle?
Die Erfindervergütung stellt eine potentielle Konfliktgefahr für das Unternehmen dar. Die Bundesregierung hat daher zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Stelle geschaffen, die einen Kompromiss erstellen soll, um den Arbeitsfrieden im betreffenden Unternehmen zu wahren. Diese Schiedsstelle ist Teil des Patentamts und hat die Aufgabe, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzustreben. Die Schiedsstelle wird nach Prüfung der Sachlage einen Einigungsvorschlag an die Parteien übermitteln. Wird dieser Vorschlag von beiden Seiten angenommen, gilt dieser wie eine Entscheidung eines Gerichts. Wird der Einigungsvorschlag abgelehnt, gilt das Verfahren vor der Schiedsstelle als gescheitert.
Erfindervergütung für erfinderische Arbeitnehmer
Zur Berechnung der Erfindervergütung eines Arbeitnehmers sind drei Faktoren zu beachten: Was hat den Erfinder veranlasst, welche Position nimmt der Erfinder ein und welche Rolle spielt das Know-How des Betriebs bei der Erzeugung der Erfindung.