Allgemein
Allgemeine Vollmacht » Anmeldetag » DPMAdirekt » Register des DPMA » Pariser Verbandsübereinkunft » Schutzschrift » einstweilige Verfügung » Registerrechte » Laufzeiten der Schutzrechte » Prinzipien der formalen Schutzrechte »
Patente
Amtsgebühren » Anmeldeformular für ein Patent » Anmeldetag eines Patents » Fristen eines Patents » Europäisches Patent » Recherche » Patentansprüche » Patentschutz » Lizenzbereitschaft » Frand » Wettbewerbsanalyse » Beschleunigungsantrag » TRIPS » Patentstrategien » Patentstrategie Palisade » Benutzungsrecht » Register » Product-by-process Anspruch » Patentinformationszentren » Patentanwalt » Geheimhaltung » Verspätungszuschlag » provisorische Anmeldung » Offenlegungsschrift » Erfinderbenennung » erfinderische Tätigkeit » Neuheit » Technizität » Erfindung » internationale Patentklassifikation » Inhaberschaft » Informationsfunktion » widerrechtliche Entnahme » Patentstreitgerichte » Sprache der Anmeldung » Anmeldestrategie » Rechtfertigung der Monopolrechte » Begriff der Erfindung » Beweisanzeichen für die erfinderische Tätigkeit » Grenzen des Patentrechts » Mindestanforderung für einen Anmeldetag » Gliederung einer Patentanmeldung » Patentkategorien » europäische Patentanmeldung » Patent Prosecution Highway » Beschleunigung des Erteilungsverfahrens » Verlangsamung des Erteilungsverfahren » Einspruchsverfahren » Zerfall in nationale Patente » Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage » Einwendungen Dritter » Nichtigkeitsgründe » Nichtigkeitssenat » Erhebung der Nichtigkeitsklage » Widerspruch des Patentinhabers » Prozesskostensicherheit » Nichtigkeitsverfahren » mündliche Verhandlung » Privatgutachten » Patentberühmung » Irreführung durch Patenterteilung » Stadien der Patentberühmung » internationaler Patentschutz » Auskunftsanspruch bei Patentberühmung » Schadensersatz durch Patentberühmung » Was sind Patentansprüche? » Was ist die Beschreibung der Erfindung? » Was ist bei Zeichnungen als Bestandteil der Anmeldeunterlagen zu beachten? » Was muss die Zusammenfassung der Unterlagen der Patentanmeldung enthalten? » Wie ist die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung bei englisch- oder französischsprachigen Anmeldungen zu berechnen? » Wie wirkt sich eine englisch- oder französischsprachige Zusammenfassung auf die Fristen zur Einreichung einer deutschen Übersetzung aus? » Wozu braucht man die Erfinderbenennung? » Was ist die Vorprüfung der Anmeldung? » Was ist eine Offenlegungsschrift? » Was geschieht im Patent-Prüfungsverfahren? » Wie lange dauert das Erteilungsverfahren? » Welche Rechtsbehelfe sind möglich? » Wann kann man eine Priorität in Anspruch nehmen? » Muss ich einen Anwalt hinzuziehen? » Wie verwerte ich mein Patent? Wo finde ich Beratungs- und Fördermöglichkeiten? » Ist die gezahlte Verlängerungsgebühr für mein Patent eingegangen und vom DPMA gebucht worden? » Darf ich ein Patentdokument für meine Studienarbeit oder Präsentation nutzen? » Patentgesetz in Schaubildern » Europäisches Patentgesetz in Schaubildern » Internationales Patentgesetz in Schaubildern »
ALLGEMEIN
Allgemeine Vollmacht
Eine allgemeine Vollmacht bedeutet die Ermächtigung des Vertreters, Patent- oder Rechtsanwalt, in allen Angelegenheiten des betreffenden Schutzrechts, z.B. Patents oder der Patentanmeldung, zu handeln. Eine allgemeine Vollmacht ist zu unterscheiden von einer Bestellung für einen bestimmten Einzelfall, beispielsweise die Vertretung bei einem Nichtigkeitsverfahren.
Anmeldetag
Der Anmeldetag ist derjenige Tag, an dem die Anmeldeunterlagen beim Patentamt eingereicht wurden und derart vollständig sind, dass ein Anmeldetag für eine Anmeldung eines Schutzrechts bestimmt werden kann. Der Anmeldetag ist ein besonders wichtiger Tag, da er über die Rechtsbeständigkeit eines Schutzrechts entscheidet.
DPMAdirekt
Der Service DPMAdirekt des DPMA bietet Ihnen die Möglichkeit, online Ihre gewerblichen Schutzrechte anzumelden bzw. zu verwalten. Mit DPMAdirekt können Sie Patentanmeldungen (deutsch, europäisch und PCT), Gebrauchsmusteranmeldungen, Markenanmeldungen und Designanmeldungen online eirneichen. Außerdem können Unterlagen zu einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland nachgereicht werden, Einsprüche in Patentverfahren und Beschwerden in Patent- und Markenverfahren eingereicht werden.
Hier kommen Sie zum Service DPMAdirekt des DPMA.
Register des DPMA
Das Register des DPMA enthält die bibliografischen Daten sowie Rechts- und Verfahrensstandsdaten zu Patenten und Gebrauchsmuster, Marken, geografische Herkunftsdaten und Designs. Es findet eine tägliche Aktualisierung der Registerdaten statt. Die Nutzung des Registers ist kostenfrei.
Informationen zum Register des DPMA finden Sie hier.
Pariser Verbandsübereinkunft
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) ist ein internationalen Vertrag des gewerblichen Rechtsschutzes, der insbesondere das weltweite Prioritätsrecht zum Inhalt hat. Das PVÜ wurde am 20. März 1883 geschlossen und wird regelmäßig revidiert.
Die Pariser Verbandsübereinkunft finden Sie hier.
PATENTE
Amtsgebühren
Für jede Patentanmeldung sind ca. 400 Euro Amtsgebühren an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu entrichten, die nicht vermieden werden können. Diese Gebühren sind die Anmeldegebühr, die Rechercheantragsgebühr (optional) und die Prüfungsantragsgebühr.
Die genauen Informationen zu den Amtsgebühren des DPMA erhalten Sie auf der Webseite des DPMA
Anmeldeformular für ein Patent
Ein Teil der Anmeldeunterlagen für Ihr Patent ist ein Antrag zr Erteilung eines Patent. Dieses Anmeldeformular können Sie elektronisch oder postalisch beim DPMA einreichen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie auf der Webseite des DPMA
Anmeldetag eines Patents
Der Anmeldetag eines Patents ist der Tag, an dem der Antrag auf Erteilung eines Patents, also das Anmeldeformular, beim Deutschen Marken- und Patentamt eingegangen ist und die formalen Voraussetzungen für einen Anmeldetag erfüllt sind. Der Anmeldetag ist wichtig, da er den relevanten Stand der Technik bestimmt. Außerdem bestimmt der Anmeldetag den Beginn der Prioritätsfrist.
Fristen eines Patents
Für jede Patentanmeldung bzw. Patent sind die Fristen zur Zahlung der Jahresgebühren, die Frist zur Zahlung der Anmeldegebühr, der Prioritätsfrist und die Frist zur Stellung des Prüfungsantrags zu beachten.
Die genauen Fristen Ihres Patents können Sie mit dem Fristenrechner ermitteln.
Europäisches Patents
Ein Europäisches Patent wird gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von dem Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Beim Europäischen Patent handelt es sich um ein Bündel nationaler Patente. Nach der Erteilung des Europäischen Patents zerfällt es in diejenigen nationalen Patente, für die sich der Anmelder entschieden und bezahlt hat. Durch das EPA wird daher zentral ein Erteilungsverfahren durchgeführt.
Patentrecherche
Eine Patentrecherche sollte ein fester Bestandteil bei der Anmeldung eines Patents sein. Zumindest eine Kurzrecherche sollte stets vor der Einreichung einer Anmeldung zum Patent durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass die Mühen und Kosten für die Anmeldung vergeblich sind. Sie können insbesondere im Register des Patentamts und in der Datenbank depatisnet.de recherchieren.
Die Datenbank des DPMA finden Sie hier.
Wenn Sie einen Recherchestring für depatisnet.de erzeugen wollen, dann clicken Sie hier:
zusätzliche Informationen zur Patentrecherche finden Sie hier beim DPMA.
Patentansprüche
Patentansprüche sollen knapp und klar formulieren, was der Anmelder als seine Erfindung beansprucht. Die Ansprüche beschreiben den beanspruchten Schutzbereich. Die Ansprüche stellen daher das Kernstück jeder Patentanmeldung dar. Ihre Formulierung erfordert etwas Geschick. Es ist daher empfehlenswert, sich Zeit zu nehmen für die Abfassung der Patentansprüche.
Patentschutz
Der Patentschutz ergibt sich durch das gesetzlich verankerte Verbietungsrecht des Patentinhabers gegenüber Nachahmungen und ähnlichen Produkten. Das Patentrecht dient daher vorzugsweise hochinnovativen Unternehmen ihre innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung zu schützen. Ein Patent stellt daher ein zeitlich befristetes, nationales Monopolrecht dar.
Lizenzbereitschaft
Ist der Patentinhaber damit einverstanden, mit jedem Interessierten einen Lizenzvertrag über sein Patent zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, so ermäßigen sich die Jahresgebühren für sein Patent nach Eingang einer entsprechenden Erklärung um die Hälfte. Die Erklärung des Patentinhabers erfolgt verbindlich gegenüber dem Patentamt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Lizenbereitschaft.
Frand
Als Frand-Lizenzbedingungen für Patente werden solche bezeichnet, die als fair (f), vernünftig (reasonable R) und (and A) diskrminierungsfrei (non-discriminatory ND) gelten.
Wettbewerbsanalyse
Eine Wettbewerbsanalyse prüft die Stärke des eigenen Patentportfolios im Vergleich zu den relevanten Wettbewerbern des gleichen strategischen Geschäftsfeldes.
Hier finden Sie ein Tool, um einen Recherchestring zu erstellen, um selbst eine Wettbewerbsanalyse durchzuführen.
Beschleunigungsantrag
Sie können einen Beschleunigungsantrag stellen, wenn Sie beispielsweise in Lizenzverhandlungen stehen und der Abschluss der Lizenzverhandlungen davon abhängt, dass voraussichtliche Klarheit über die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung erreicht wird. Ihre Anmeldung wird dann bevorzugt geprüft.
TRIPS-Abkommen
Das TRIPS-Abkommen (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) schafft einen Standard, um die Rechte von Urhebern und Erfindern zu wahren. Insbesondere werden Inhaber geistiger Schutzrechte in die Lage versetzt, international mit ihren Rechten Handel zu treiben, beispielsweise durch die Vergabe von Lizenzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum TRIPS-Abkommen.
Patentstrategien
Patentstrategien dienen insbesondere dazu, die Effizienz eines Patentportfolios eines Unternehmens zu steigern.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Patentstrategien.
Benutzungsrecht
Nach dem Patentgesetz ist es nur dem Patentinhaber erlaubt, die patentierte Erfindung zu benutzen. Ein Patent ist daher ein Benutzungsrecht. Allerdings muss hier beachtet werden, dass dies nur unter Beachtung fremder Schutzrechte, insbesondere fremder Patente, gilt. Ein fremdes Patent kann in der Tat die Benutzung des eigenen Patents verhindern, beispielsweise da das eigene Patent ein abhängiges Patent ist. Aber auch durch ein abhängiges Patent kann die Verwendung des patentierten Gegenstands verhindert werden. Ein Patent ist daher eher ein Verbietunsgrecht als ein Benutzunsgrecht.
Register
Das Patentregister umfasst nationale und internationale Daten zu Patentanmeldungen und Patenten. Bei der Einreichung eines Anmeldung und bei der Prüfung, ob ein Gegenstand patentfrei genutzt werden kann (gemeinfreier Stand der Technik), sollten Sie im Patentregister nachschauen, um den jeweiligen Rechtsstand ermitteln zu können. Das Patentregister ist online zugänglich.
Hier finden Sie das Patentregister des DPMA.
Product-by-process Anspruch
Durch einen Product-by-Process-Anspruch wird ein Erzeugnis beschrieben, dessen Kennzeichen sich durch das besondere Herstellverfahren ergeben. Wichtig ist, dass es unmöglich sein muss, das beanspruchte Produkt anders als durch das besondere Herstellungsverfahrens zu erzeugen und damit zu bestimmen.
Patentinformationszentren
Die Deutschen Patentinformationszentren, abgekürzt PIZ, sind Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die PIZ bieten rund um den gewerblichen Rechtsschutz Beratungen an. Es gibt in Deutschland 21 PIZ.
Zusätzliche Informationen über die PIZ erhalten Sie auf deren Website.
Patentanwalt
Ein Patentanwalt berät und vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, also zu Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Designs. Ein Patentanwalt hat ein naturwissenschaftliches Studium, beispielsweise Physik, Chemie oder Ingenieurwissenschaften, absolviert und eine Ausbildung bei einem erfahrenen Patentanwalt durchlaufen. Der Abschluss der Ausbildung stellt eine 2-tägige Prüfung dar.
Weitere Informationen zum Berufsbild des Patentanwalts finden Sie auf der homepage der Patentanwaltskammer.
Geheimhaltung
Eine Voraussetzung für die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung ist, dass sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich war, das heißt, dass Ihre Erfindung bislang geheim war. Ihre Erfindung darf daher nicht dem allgemeinen Stand der Technik angehören. Sollte es dennoch absolut notwendig sein, Ihre Erfindung vor der Anmeldung einem Dritten mitzuteilen, sollten Sie sich von diesem Dritten eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen lassen.
Verspätungszuschlag
Ein Verspätungszuschlag kann immer dann fällig werden, falls zunächst eine fällige Frist zur Zahlung einer Gebühr verabsäumt wurde. Typischerweise werden Verpätungszuschläge bei Jahresgebühren oder Aufrechterhaltunsggebühren fällig, falls die Frist zur Zahlung der Jahresgebühr oder Aufrechterhaltungsgebühr versäumt wurde und nachträglich die Aufrechterhaltung durch Zahlung der fälligen Gebühren erreicht werden soll.
provisorische Anmeldung
Sind die wesentlichen Merkmale Ihrer Anmeldung bekannt und steht die Veröffentlichung Ihrer Erfindung kurz bevor, kann es ratsam sein, eine provisorische Patentanmeldung zu erstellen und diese möglichst am gleichen Tag beim DPMA, beispielsweise per Fax oder online, einzureichen. Eine provisorische Anmeldung ist immer überstürzt und sollte durch eine sorgfältig ausgearbeitete Anmeldung gefolgt werden, die die Priorität der provisorischen Anmeldung in Anspruch nimmt.
Hier finden Sie den Service McPatent, mit dem Sie auch eine provisorische Anmeldung nötigenfalls über Nacht erstellen können.
Offenlegungsschrift
Eine Offenlegungsschrift ist die erste Veröffentlichung einer Patentanmeldung nach 18 Monaten nach Einreichung der Anmeldung beim Patentamt. Der Zweck der Offenlegungsschrift liegt darin, die Öffentlichkeit möglichst früh, also noch vor der Erteilung eines Patents, über sich anbahnende Schutzrechte zu informieren. Hierdurch sollen ökonomisch unsinnige Doppelentwicklungen verhindert werden.
Erfinderbenennung
Der Anmelder eines Patents muss den Erfinder benennen, wenn er nicht selbst der Erfinder ist. Diese Erfinderbenennung muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen.
Den Vordruck des DPMA zur Erfinderbenennung finden Sie hier.
erfinderische Tätigkeit
Die erfinderische Tätigkeit, früher oft als Erfindungshöhe bezeichnet, ist eine wesentliche Voraussetzung der Patentfähigkeit. Eine Erfindung ist erfinderisch, falls sie für den Fachmann nicht naheliegend ist. das heißt, der Fachmann gelangt nicht durch die Anwendung seines üblichen Fachwissens zur Erfindung.
Auf der Website des DPMA können Sie sich weiter informieren.
internationale Patentklassifikation
Die internationale Patentklassifikation (International Patent Classification, „IPC“ abgekürzt) dient der Kategorisierung der Schutzrechte. Sie stellt ein System von Klassen dar, in die Patente und Gebrauchsmuster eingeordnet werden können.
Auf der Website des DPMA können Sie die IPC-Klassen einsehen.
Patentgesetz in Schaubildern
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln des Patentgesetzes einfach erklärt in Schaubildern dargestellt.
Europäisches Patentgesetz in Schaubildern
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln des Europäischen Patentgesetzes einfach erklärt in Schaubildern dargestellt.
Internationales Patentgesetz in Schaubildern
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln des internationalen Patentgesetzes einfach erklärt in Schaubildern dargestellt.
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz beschreibt die Rechte und Pflichten des erfinderischen Arbeitnehmers und seines Arbeitgebers. Das Gesetz sorgt für eine Lösung des Konflikts zwischen Arbeitsrecht und Patentgesetz. Ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber wird angestrebt.
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen in Schaubildern finden Sie hier.